Air India Flugplanänderung
Hallo zusammen,
heute (Dienstag) kam eine Email von flugladen.de zu mir, dass mein Flug nach Indien mit Air India am Freitag Abend 21.50 nun auf Samstag 07.00 Uhr verlegt wurde. Leider habe ich unabhängig davon schon einen billigen Inlandsflug gebucht, welchen ich so auf jeden Fall verpassen würde.
Welche verschiedenen Ansprüche habe ich?
Tausend Dank!
3 Antworten
Vielen Dank erst mal für die vielen und vor allem schnellen Antworten! Wir haben jetzt mit flugladen.de telefoniert, da es unmöglich war mit Air India telefonisch in Kontakt zu kommen. Diese haben angeboten sie würden versuchen für uns am Freitag um 7.00 Uhr einen Flug zu organisieren, auch wenn dieser bereits voll belegt scheint. Wir kämen dann am späten Abend in Chennai an und ca. 14h früher als der ursprüngliche. (Falls das jemals funktionieren sollte....???)
Wenn wir uns darauf einliesen, wie würde sich dies auf unsere Schadensersatzansprüch auswirken?
Air India behauptet laut flugladen.de, dass wenn wir den Flug am Samstag vormittag in Anspruch nehmen würden, wir keinen Anspruch auf Schadensersatz mehr hätten. Die Hotline Dame von flugladen.de würde diese Info nur so an uns weitergeben, was Air India von sich gibt.
Interessant wäre zu erfahlen, welche Begründung Air India liefert, keinen Schadensersatzanspruch zu haben bei Ersatzflug 9 Stunden später zu sehen.
Ich lese die EU-Fluggastrichtlinie so, dass der Schadensersatzanspruch auch bei einer deutlichen Vorverlegung des Fluges bestehen bleibt. Aber das ist nur meine persönliche Meinung.
Neuer Zwischenstand:
Es wurde von Air India ein Nonstop Flug der Lufthansa angeboten. Allerdings nur gestern und heute ist dieser nicht mehr verfügbar. Ich habe mit dem Air India Supervisor gesprochen. Dieser meinte flugladen.de habe es gestern versäumt diesen Flug für uns zu bestätigen. Daher ist dieser nicht mehr verfügbar. Die Flugladen.de Mitarbeiteren meinte aber am Telefon dass sie es schon während des Telefonats mit uns erledigt.
Grund der Annulierung ist ein Pilotenstreik, der allerdings seit Ende Mai bekannt sei und flugladen.de hätte es laut diesem Mitarbeiter veräumt uns rechtzeitig zu informieren.
Für uns bleiben jetzt wieder nur unbequeme Zeiten oder zu spät in Indien.
Worauf kann man sich denn verlassen. Haben wir überhaupt einen Anspruch auf Schadensersatz, wenn flugladen.de es versäumt hätte? Wem soll man glauben?
Vielen Dank!
Eben mal wieder mit Flugladen.de telefoniert. Es sieht wohl mau aus mit dem Lufthansa Ersatzflug. Es steht alles auf Warteliste. Air India und Flugladen.de schieben sich am Telefon den schwarzen Peter hin und her.
Laut Air India wurde Flugladen.de rechtzeitig über die Flugplanänderung telefoniert. Und tatsächlich teilte mir die Mitarbeiterin von Flugladen.de mit, dass die Änderung am 12.07 im System eingegangen sei und in meinem Fall auch keine automatische Mitteilung versendet wurde, wie sonst üblich. Stattdesssen bekam ich erst am 24.07.2012 die Mitteilung.
Gegen wen richten sich jetzt meine Ansprüche?
Der hoffentlich letzte Stand.
Eben hat Flugladen.de von sich aus angerufen (!) und nun wieder alles umgestellt.
Flug geht morgen 11 Uhr mit Emirates mit Zwischenstopp in Dubai. Wir kommen dann zwar mitten in der Nacht um 3.15 in Chennai an. Aber damit sind wir mittlererweile absolut glücklich. So verbringen wir zwar 12h auf dem Flughafen in Chennai verpassen aber so sicher keinen Anschluss. Ausserdem wurden auch die Rückflüge in neun Wochen auf Emirates umgebucht. Da bin ich jetzt schon froh drüber. Als Sahnestückchen sind die beiden neuen Tickets insgesamt 312 Euro günstiger. Die bekommen wir angeblich in einigen Wochen zurück.
So das wars hoffentlich. Das neue Ticket ist auch schon per Mail eingegangen. Vielen Dank an alle...!
Mhmmm, allmählich entfernt sich das von einer Reisefrage hin zum Thema eines juristischen Proseminars. Ausserdem sollte man jetzt trennen, einerseits für Dich einen brauchbaren Flug aufzutreiben (das liegt bei Air India) und andererseits den möglichen Ansprüchen nach EU-Passagierrichtlinie.
Dringend ist erstmal der Flug, alles Andere hat Zeit bis nach der Reise. Zumal ein möglicher Anspruch auch davon abhängt, wie viel Zeit der Ersatzflug vom gebuchten Flug abweicht.
Ich gehe davon aus, dass der Ausgleichsanspruch besteht, wenn nicht ein Flug recht zeitnah zur Buchung gefunden wird. Pilotenstreik ist imho kein Ausschlussgrund. Ansprechpartner ist auch erstmal die Fluggesellschaft, da sie die Beweislast hat den Fluggast rechtzeitig informiert zu haben. Bei Details steige ich aus, das wäre dann ein Fall für den Anwalt.
EDIT: Ich seh grad erst Dein letztes Post. Scheint doch noch gutzugehen.
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Hallo sternemops, ist ja super, dass Du Dich so für die einsetzt und anderen damit eine Hilfestellung gibtst! Aber die verdienen doch mit - also Geld - welches dem der "Schadensersatz" möchte, abgezogen wird. Also ist doch erstmal besser, selber zu versuchen oder?
Da die Ankündigung sehr kurzfristig kam (weniger als sieben Tage vor dem urprünglichen Abflug), hast Du Ausgleichsansprüche gem. EU-Fluggastrichtlinie, wenn der Flug innerhalb der EU startet. Indien dürfte höchste Entfernungsklasse sein, das wären dann 600 Euro.
Oder Du versuchst Dich auf eine Maschine früher umbuchen zu lassen.
und gleich noch ein Update: flugladen.de versucht uns auch für Freitag vormittag um 10.00 in einen Lufthansa Flug zu buchen. Dafür fehlt aber ein OK des Air India Supervisors, der bislang wohl nichts von sich verlauten lässt.... und das zwei Tage vorher. Indien - schon jetzt genau, das was ich erwartet habe... ;-)
mit dieser Lufthansa Option wären wir eigentlich auch ganz zufrieden. Weil meine Begleiterin noch bis 24.00 Uhr Dienst hat am Vortag. Hat man dennoch Ansprüche?