Kann ich eine hohe Stornogebühr bei frühzeitiger Stornierung anfechten?

Hallo zusammen,

ich habe mich bereits ein wenig zum Thema Stornierung von Hotelzimmern belesen und bin mir bewusst, dass grundsätzlich Stornogebühren rechtens sind. Dennoch kommt mir der folgende Sachverhalt ungerecht vor, weshalb ich mich erkundigen möchte, ob nicht doch noch eine Möglichkeit besteht, die Stronogebühren anteilig zurückzufordern.

Mein Vater hat am 26.06.17 ein Hotelzimmer auf booking.com gebucht. Dabei handelte es sich um die Unterkunft Bäckeralm in Mittenwald: https://www.booking.com/hotel/de/backeralm-b-amp-b.de.html?aid=304142;label=gen173nr-1FCAEoggJCAlhYSDNiBW5vcmVmaDuIAQGYAQfCAQp3aW5kb3dzIDEwyAEP2AEB6AEB-AELkgIBeagCAw;sid=430da24fd9125a3ed6afc748c238c8d8;breadcrumb=book&;room1=A;bp_hnc=1

Die Stornierungsbedingungen sind meines Erachtens nach sehr versteckt angegeben und dazu unangemessen hoch (im Vergleich zu anderen Anbietern).

Klickt man auf den Link, findet man bei dem jeweiligen Zimmer in der Spalte „Optionen“ die Stornogebühren, wenn man mit der Maus auf das Fragezeichen geht. Auf der linken Seite gibt es unter der Rubrik „Häufig gestellte Fragen“ den Button „Weitere Informationen“. Dort findet man dann auch noch einmal die Information zu den Stornogebühren. Wie ich finde, alles sehr versteckt!

Und nun zur Höhe: Nach Reservierung des Zimmers fordert der Anbieter 50% des Gesamtpreises. Mein Vater hat heute die Buchung storniert. Anreisetag wäre der 29.07.17 gewesen. Er hat also 4,5 Wochen vor Reisebeginn storniert. Ich habe viele Anbieter gefunden, die bis zu 4 Wochen vorher keine Stornogebühren erheben.

Mein Vater hat noch versucht, mit der Unterkunft zu reden. Die haben sich lediglich wie folgt dazu geäußert:

„leider können wir keine Ausnahme machen. Das wäre unfair gegenüber früheren und späteren Storno's. Dafür haben Sie sicherlich Verständnis. Gern senden wir Ihnen eine neue, bzw. berichtigte Rechnung über den Stornobetrag per Post zu und bitte darum, dass Sie den Betrag in Höhe von EUR … (inkl. 7% MWST) bereits vorab überweisen an: …“

Entsprechend hat mein Vater bereits die Stornogebühren überwiesen.Ich finde das Ganze aber ziemlich unverschämt und würde gerne etwas dagegen tun. Zumal die Unterkunft sicherlich das Zimmer vermieten wird.

Gibt es von eurer Seite aus Hinweise/Ratschläge etc.? Ich bedanke mich schon einmal im Voraus.

Viele Grüße,

Sarah

Hotelzimmer, Stornierung
Ich habe bei Fluege.de gebucht- kann ich direkt nach meinem Hinflug bei der Airline den Rückflug umbuchen?

Hallo !Nachdem ich auf der gute Frage.net Seite keine wirkliche Antwort bekam möchte ich mich hier an euch wenden .

Also ich habe (dummerweise ) auf meinen Vater gehört und über Fluege.de einen Flug nach Atlanta ( Türkish Airlines) gebucht. Er meinte ich könne die Umbuchungsgebühren von Fluege.de umgehen indem ich direkt bei Turkish Airlines umbuche - jetzt seh ich aber , dass manche sagen das geht überhaupt nicht und bin ratlos. Müsste ich bei Turkish Airlines anrufen oder wie bekomme ich die nötigen Informationen um direkt bei der Airline umbuchen zu können . Die verlangen Online einen Reservierungscode den ich aber nicht habe da ich bei Fluege.de umgebucht hab und ein online Ticket hab.

Hat jemand Erfahrungen mit solch einer Situation und gibt es Möglichkeiten die Airline (trotz Buchung bei einem Flugvermittler ) zu kontaktieren und eine Umbuchung über Turkish Airlines vorzunehmen ? Oder ist dies schlicht und einfach unmöglich . Oder was kann ich tun um meine Kosten für die Umbuchung im Rahmen zu halten ?Mein Flug kostet insgesamt 714Euro also ist ziemlich günstig aber ich möchte eben erst Ende Juni zurückfliegen und nicht schon Anfang Mai .Es muss doch einen Weg geben das bei der Airline zu regeln oder ? Schließlich bin ich doch bei denen eingespeichert als Fluggast.

Eins weis ich sicher : nie wieder auf dieser Website buchen .

Danke im voraus .....

USA, Airline, Flugticket, Stornierung, Gebühren, Umbuchung
Die Reise wird storniert (Vertragspartner), inwiefern bin ich als Mitreisender dafür verantwortlich?

Hallo, ich hatte diese Frage bereits schon in einem anderen Forum gestellt (finanzfrage.net) und wurde dann auf dieses hier aufmerksam gemacht. Ich kopiere den Text mal rein und ergänze zusätzlich:

"Hallo, meine Freundin und ich haben gemeinsam eine Reise gebucht. Sie ist Vertragspartnerin und ich Mitreisende. Ich habe auch bereits in dem Reisebüro angerufen und mir wurde gesagt, dass ich dadurch keinerlei Rechte und Pflichten besitze. Meine Freundin ist wegen einer Trivialität ausgerastet. Eine Reiserücktrittsversicherung besteht zum jetzigen Zeitpunkt nicht. Anreise ist Anfang November. Flugtickets sind nicht stornierbar und Reise ist auch nicht umbuchbar (Dubai). Nun ignoriert sie mich und meine Mutter gänzlich. Eine Anzahlung von 330€ haben wir bereits bezahlt. Sie ist nicht mehr zugänglich, egal wie oft ich versuche einzulenken und es scheint ihr nur noch darum zu gehen mir eins auszuwischen. Was aus mir wird, ist ihr egal und sie hat auch nicht vor uns die Anzahlung zurückzuzahlen. Was kann ich hier tun? Werde ich mein Geld je wieder sehen?"

Nun ist zudem noch Folgendes passiert: Sie hat angeblich hinter meinem Rücken die Reise online zum Verkauf für 300€ weniger reingestellt. Als ich jedoch im Reisebüro nachgefragt habe, hieß es die Reise ist nach wie vor so gebucht, wie gehabt. Zusätzlich hat sie auch eine Straftat begangen. Sie hat sich illegal Eintritt in meine Wohnung verschafft (mit einem Schlüssel, den ich bereits seit über einem Monat zurück fordere) und dort einen Laptop mitgehen lassen. Dieser war zwar ursprünglich mal ihrer, aber meine Daten sind ja alle drauf. Daraufhin habe ich Anzeige erstellt. Straftaten: Hausfriedensbruch, Diebstahl und Unterschlagung.

Bin ich in noch irgendeiner Weise dazu verpflichtet hier für die Reise zu zahlen oder habe ich gute Chancen alles (inklusive Anzahlung) zurück zu bekommen?

Vielen Dank im Voraus!

Dubai, Reiserecht, Stornierung, Vereinigte Arabische Emirate, Storno
easyHotel zahlt nach Stornierung das Geld nicht zurück

Zimmer bei EasyHotel gebucht am 07.09.2012 um 20:43 Uhr für die Zeit vom 14.10. bis 19.10.2012 - Storniert am folgenden Tag am 08.09.2012.um 9:30 Uhr.

Laut AGB wurde eine Gebühr von GBP 10 erhoben. Das ist für uns auch so OK.

Wir haben einige Tage gewartet, dass der bereits von uns bezahlte Betrag zurück überwiesen wird.

Nachdem sich nichts tat, bat ich höflich am 26.09. um Prüfung, da wir den Geldeingang noch nicht sehen konnten.

Die Antwort kam prompt:

…der Betrag wird bei einer Stornierung auf Ihrem EasyHotel Konto gutgeschrieben. Sie können das Guthaben dann für eine andere Buchung bei uns oder in einem anderen easyHotel verwenden.>

Vor der Stornierung hatte ich in den AGBs den Passus „3.Stornierung“ AGBs (h**p/:de.easyhotel.com/allgemeine-geschaeftsbedingungen/allgemeine-geschaeftsbedingungen.html) gelesen.

Dort steht – ich zitiere:

...Etwaige Gutschriften aufgrund der Reservierungsänderung bzw. -stornierung werden Ihrem Konto abzüglich einer Gebühr gutgeschrieben. >

Da waren wir glücklich, dass das Geld auf unser Konto gutgeschrieben wird.

Leider sind wir da einem Irrtum erlegen, da in den unter Punkt „2. Reservierungen“ erläutert wird:

Wenn Sie noch nicht mit uns gebucht haben, bitten wir Sie, ihre Angaben beim easyHotel anzumelden, wodurch ein Kundenkonto in Ihrem Namen ("das Konto") eröffnet wird. Von Ihnen für Reservierungen geleistete Zahlungen werden als Kontobelastung erfasst.>

Das bedeutet, dass vom Hotel ein internes Konto angelegt wird, auf dem das Guthaben (unser Geld) eingebucht wird.

Weiterhin wir ausgeführt:

(e) Ein Habensaldo auf Ihrem Konto kann für künftige easyHotel-Reservierungen verwendet werden. Die Verwendungsfrist beträgt jedoch 12 Monate vom Datum der betreffenden Änderung bzw. der Stornierung.>

Da wir das Geld – aus verständlichen Gründen – wieder haben wollen und vor dem Hintergrund eines solchen Geschäftsgebarens auch auf einen Besuch bei EasyHotel verzichten wollen , haben wir folgende Fragen:

Kann ein Hotel ein Kundenkonto eröffnen und uns den Zugriff auf dieses Geld verwehren mit dem Hinweis auf die AGBs? Nach unserer Meinung handelt es sich hier um ein Anderkonto bzw. Treuhandkonto, da dort unser Geld bis zu Erfüllung einer Gegenleistung verbleiben darf.

In den AGBs wird nicht erklärt, was mit unserem Guthaben nach einem Jahr passiert? Darf ein Unternehmen Guthaben vereinnahmen?

Auch wenn in den AGBs darauf verwiesen wird, dass das Guthaben bei einem EasyHotel verwandt werden kann, ist dies - nach meinem Rechtsempfinden - eine Art der Nötigung, oder?

Haben wir eine Chance, dass wir – ohne Einschaltung eines Anwaltes (ja wir haben Rechtsschutz – aber mit EUR 150,00 Selbstbehalt) an den kompletten Betrag (natürlich abzgl. der Stornokosten) kommen?

Hotel, Stornierung
Flugstornierung und keine Entgegenkommen L-Tur

Hallo!

Wir (2 Personen) haben im Internet bei L-Tur Fly einen Flug von Frankfurt nach San Jose (Costa Rica) über Bogota gebucht. Nach eine paar Wochen bekamen wir die Info das der Weiterflug von Bogota nach San Jose gestrichen wurde. Eine Alternativflug gäbe er erst am nächsten Morgen um 8:30 Uh. Das bedeutet statt 2 Stunden Aufenthalt nun 13 Stunden über die komplette nach (Ankunft 19:00Uhr). Die Umbuchungsgebühren müssten wir auch zahlen und ein Hotel usw. könnten sie uns nicht stellen, da die Lufthansa zuständig wäre (1. Flug Lufthansa, 2. Flug Avianca). Wir ahben sowohl Lufthansa als auch L-Tur aufgefordert den Flug nur umzubuchen, wenn uns ein Hotel, Verpflegung usw gestellt wird. Die Verantwortung wurde immer wieder hin und her geschoben, bis wir nach bestimmt 3 Wochen eine Mail mit der Umbuchung unserer Flüge bekommen haben, auf eben diesem Flug am nächsten morgen. Ohne das wir gefragt wurden oder uns ein Hotel gestellt wird (auf Nachfrage warum das gemacht wurde, waren die Callcenterangestellten nicht in der Lage zu antworten). Langsam hatten wir die Nase voll und wollten nur eine kostenlose Stornierung, das ist jetzt fast 2 Wochen her. Nach Angaben von L-Tur müssen sie das mit den Airlines absprechen. Uns wurden von L-Tur 3 mal Daten genannt an denen eine Bestätigung oder wenigstens Rückmeldung kommen sollte. Heute lief die 3. Frist ab und beim Telefonat bekamen wir statt einer Antwort scharfe Worte "Ich kann da jetzt auch nichts mehr machen - warum rufen Sie immer an?" Der Flug würde in 3,5 Wochen gehen und wir brauchen bei Stornierung auch einen neuen Flug... Höhepunkt war heute Abend bei einem erneuten Telefonat die Aussage "Legen Sie auf, rufen Sie nicht mehr an, sonst sperren wir ihre Leitung!"

Soviel zur freundlichen Hotline...

Hat jemand eine Idee was wir noch machen können, um eine Stornierung durchzusetzen?

Flug, Flugreise, Reiserecht, Stornierung
Stornogebühren 2 Monate vor Reiseantritt 40% Umbuchung nicht möglich, Rechtlich korrekt?

Hallo zusammen,

in unserem Fall geht es um sehr hohe Gebühren (40%) eines Reiseveranstalters bei Stornierung einer Flugeise 2 Monate vor Reiseantritt. Eine Umbuchung bzw. Verschiebung der Reise war laut Reiseveranstalter nicht möglicht.

Hier die genaue Beschreibung: Meine Freundin und ich haben Mitte März 2011 eine Flugreise nach Mallorca für den Zeitraum Ende Juli gebucht. Auf Grund einer vorgezogenen Prüfung der Hochschulleitung meiner Hochschule musste ich die Flugreise 2 Monate vor Reiseantritt stornieren. Zuvor haben meine Freundin und ich zahlreiche Versuche unternommen, eine Stornierung zu umgehen und sind auf folgende Probleme gestoßen: • Verschiebung/Umbuchung der Flugreise um genau eine Woche laut AGBs des Reiseveranstalters nicht möglich • Übertragen der Flugreise auf andere Personen erfolglos, da teuer (164€) • Rückerstattung der Stornogebühren durch die Reiserücktrittsversicherung nicht möglich, da es sich nicht um eine Wiederholungsprüfung, sondern um eine vorgezogene Prüfung handelt (Zwar ungeplant und außerhalb des regulären Prüfungszeitraumes , aber dennoch kein Versicherungsgrund) • Ein Verschieben der Prüfung ist nicht möglich

Nun ist die Frage, ob es doch noch eine Möglichkeit gibt die Stornogebühren (40% der Reisekosten) zu mindern oder ganz zu umgehen. Ich bitte höflichst um einen Rat.

Danke im Voraus

Stornierung, Umbuchung

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