easyHotel zahlt nach Stornierung das Geld nicht zurück
Zimmer bei EasyHotel gebucht am 07.09.2012 um 20:43 Uhr für die Zeit vom 14.10. bis 19.10.2012 - Storniert am folgenden Tag am 08.09.2012.um 9:30 Uhr.
Laut AGB wurde eine Gebühr von GBP 10 erhoben. Das ist für uns auch so OK.
Wir haben einige Tage gewartet, dass der bereits von uns bezahlte Betrag zurück überwiesen wird.
Nachdem sich nichts tat, bat ich höflich am 26.09. um Prüfung, da wir den Geldeingang noch nicht sehen konnten.
Die Antwort kam prompt:
…der Betrag wird bei einer Stornierung auf Ihrem EasyHotel Konto gutgeschrieben. Sie können das Guthaben dann für eine andere Buchung bei uns oder in einem anderen easyHotel verwenden.>
Vor der Stornierung hatte ich in den AGBs den Passus „3.Stornierung“ AGBs (h**p/:de.easyhotel.com/allgemeine-geschaeftsbedingungen/allgemeine-geschaeftsbedingungen.html) gelesen.
Dort steht – ich zitiere:
...Etwaige Gutschriften aufgrund der Reservierungsänderung bzw. -stornierung werden Ihrem Konto abzüglich einer Gebühr gutgeschrieben. >
Da waren wir glücklich, dass das Geld auf unser Konto gutgeschrieben wird.
Leider sind wir da einem Irrtum erlegen, da in den unter Punkt „2. Reservierungen“ erläutert wird:
Wenn Sie noch nicht mit uns gebucht haben, bitten wir Sie, ihre Angaben beim easyHotel anzumelden, wodurch ein Kundenkonto in Ihrem Namen ("das Konto") eröffnet wird. Von Ihnen für Reservierungen geleistete Zahlungen werden als Kontobelastung erfasst.>
Das bedeutet, dass vom Hotel ein internes Konto angelegt wird, auf dem das Guthaben (unser Geld) eingebucht wird.
Weiterhin wir ausgeführt:
(e) Ein Habensaldo auf Ihrem Konto kann für künftige easyHotel-Reservierungen verwendet werden. Die Verwendungsfrist beträgt jedoch 12 Monate vom Datum der betreffenden Änderung bzw. der Stornierung.>
Da wir das Geld – aus verständlichen Gründen – wieder haben wollen und vor dem Hintergrund eines solchen Geschäftsgebarens auch auf einen Besuch bei EasyHotel verzichten wollen , haben wir folgende Fragen:
Kann ein Hotel ein Kundenkonto eröffnen und uns den Zugriff auf dieses Geld verwehren mit dem Hinweis auf die AGBs? Nach unserer Meinung handelt es sich hier um ein Anderkonto bzw. Treuhandkonto, da dort unser Geld bis zu Erfüllung einer Gegenleistung verbleiben darf.
In den AGBs wird nicht erklärt, was mit unserem Guthaben nach einem Jahr passiert? Darf ein Unternehmen Guthaben vereinnahmen?
Auch wenn in den AGBs darauf verwiesen wird, dass das Guthaben bei einem EasyHotel verwandt werden kann, ist dies - nach meinem Rechtsempfinden - eine Art der Nötigung, oder?
Haben wir eine Chance, dass wir – ohne Einschaltung eines Anwaltes (ja wir haben Rechtsschutz – aber mit EUR 150,00 Selbstbehalt) an den kompletten Betrag (natürlich abzgl. der Stornokosten) kommen?
3 Antworten
Hallo allradfan, danke für Deine Antwort - das hatte ich schon gelesen und sehe auch hier das Problem, dass der Gerichtsstand im Ausland (Großbritannien) liegt. Das macht die Sache um so schlimmer... Zudem sehn ich hier eine Art von Täuschung vorliegen, wenn in den AGBs im Absatz "Stornierung" geschrieben steht
...werden Ihrem Konto abzüglich einer Gebühr gutgeschrieben.
Da muss - meiner Meinung nach - deutlicher harvorgehen, dass es sich um ein Kundenkonto handelt.
Ist zumindest diskussionswürdig?
Zudem wird dieses Problem ja jeder deutsche Kunde bei EasyHotel haben, der eine Stornierung durchführen wird. Von daher stellt sich die Frage, ob diese Passus in den AGBs überhaupt Rechtes sind.
Darf eine Firma mein Geld behalten und nach einem Jahr für sich vereinnamen, ist für mich nicht nachvollziehbar. Auch wenn es in den AGBs steht. Ich denke das Gesetz sthet noch über den AGBs, oder?
Hallo DerOnkel, da gebe ich dir zwar Recht. Aber es wird dir mit großer Warscheinlichkeit nicht Helfen. Du musst schon alles Lesen.
Nein, ist nicht diskussionswürdig, da die Art des Kontos in den AGB definiert ist. Nur die Hälfte lesen nutzt nix.
Welches Gesetz sollte an dieser Stelle gebrochen sein ? Es gilt Vertragsfreiheit.
Das ist mir in Vancouver mit TUI FLEX mit einer ganzen Woche Hotelbuchung (Stornierung 5 Tage im voraus) passiert - habe keinen Cent zurückbekommen, von Gutschrift wollte niemand etwas wissen, TUI schon gar nicht. Musste einfach den Verlust abschreiben. Naja, ein Kunde weniger.
Um die letzte Frage gleich zu beantworten: Nein. Da es allerdings mit Anwalt nicht viel besser aussieht, überlege Dir das Ganze als Lehrgeld abzubuchen. Auch eine Rechtsschutzversicherung würde zwar ein Beratungsgespräch übernehmen, dann aber vor einer eventuellen Klage die Chancen auf Erfolg prüfen, bevor sie die Kosten übernimmt.
Nötigung ist das Ganze schon mal gar nicht. Wozu willst Du, der Du aus freien Stücken einen Vertrag mit Easy Hotels abgeschlossen hat, denn genötigt worden sein ?
Im Übrigen sind die AGB im Rahmen der Vertragsfreiheit weitgehend frei zu gestalten. Dazu gehört auch das Recht Geld auf einem internen Kundenkonto zu behalten - nieman hat Dich gezwungen dem durch Buchung zuzustimmen. Stünde da drin 80 % des Geld ist weg (Stornogebühr), müsstest Du das auch akzeptieren. Den Vertrag (AGB) nicht vollständig gelesen und/oder verstanden zu haben, rettet Dich nicht.
Ich gebe zu, dass die AGB nicht sonderlich kundenfreundlich sind. Ob die Ein-Jahresfrist angreifbar ist, weiss ich nicht, dies erscheint mir aber der Einzige Angriffspunkt.
Abhängig davon, wie Du bezahlt hast, kannst Du evtl. versuchen eine Rückbuchung zu veranlassen (zB bei Lastschrift oder Kreditkarte). Das ist zwar etwas Faustrecht, kehrt die Sache aber um, da dann Easy dem Geld hinterherrennen und seinen Anspruch begründen muss. Beachte da auch Fristen. Bei Lastschriften sind es beispielsweise 6 Wochen, das könnte schon zu spät sein.
Danke für diese klare Info - ich werde versuchen das Faustrecht in Anspruch zu nehmen, da wir per Kreditkarte bezahlt hatten.