Stornierung

1 Antwort

Was ein Rosenkrieg.... Als diejenige, die allein gebucht hat, bist Du als Vertragspartnerin auch alleinige Chefin im Ring. Sollte er sich an den Kosten (Anzahlung etc,) bereits beteiligt haben, stünde ihm die Rückzahlung nicht vom Reiseveranstalter oder vom Reisebüro sondern von Dir selbstverständlich zu. Umgekehrt hängen an Dir alle Umbuchungsgebühren, evtl. Storno etc.