Stornierung einer privat gebuchten Ferienwohnung
Ich habe per E-mail direkt beim Vermieter eine Ferienwohnung gebucht, die auch per E-mail von diesem als Buchung bestätigt wurde. Es gab keinerlei Hinweise auf eine AGB o.ä. für den Fall einer Stornierung. Ca. 53 Tage vor Reiseantritt habe ich jetzt die Wohnung storniert. Der Vermieter will versuchen die Wohnung anderweitig zu vermieten, ansonsten will er den Ausfall in Rechnung stellen. Kein Hinweis auf Höhe der evtl. Kosten ! Erst jetzt nach Internet-Recherche habe ich vom Ort Bodenmais einen sog. Gastaufnahmevertrag gefunden, wonach 90% eines Ausfalls bezahlt werden sollen, egal, wann die Stornierung erfolgt. Kann denn bei Privatvermietung ohne Hinweis auf AGB's dieser Vertrag des Ortes für mich bindend sein, ohne daß ich ihn gesehen oder akzeptiert habe ??
4 Antworten
Dass es keine AGBS ist Dein Nachteil ! Denn so gilt das deutsche Mietrecht und dieses sieht bei befristeten Mietverträgen keine Möglichkeit zur Kündigung vor. Genau aus diesem Grund gibt es Reiserücktrittsversicherungen, damit man auf den Storno kosten nicht sitzen bleibt. Bekommt der Vermieter kurzfristig keinen Ersatz, kann er die Miete verlangen egal, ob das Objekt genutzt wurde. Sind Nebenkosten in der Miete enthalten wie Wasser, Strom etc muss er diese zu 10 Prozent abziehen. Im Grunde ist es freundlich vom Vermieter, sich die Mühe zu machen, Ersatz zu suchen. Für diesen Aufwand kann er trotzdem eine Gebühr in Rechnung stellen.
Meinem Kenntnisstand zufolge müssen die Stornogebühren gestaffelt sein, da sie ansonsten unwirksam sein können.
Laut einem Gerichtsurteil, kann ein Vermieter den ihm entgangenen Gewinn dir in Rechnung stellen, muss sich - sofern er die Wohnung nicht anderweitig vermietet bekommt - die nicht in Anspruch genommene Endreinigung und Wäschepakete anrechnen lassen, hierbei max. 80 % des Gesamtpreises.
Wenn er nachweist, dass er einen höheren Schaden hatte, könnte je nach Mietpreis der Wohnung auch über 80 % durchsetzbar sein.
AGBs können immer nur dann gelten, wenn man darauf hingewiesen worde ist. Wie das in dem konkreten Fall aussieht, solltest Du am besten mit einem Rechtsanwalt klären.
Die AGBs gelten nur, wenn sie wirksam in den Vertrag einbezogen wurden, d.h. ein Hinweis auf die AGBs erteilt wurde und die Möglichkeit der Kenntnisnahme bestand. Generell gibt es kein Recht einen Mietvertrag ohne triftigen Grund kündigen. Wenn der Vermieter das Objekt jedoch anderweitig vermieten kann, kann hat er keinen Schaden und kann daher keinen Schadensersatz geltend machen. Ansonsten kann er entgangenen Gewinn, ggf. in der gesamten Miethöhe verlangen.