Ich habe vor einigen Tagen eine Reise für 10 Tage HP in einem 5-Hotel mit Flug zu einem günstigen Preis gebucht. Der Anbieter hatte auf einigen Reiseportalen zu diesen Konditionen - auch an anderen Terminen/Flughäfen - günstige Angebote, die sich auf dem 4-Preisniveau befanden. Nachdem ich den Markt ein paar Tage beobachtet hatte und mein Urlaub mir vom AG hatte genehmigen lassen, buchte ich die Reise für 2 Personen. Kurz darauf erhielt ich vom Vermittler die "VERBINDLICHE REISEBUCHUNG + Bestätigung". Am nächsten Tag erhielt ich vom Reiseveranstalter ein Gegenangebot, dass meine gebuchte Reise im Preis um Faktor 2,2 übertraf. Die Begründung war für mich unglaubwürdig. Ein Preisfehler im System könne Sie die Reise nicht zu den gebuchten Konditionen ausführen lassen. Auf mehrere Schreiben, dass ich meinen Vertrag als rechtsgütlig erkläre, und sie ihren Vertrag nur anfechten könnten wegen Irrtums, wurde mir wiederum ausweichend das überzogen teure Gegenangebot gemacht. Ich sehe ein Recht auf Schadensersatz.
Wie mache ich diesen am besten und in welcher Höhe geltend? Gibt es noch eine Chance für mich, auf Leisungserfüllung zu bestehen?