Kann ich eine hohe Stornogebühr bei frühzeitiger Stornierung anfechten?
Hallo zusammen,
ich habe mich bereits ein wenig zum Thema Stornierung von Hotelzimmern belesen und bin mir bewusst, dass grundsätzlich Stornogebühren rechtens sind. Dennoch kommt mir der folgende Sachverhalt ungerecht vor, weshalb ich mich erkundigen möchte, ob nicht doch noch eine Möglichkeit besteht, die Stronogebühren anteilig zurückzufordern.
Mein Vater hat am 26.06.17 ein Hotelzimmer auf booking.com gebucht. Dabei handelte es sich um die Unterkunft Bäckeralm in Mittenwald: https://www.booking.com/hotel/de/backeralm-b-amp-b.de.html?aid=304142;label=gen173nr-1FCAEoggJCAlhYSDNiBW5vcmVmaDuIAQGYAQfCAQp3aW5kb3dzIDEwyAEP2AEB6AEB-AELkgIBeagCAw;sid=430da24fd9125a3ed6afc748c238c8d8;breadcrumb=book&;room1=A;bp_hnc=1
Die Stornierungsbedingungen sind meines Erachtens nach sehr versteckt angegeben und dazu unangemessen hoch (im Vergleich zu anderen Anbietern).
Klickt man auf den Link, findet man bei dem jeweiligen Zimmer in der Spalte „Optionen“ die Stornogebühren, wenn man mit der Maus auf das Fragezeichen geht. Auf der linken Seite gibt es unter der Rubrik „Häufig gestellte Fragen“ den Button „Weitere Informationen“. Dort findet man dann auch noch einmal die Information zu den Stornogebühren. Wie ich finde, alles sehr versteckt!
Und nun zur Höhe: Nach Reservierung des Zimmers fordert der Anbieter 50% des Gesamtpreises. Mein Vater hat heute die Buchung storniert. Anreisetag wäre der 29.07.17 gewesen. Er hat also 4,5 Wochen vor Reisebeginn storniert. Ich habe viele Anbieter gefunden, die bis zu 4 Wochen vorher keine Stornogebühren erheben.
Mein Vater hat noch versucht, mit der Unterkunft zu reden. Die haben sich lediglich wie folgt dazu geäußert:
„leider können wir keine Ausnahme machen. Das wäre unfair gegenüber früheren und späteren Storno's. Dafür haben Sie sicherlich Verständnis. Gern senden wir Ihnen eine neue, bzw. berichtigte Rechnung über den Stornobetrag per Post zu und bitte darum, dass Sie den Betrag in Höhe von EUR … (inkl. 7% MWST) bereits vorab überweisen an: …“
Entsprechend hat mein Vater bereits die Stornogebühren überwiesen.Ich finde das Ganze aber ziemlich unverschämt und würde gerne etwas dagegen tun. Zumal die Unterkunft sicherlich das Zimmer vermieten wird.
Gibt es von eurer Seite aus Hinweise/Ratschläge etc.? Ich bedanke mich schon einmal im Voraus.
Viele Grüße,
Sarah
2 Antworten
An sich ist das ganze meiner Ansicht nach rechtens. Wenn du jedoch etwas dagegen unternehmen willst, dann würde ich dir den Gang zum Rechtsanwalt empfehlen. Ob sich das Ganze lohnt musst du selbst eruieren..
"Gibt es von eurer Seite aus Hinweise/Ratschläge etc.? Ich bedanke mich schon einmal im Voraus."
Zahlen und nächstes Mal genauer lesen. Die Stornogebühren sind Teil des Vertrages, den Ihr -und niemand sonst- abgeschlossen habt.