Wegen Sterbefall Ferienwohnung stornieren .
Guten Tag Wir haben Ferienwohnung gebucht und alles rechtzeitig bezahlt : Anzahlung und später Restbetrag .Ein Tag vor Reiseantritt ist unsere Oma gestorben . Vermieter war sofort informiert . Im Mietvertrag steht : " Bei Nichtantritt des Urlaubs verfällt die Anzahlung." Vermieter will uns nur die Hälfte bezahltes Summe zurück erstatten . Was können wir tun? danke für alle Antworten .
1 Antwort
Mein Beileid.
Der Vermieter steht nun vor der Situation, dass ihm kurz vor der Vermietung der Mieter ausfällt und er die Wohnung (mutmasslich) nicht mehr anderweitig vermieten kann. Für so ein kurzfristiges Storno ist die Erstattung von 50 % ein honoriges Angebot. Die meisten Reiseveranstalter/Reisedienstleister erstatten bei so kurzfristiger Kündigung gar nichts. Wenn Du mit dem finanziellen Verlust nicht umgehen kannst, schliesse künftig eine Reisekostenrücktrittsversicherung ab.
Was ist denn vereinbart ? (das spielt schon ne Rolle, logo). " Bei Nichtantritt des Urlaubs verfällt die Anzahlung." schreibst Du. Wie hoch ist denn die Anzahlung gewesen ?
" Bei Nichtantritt des Urlaubs verfällt die Anzahlung." Im Vertrag nur so was angegeben , nichts aderes .
Spielt Angabe im Mietvertrag keine Rolle ? danke