Zahlungsaufforderung für eine NICHT gebuchte Abireise

3 Antworten

Ich gebe Dir hier mal mein Rechtsempfinde wider, das ist natürlich keine verbindliche Rechtsauskunft!

Da Du nichts gebucht (und wahrscheinlich auch nichts unterschrieben) hast, kannst Du auch nicht zur Rechenschaft gezogen werden! Wenn, ist Dein Mitschüler, der diese Buchungen gemacht hat, dafür verantwortlich! Ob der jedoch dafür wirklich regreßpflichtig gemacht werden kann, hängt davon ab, ob er die Buchungen in eigener Regie vorgenommen hat oder im Auftrag der Schule, eines Lehrers etc.

Sollte der Mitschüler da wirklich regreßpflichtig werden, kann man den Betrag von 60% des Reisepreises bei Stornierung (das wären gerade mal 270€) vielleicht aber auf alle Mitfahrenden umlegen (schließlich hat der Mitschüler denen allen viel Arbeit abgenommen!) - für jeden Mitfahrenden würden bei 124 Personen dann ja gerade mal etwas mehr als 2€ fällig werden - soviel Solidarität sollte man dann doch erwarten können!!

Also wenn du nichts unterschrieben hast, was eigentlich auch bei einer solchen Reise sein müsste auch wenn du nichts gebucht hast, dann musst du auch nicht zahlen. Da kann man so viel wie man will von dir verlangen. Du bist keinen rechtskräftigen Vertrag eingegangen. Jedoch willst du deinen Mitschüler, der wohl diese Reise gebucht hat nicht einfach auf den Kosten sitzen lassen. Da schließe ich mich meinem Vorredner an und würde vorschlagen, dass die 65 Prozent auf alle anderen Schüler verteilt werden :)

Für die Buchung einer Gruppenreise brauchen wir als Reiseveranstalter einen Vertragspartner (rechtsfähige Privatperson oder Institution). Wenn ich deine Ausführungen richtig deute, wurde der Vertrag von deinem Mitschüler mit dem Reiseunternehmen gemacht. Damit ist er zunächst für die Erfüllung des Vertrags (Zahlung) haftbar.

Um Probleme für den Gruppenleiter zu vermeiden, ist dringend zu empfehlen, dass sich dieser von jedem Teilnehmer schriftlich bestätigen läßt, dass er teilnimmt und die Kosten trägt. Bei Klassenfahrten ist dies die Einverständniserklärung der Eltern.

Ist das unterblieben? Dann hat dein Kollege jetzt ein Problem. Die Stornokosten werden dann meist auf die Gruppe umgelegt. Da wünsche ich viel Erfolg!


Motogadged 
Beitragsersteller
 05.07.2012, 08:33

Vielen Dank schonmal für die hilfreichen Antworten.

@Roetli: Die Buchung wurde in eigener Regie übernommen, die Schule hat mit dem Ganzen nichts zu tun.

@Glangbehn: Wie schon gesagt habe ich weder etwas unterschrieben, noch mündlich zugesagt. Um ehrlich zu sein weiß ich nicht einmal wo die Reise hingeht, habe selbst erst letzte Woche erfahren, dass ich "mitkomme".

Wenn ich das richtig verstehe, bist Du Mitarbeiter eines Reiseveranstalters? Wie soll ich jetzt erfahrungsgemäß vorgehen? Beiden Seiten wurde das Problem geschildert, für welches ich ja noch am wenigsten verantwortlich bin. Vielleicht hattet Ihr ja schonmal so einen Fall.

glangbehn  05.07.2012, 09:18
@Motogadged

Dass uns jemand einen Teilnehmer unterjubelt, der gar nicht gebucht hat, kommt manchmal kurz nach der Buchung vor. Hier laesst sich meist eine guetliche Regelung finden. Kurz vor Reiseantritt ist das schwieriger.

Wenn du nichts unterschrieben hast, solltest du auf der sicheren Seite sein (definitiv kann ich das ohne genaue Kennntnis der Sachlage nicht beurteilen). Mache deinem Kollegen deutlich, dass der Fehler bei ihm liegt und du dafuer nicht gerade stehen kannst. Wenn der Veranstalter nicht einlenkt, muss er den Betrag auf die Gruppe umlegen. Eine guetliche Einigung waere hier sehr zu empfehlen, ebenso eine genaue Pruefung der Stornokosten. Vielleicht laesst sich der Betrag noch druecken.