Fluggastrechte - Stornierung der Sitzplätze durch Airline - Gesamtstorno möglich?
Annahme: Der Kunde bucht einen Hin-und Rückflug bei seiner Airline im August für Dezember. 2 Erwachsene und 1 Kleinkind Aufgrund des Kleinkindes (jünger als 8 Monate) und des Babykörbchens (nur in der 1.Reihe anbringbar) bucht der Kunde sofort für alle Reisenden die 1.Sitzreihe im Flugzeug und nimmt somit eine kostenintensive Sitzplatzreservierung vor. Die Flugkosten werden sofort durch den Kunden bezahlt.
Die Airline informiert den Kunden im September über die Einführung einer neuen Business-Class ab 01.Oktober. Die vorgenommene Sitzplatzreservierung in der 1.Reihe ist davon betroffen und wird seitens der Airline gestrichen / storniert. Erstattet werden soll nach Auskunft der Airline nur die Kosten für die Sitzplatzreservierung. Der Kunde muss auf die Plätze in der 1. Reihe verzichten und in den Economy Bereich ausweichen.
Der Kunde geht davon aus, dass er im August durch Buchung und Zahlung einen entsprechendenVertrag mit der Airline eingegangen ist: Kann der Kunde, dadurch das die Airline einen Teil der ursprünglichen Vertragsinhalte storniert hat, in diesem Fall auch eine kostenfreie Stornierung des ganzen Fluges fordern?
2 Antworten
Nur Sitzplätze in der 1.Reihe zu buchen heißt ja noch keine Garantie für ein Baby-Bettchen - die sind ja immer nur sehr knapp vorhanden (also nicht vor jedem Sitz eins) und sowieso nur auf Langstrecken-Flügen. Und was heißt 'in den Economy-Bereich' ausweichen? Auch im Economy-Bereich gibt es doch erste Reihen - rätsel, rätsel...
Überdies gibt es auf Langstrecken-Flügen je nach Fluggerät auch vor anderen Reihen feste Wände mit der Möglichkeit, ein Babybettchen einzuhängen. Ich würde im geschilderten Fall die Airline direkt kontaktieren und auf die Notwendigkeit eines Bettchens hinweisen und um eine entsprechende Platzwahl bitten.
Den ganzen Flug zu stornieren würde ja so kurz vor dem geplanten Flug eher dämlich sein - auch bei einer kostenlosen Stornierung würde ein neuer Flug wahrscheinlich teurer sein, als der langfristig gebuchte und eine Garantie für ein Babybettchen gäbe es da auch nicht!
Ohne Kleingedrucktes lässt sich das nicht Beantworten.
In erster Näherung würde ich tippen, dass der Beförderungsvertrag unberührt von der Sitzplatzbuchung weiter besteht.
"Der Kunde muss auf die Plätze in der 1. Reihe verzichten und in den Economy Bereich ausweichen." Wenn ich Ihr Szenario richtig verstehe, hatte er doch auch Economy gebucht. Und auch die erste Reihe ist Teil des Economy-Bereichs.