Stornogebühren 2 Monate vor Reiseantritt 40% Umbuchung nicht möglich, Rechtlich korrekt?
Hallo zusammen,
in unserem Fall geht es um sehr hohe Gebühren (40%) eines Reiseveranstalters bei Stornierung einer Flugeise 2 Monate vor Reiseantritt. Eine Umbuchung bzw. Verschiebung der Reise war laut Reiseveranstalter nicht möglicht.
Hier die genaue Beschreibung: Meine Freundin und ich haben Mitte März 2011 eine Flugreise nach Mallorca für den Zeitraum Ende Juli gebucht. Auf Grund einer vorgezogenen Prüfung der Hochschulleitung meiner Hochschule musste ich die Flugreise 2 Monate vor Reiseantritt stornieren. Zuvor haben meine Freundin und ich zahlreiche Versuche unternommen, eine Stornierung zu umgehen und sind auf folgende Probleme gestoßen: • Verschiebung/Umbuchung der Flugreise um genau eine Woche laut AGBs des Reiseveranstalters nicht möglich • Übertragen der Flugreise auf andere Personen erfolglos, da teuer (164€) • Rückerstattung der Stornogebühren durch die Reiserücktrittsversicherung nicht möglich, da es sich nicht um eine Wiederholungsprüfung, sondern um eine vorgezogene Prüfung handelt (Zwar ungeplant und außerhalb des regulären Prüfungszeitraumes , aber dennoch kein Versicherungsgrund) • Ein Verschieben der Prüfung ist nicht möglich
Nun ist die Frage, ob es doch noch eine Möglichkeit gibt die Stornogebühren (40% der Reisekosten) zu mindern oder ganz zu umgehen. Ich bitte höflichst um einen Rat.
Danke im Voraus
2 Antworten
Hallo,
eine erschüpfende Auskunft kannst Du hier nicht erhalten, banal ist in der Tat, dass die AGB erst einmal gelten. Ob diese sittenwidrig sind kann nur ein Rechtsanwalt beurteilen, nach meiner (rein subjektiven und rechtlich nicht relevanten) Einschätzung könnte der Veranstalter damit absolut im grünen Bereich sein. Anhalter1960 hat da recht, aber für eine abschließende beurteilung ist dieses Forum nicht da und war dies auch nie.
Versuche es, wenn Du das nicht akzeptieren kannst, erst einmal mit einer vergleichsweise günstigen Rechtsberatung, wenn dir der RA zu etwas anderem rät, dann ist er vermutlich ein Scharlatan- meine, rein persönliche Meinung.
In deinem Fall ist es wirklich dumm gelaufen, aber es gibt schlimmeres- Kopf hoch, konzentriere dich auf die Prüfung. Ich drücke dir die Daumen. :-) Für die Zukunft: http://www.ltur.com/de/index.html etwas Flexibilität und mehr Glück!
LG
Hallo zusammen,
vielen Dank für eure Antworten und euren Rat. Für uns sind alle Meinungen wichtig. Wir erwarten auch keine 100% geltenden Aussagen, sondern eure Erfahrungen, da wir selbst wenig Erfahrungen auf diesem Gebiet haben. Ich möchte mich jetzt auch ungern rechtfertigen, schließlich ist diese Prüfung ohne meinen Einfluss in einen Zeitraum vorgezogen worden, der laut Hochschulkalender nicht dem üblichen Prüfungszeitraum entspricht. Uns ist auch klar, dass die AGBs zunächst gelten. Aus unserem Freundeskreis kam aber oft die Rückmeldung, dass dies ein untypischer Fall ist, begründet dadurch, dass ein Umbuchen/Verschieben der gleichen Flugreise mehr als 2 Monate vorher nicht möglich ist (AGB). Daher wollten wir wissen, ob die AGB überhaupt so gelten dürfen oder ob es gesetzliche Grenzen (Zum Beispiel für die Staffelung der Stornogebühren) gibt. Zu den widersprüchlichen Angaben: Vielen Dank für die Korrektur! Hier nochmal die genauen Daten: Reise gebucht: Mitte März Reise Storniert: Anfang Mai (Diese Woche) Zuerst geplanter Reiseantritt: 16-23 Juli 2011 ==> Stornierung 2-3 Monate vor Reiseantritt. Viele Grüße
Liebe/r Rouman84,
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Lena vom reisefrage.net-support