Zimmer bei EasyHotel gebucht am 07.09.2012 um 20:43 Uhr für die Zeit vom 14.10. bis 19.10.2012 - Storniert am folgenden Tag am 08.09.2012.um 9:30 Uhr.
Laut AGB wurde eine Gebühr von GBP 10 erhoben. Das ist für uns auch so OK.
Wir haben einige Tage gewartet, dass der bereits von uns bezahlte Betrag zurück überwiesen wird.
Nachdem sich nichts tat, bat ich höflich am 26.09. um Prüfung, da wir den Geldeingang noch nicht sehen konnten.
Die Antwort kam prompt:
…der Betrag wird bei einer Stornierung auf Ihrem EasyHotel Konto gutgeschrieben. Sie können das Guthaben dann für eine andere Buchung bei uns oder in einem anderen easyHotel verwenden.>
Vor der Stornierung hatte ich in den AGBs den Passus „3.Stornierung“ AGBs (h**p/:de.easyhotel.com/allgemeine-geschaeftsbedingungen/allgemeine-geschaeftsbedingungen.html) gelesen.
Dort steht – ich zitiere:
...Etwaige Gutschriften aufgrund der Reservierungsänderung bzw. -stornierung werden Ihrem Konto abzüglich einer Gebühr gutgeschrieben. >
Da waren wir glücklich, dass das Geld auf unser Konto gutgeschrieben wird.
Leider sind wir da einem Irrtum erlegen, da in den unter Punkt „2. Reservierungen“ erläutert wird:
Wenn Sie noch nicht mit uns gebucht haben, bitten wir Sie, ihre Angaben beim easyHotel anzumelden, wodurch ein Kundenkonto in Ihrem Namen ("das Konto") eröffnet wird. Von Ihnen für Reservierungen geleistete Zahlungen werden als Kontobelastung erfasst.>
Das bedeutet, dass vom Hotel ein internes Konto angelegt wird, auf dem das Guthaben (unser Geld) eingebucht wird.
Weiterhin wir ausgeführt:
(e) Ein Habensaldo auf Ihrem Konto kann für künftige easyHotel-Reservierungen verwendet werden. Die Verwendungsfrist beträgt jedoch 12 Monate vom Datum der betreffenden Änderung bzw. der Stornierung.>
Da wir das Geld – aus verständlichen Gründen – wieder haben wollen und vor dem Hintergrund eines solchen Geschäftsgebarens auch auf einen Besuch bei EasyHotel verzichten wollen , haben wir folgende Fragen:
Kann ein Hotel ein Kundenkonto eröffnen und uns den Zugriff auf dieses Geld verwehren mit dem Hinweis auf die AGBs? Nach unserer Meinung handelt es sich hier um ein Anderkonto bzw. Treuhandkonto, da dort unser Geld bis zu Erfüllung einer Gegenleistung verbleiben darf.
In den AGBs wird nicht erklärt, was mit unserem Guthaben nach einem Jahr passiert? Darf ein Unternehmen Guthaben vereinnahmen?
Auch wenn in den AGBs darauf verwiesen wird, dass das Guthaben bei einem EasyHotel verwandt werden kann, ist dies - nach meinem Rechtsempfinden - eine Art der Nötigung, oder?
Haben wir eine Chance, dass wir – ohne Einschaltung eines Anwaltes (ja wir haben Rechtsschutz – aber mit EUR 150,00 Selbstbehalt) an den kompletten Betrag (natürlich abzgl. der Stornokosten) kommen?