AIR CHINA wo verklagen?
Hallo Reisefreunde,
ich musste eine lange vorgebuchte und bezahlte Reise mit Air China (CA) nach China absagen und habe sie über einen Monat vor Start storniert.
Ich habe Anspruch auf Rückerstattung der Tax&Fees und m. E. auch auf einen Teil des Flugtickets, da nirgends im Vorbuchungsbereich ein Hinweis auf Nichtstornierbarkeit war.
CA reagiert nicht einmal auf meine Schreiben. Sie behaupten ich müssste es über meinen Reisevermittler (TerminalA) durchführen. Diese verlangen aber 50 € für diesen Service, was ich nicht hinnehmen will - zumal es auch nicht rechtmäßig ist, soviel zu nehmen. Die Rechtsprechung gibt allenfalls 25 € zu!
Bei EU-Flüge können ja die Airlines beim Abflughafen verklagt werden. Wo aber CA? Weiß jemand ob die in Deutschland eine jur. wirksame Niederlassung haben?
Wo ist die Adresse und der Vorstandsvorsitzende in China in Erfahrung zu bringen?
Herzlichen Dank! Reisender
2 Antworten
Also rein rechtlich kann ich keine Auskunft geben. Aber die ladungsfähige deutsche Anschrift von AirChina lautet: AirChina, Düsseldorfer Str. 4, 60329 Frankfurt/Main. An diese Adresse kannst du deinen Korrespondenz senden. Das EU-Recht bzgl. Passsagierrecht gilt für alle Fluglinien, die ein Land in der EU anfliegen. Es muss kein Flug innerhalb der EU sein oder eine Airline, die in der EU ihren Hauptsitz hat.
Danke Gargamel111, das wissen viele Leute leider nicht, daß es sich um eine EU-Fluggesellschaft handeln muß!
Das ist nicht richtig. Sobald eine Fluglinie ein Büro bzw. eine Vertretung in einem EU-Land hat und dort eine ladungsfähige Anschrift, zählt diese Fluglinie als EU-Fluglinie (laienhaft ausgedrückt). Dies ist bei fast allen Linien der Fall. Ich weiss das mit ganz genauer Sicherheit, da ein Freund von mir bereits zwei Klagen gegen Linien außerhalb der EU hatte. Einmal Northwest Airlines und einmal US-Airways. Bei US-Airways griff das EU-Recht, da diese eine ladungsähige Anschrift in Frankfurt haben. Bei Northwest Airlines hatte er keine Chance, denn die hatten keine Anschrift innerhalb der EU. Nortwest Airlines wurde durch KLM repräsentiert. Mehr leider auch nicht. Da es aber kein KLM Flug war, war auch keine Klage möglich (nur in den USA). Mittlerweile existiert Northwest ja nicht mehr, bzw. ist mit DELTA verschmolzen. Na ja, so sieht es genau aus. Aber allgemein ist genau das der Grund, warum man hier einfach keine Rechtsfragen klären oder sogar diskutieren sollte. Immer einen Anmwalt fragen, spezialisiert auf Reiserecht. Im Endeffekt muss man sich eh einen Anwalt nehmen.
Ich geb Dir vollkommen Recht, dass man hier keine Rechtsfrage klären kann (und ja gar nicht darf). Aber ich widerspreche Dir im Hinblick auf die ladungsfähige Adresse. Warum das bei Deinem Freund wie griff, kann ich so nicht sagen. Auch das EU-Recht hinsichtlich Flugausfall, Flugverspätung ... etc. greift nach dem Gesetzestext nur für EU-Linien. Und wer eine davon ist, definiert sich nicht über eine Vertretung in der EU.
@ gargamel: nein g, Schmuki hat recht. CA hat inzwischen zähneknirschend bezahlt. EU-Recht gilt in der Tat - aber es richtet sich nicht nach dem Ziel, sondern dem Abflughafen.
Daß man keinen Rechtsrat geben darf gilt nicht für jeden! Wer sich auskennt darf selbstverständlich Rechtsrat geben!! Dieses Gesetz ist doch ein reines Abzock-Hilfe-Gesetz. Es dient einzig und alleine den Anwälten zur Sicherung ihrer Pfründe. Besser werden die Ratschläge dadurch nicht. Vor allem schadet es niemandem, wenn hier Rechtsratschläge gegeben werden, denn es wird jeder der daraus Folgen ableitet eh zu einem Anwalt gehen müssen!!! Macht es Klick?? Vor allem ist aber interessant wie sich hier immer wieder manche als Hüter des Grals aufspielen, aber am wenigsten Ahnung haben!! Man kann einen rechtlichen Sachverhalt nicht durch einen bloßen Blick in Gesetze und Regeln beantworten. Man muß sich auch mit der dazu ergangenen Rechtsprechung befassen! Und daraus ergibt sich, daß Schmuki (fast) recht hat! Im Ergebnis auf jedenfall! Traveler
Die CA hat Recht. Das ist eine Sache zwischen Dir und dem Reisevermittler. Wenn dieser mehr Geld verlangt für die Bearbeitung der Stornierung als in der Rechtssprechung zugestanden wird, ist das seine Sache, da kann die CA nichts dafür. Einen juristischen Rat darf man hier im Forum eh nicht geben, vielleicht den, dass eine Klage gegen die CA wohl nicht zugelasen werden wird.
Ich vermute mal, Du hast sogar eine Erklärung dafür, dass Du hier so unreflektiert quer reingrätscht. Oder war's nur schlechte Laune?
Oder mit anderen Worten: Wenn Dir die Antworten nicht passen, dann frag nicht. Wenn Dir die gängige Rechtssprechnung nicht passt, dann such Dir eine andere. Und wenn Du wissen willst, welchen Spielraum Fluggesellschaften haben, dann schau in den aktuellen ADAC-Nachrichten nach.
"Das EU-Recht bzgl. Passsagierrecht gilt für alle Fluglinien, ..." Sorry, das ist falsch. Es gilt nur für EU-Fluglinien. Siehe hier: www.passagierrecht.de/