Pauschalreise Rücktritt wg. Erkrankung, Einbehaltung 20% des Preises trotz Reiserücktritt

6 Antworten

Ja klar, Telefonate wurden sowohl mit Reiseveranstalter als auch mit der Vers. geführt - immer gab man uns keine Hoffnung. Man verweist auf 20 % Einbehalt, genommen vom Gesamtreisepreis, also ca. 1.000 EUR. Bis auf das letzte Telefonat mit dem Veranstalter: ein Mitarbeiter meinte, wir sollen einen 3-Zeiler schreiben. Nach einer Woche keine Rückmledung. Wir wollen auch keine Widerspruchsfrist versäumen, falls sowas überhaupt einzulegen wäre..?!


reiserolf  11.03.2013, 22:51

Hi,

20% des Reisepreises kann nicht sein! Ihr habt Stornogebühren von 1.000,00 des Reiseveranstalters. Und wenn Ihr eine Versicherung mit Selbstbehalt habt, dann reicht Ihr diese Stornogebühren bei der Versicherung ein und bekommt 80 % zurück.

bye Rolf

Ohne Kenntnis der ARB und der AVB sowie weiterer Details (wie lange ist es noch hin bis zum Reiseantritt?) ist hier ein Rat schwer möglich. Dessen ungeachtet kann man um Kulanz bitten, aber nicht darauf "pochen" . Dieses würde ich allerdings tun. Dann kann man sich auch mit der Begründung des Veranstalters herumschlagen. Denn sollte es tatsächlich so sein, dass er darauf pocht, würde ich niemandem mehr dort eine Gruppenbuchung empfehlen. Das wäre rein finanziell ja lebensgefährlich.

Ich verstehe die Geschichte als Buchung, Anzahlung (20%), Stornierung unter Einbehalt der Anzahlung und Erstattung durch die Versicherung (20% von 20%).

Verwunderlich ist, warum nur eine Vollstornierung und keine Teilstonierung möglich sein sollte. Was sagen die ARB des Reiseveranstalters hierzu? (PS: Wegen der ARB vermute ich, dass es hier um eine Buchung in Österreich geht, ja.) Erlaubt dies die Unterbringung ggf. nicht - wurde bswp. eine 4-Personen-Suite gebucht und nun muss es eine 2-Personen-Suite sein?

Hallo, zur Präzisierung: Die Reise ist im Sept. 2012 gebucht worden, los gehen sollte es im März und die Storno für die 2 Prs. ging an den Veranstalter Mitte Jan. Welche ARB’S gelten überhaupt, d.h. die vom Reiseveranstalter oder von der Rieserücktrittsverischung? In letzterer steht: "..Zu den versicherten Ereignissen zählen u.a. eine unerwartete und schwere Erkrankung, schwere Unfallverletzung, Schwangerschaft.." bzw. "versicherte Leistunngen ...bei Nichtantritt der Reise u.a. Ersatz der vertraglich geschuldeten Stornokosten aus versichertem Grund"

Die AGBs des Veranstalters lauten: „bei Flugreisen mit Charterflügen bis 30 Tage vor Reisebeginn eine Bearb.gebühr in Höhe von 20% des Gesamtpreises zu zahlen ist.“ und „bei Flugreisen mit Linienbeförderung und Schiffsreisen bis zum 30. Tag vor Reiseantritt 40 %“ Stornogebühr anfallen. [...]

Angezahlt wurden für 4 Prs. urspgl. über 1.000 EUR (Gesamtpreis über 4.000 EUR). Mit der Stornierung für 2 Prs. bekam der Buchungsvorgang eine neue Buchungsnr. (für die 2 verbliebenen Reisenden) und es musste erneut ein Anzahlungsbetrag i.H.v. ca. 500 EUR gezahlt werden. Im Ergebnis wurde die ursprl. gezahlte Anzahlung (für 4 Prs.) einbehalten, was die 20% v. Gesamtreisepreis wäre.

Danke für alle Hinweise.


rfsupport2  09.03.2013, 20:54

Hallo OderP,

bitte nutze das nächste Mal die Kommentarfunktion zu den entsprechenden Antworten, um deine Frage zu präzisieren. Der Grund ist, dass durch das stetig wandernde Ranking die Zusammenhänge nicht mehr erkant werden können (merkt man jetzt schon bei durchlesen).

Denke bitte daran!

Beste Grüße

Holger vom reisefrage.net-Support

Wir mussten vor ca 2 Jahren auf Grund eines Unfalles meiner Frau, mit Bruch der Schulter, eine 3 wöchige Reise nach VAE absagen. Auch wir hatten eine Reiserücktrittversicherung und mussten ebenfalls 20% des Reisepreises selbst tragen.

Was wir bis dahin nicht wussten und auch leider (oder dummerweise) nie erfragten, war zuviel % die Versicherung im Ernstfall Eintritt, da wir einfach von 100 % Erstattung ausgegangen sind. Das ist/war aber ein Trugschluss, eine normale Rücktrittsversicherung trägt eben nur 80% der anfallenden Kosten. Nun sind wir schlauer und haben eine Versicherung von 100 % Erstattung, was jedoch erheblich teuerer ist

Insofern gehe ich von einer gerechtfertigten Forderung des Reiseveranstalters aus.

Der einzige Punkt bei welchem ich versuchen würde mit dem Reiseveranstalter einen Vergleich anzustreben bzw. Mich auf irgendeiner Basis zu einigen oder dass dieser ganz auf die Forderung verzichtet, ist, dass ihr die Personen seid (so habe ich es verstanden) welche die Reise ja antreten und nicht von der Reise zurücktretet und somit auch den Vertrag erfüllt.

Das würde ich dann als Kulanz des Reiseveranstalters ansehen!! Danach solltet ihr, selbst wenn ihr mit wem auch immer eine Reise antreten wollt, euere Buchung immer separat abschließen. Es heisst ja nicht umsonst bei Geld hört die Freundschaft auf.