Bestätigte Onlinereisebuchung wurde vom Veranstalter wegen Preisfehler ignoriert. Rechtsgültigkeit?
Ich habe vor einigen Tagen eine Reise für 10 Tage HP in einem 5-Hotel mit Flug zu einem günstigen Preis gebucht. Der Anbieter hatte auf einigen Reiseportalen zu diesen Konditionen - auch an anderen Terminen/Flughäfen - günstige Angebote, die sich auf dem 4-Preisniveau befanden. Nachdem ich den Markt ein paar Tage beobachtet hatte und mein Urlaub mir vom AG hatte genehmigen lassen, buchte ich die Reise für 2 Personen. Kurz darauf erhielt ich vom Vermittler die "VERBINDLICHE REISEBUCHUNG + Bestätigung". Am nächsten Tag erhielt ich vom Reiseveranstalter ein Gegenangebot, dass meine gebuchte Reise im Preis um Faktor 2,2 übertraf. Die Begründung war für mich unglaubwürdig. Ein Preisfehler im System könne Sie die Reise nicht zu den gebuchten Konditionen ausführen lassen. Auf mehrere Schreiben, dass ich meinen Vertrag als rechtsgütlig erkläre, und sie ihren Vertrag nur anfechten könnten wegen Irrtums, wurde mir wiederum ausweichend das überzogen teure Gegenangebot gemacht. Ich sehe ein Recht auf Schadensersatz.
Wie mache ich diesen am besten und in welcher Höhe geltend? Gibt es noch eine Chance für mich, auf Leisungserfüllung zu bestehen?
2 Antworten
Wenn der RV die Buchung bereits bestätigt hat, ist er normalerweise daran gebunden. Er kann jedoch nach §119 BGB nach ganze wegen Irrtums anfechten (vollkommen unabhängig davon, was in den AGB steht), nach §142 BGB ist der Vertrag in so einem Fall von Anfang an nichtig anzusehen.
Dennoch kann es durchaus eine Schadenersatzpflicht geben. Das Thema ist jedoch leider so komplex und es kommt auf die kleinsten Fakten an, dass dir dabei nur ein Anwalt oder der Verbraucherschutz wirklich helfen kann. Wenn du die Sache weiterbetreiben möchtest, denke aber daran, dass dir bereits durch die Beratung Kosten entstehen, die der RV nur dann ersetzen muss, wenn du tatsächlich mit der Sache durchkommen solltest.
Wie gesagt, die Sache mit dem Irrtum steht schon im BGB und muss in den AGB gar nicht auftauchen.
Aber wenn ich dich jetzt richtig verstanden habe, hast du von Schauinsland gar keine Bestätigung bekommen, sondern vom Online-RSB?!? Und das sind so die Details, die ich meine. Stand da verbindliche Buchungsbestätigung des RV oder Eingangsbestätigung Ihrer verbindlichen Buchung? Auch das würde einen riesen Unterschied machen. Je nach dem, wie die "Bestätigung", die du erhalen hast, formuliert ist, könnte es in der Tat sein, dass noch gar kein verbindlicher Vertrag zustandegekommen war (auch wenn's auf den ersten Blick so aussehen mag).
Hallo noch kurze Bemerkung: die Abkürzung "RV" ist hier leider 2-deutig. Sie kann sowohl Reiseveranstalter, als auch Reisevermittler heißen.
;-) Ja, ist mir auch gerade so aufgefallen. RV soll Reiseveranstalter sein.
Sicher hat Sheridane (kennen wir uns?) nicht ganz unrecht, trotzdem sollte man eigentlich etwas unternehmen. Ich würde mich mal beim nächsten Verbraucherschutz beraten lassen.
Die Bestätigung habe ich nur vom Reisevermittler bekommen. Es war die TC-Online-Plattform, mit der ich bisher nur gute Erfahrung machte. In den AGB's habe ich keine Hinweise auf Preisirrtum gefunden. Bei der Buchung konnte ich die AGB's des Veranstalters, der mir dann das Gegenangebot wegen PReisfehlers machte, nicht öffnen. Es war Schauinsland Reisen. Der Gesamtpreis der Reise wurde vor Buchung angezeigt, und nach ca. 15 Minuten hatte ich per E-Mail die VERBINDLICHE BUCHUNG.