Welche Rechte habe ich von einem Reisevertrag zurückzutreten?

Hallo,

ich habe bei LTur eine Last Minute Reise nach Fuerteventura gebucht. Das Hotel im Angebot besitzt LTur zufolge 4 Sterne. Daheim habe ich nochmal bei holidaycheck.de nachgeschaut und dort festgestellt, dass das Hotel in Wirklichkeit nur 3 Sterne hat. Der Blick auf andere Seiten hat dies bestätigt. Im LTur-Laden wollten sie uns abwimmeln und meinten, dass LTur diesem Hotel wohl einen höheren Standard bescheinigt, als die Sterne es auszudrücken vermögen. Meine Einschätzung ist eher, dass ich kräftig an der Nase herumgeführt werde. Das Angebot der LTur-Verkäuferin bestand im Wesentlichen nur in ein anderes Hotel zu gehen, den entsprechenden Mehrpreis zu zahlen und zusätzlich noch eine Aufwandspauschale von 25€ p.P. zu löhnen, die ich mir bei der Rechtsabteilung ja wieder erstreiten könne. Die Umbuchung würde nur im selben Land erfolgen. Alles in Allem eine Frechheit.

Kann mir vielleicht jemand einen Tipp geben, wie ich in dem Fall weiterverfahren kann? Ich habe definitiv die Nase voll von LTur und möchte komplett vom Vertrag zurücktreten, wo es auf Seiten von LTur nur hieß, dass dies mit einer 100% Stornogebühr verbunden sei (laut AGB). Ich bin allerdings der Meinung, dass bei Vortäuschung falscher Tatsachen, ein Vertragsbruch seitens LTur stattfindet und ich aus meinem Vertrag herauskomme. Ich würde mich über Antworten freuen!

Viele Grüße, Marcel

Reiserecht, Reiserücktritt
Reiserecht: Doppelbuchung und fehlende Buchungsbestätigung per E-Mail?

Hallo,

Wie ist die Rechtslage im folgenden Sachverhalt? Steht hier eine Rückerstattung der Buchung des gebuchten Hotelzimmers zu?

Es wird eine Buchung eines Hotelzimmers für zwei Personen über einen Reiseveranstalter durchgeführt. Am Ende der Buchung wird als Zahlungsoption Internet-Zahlungs-Methode/Portal [Name geändert] genutzt. Während des Bezahlprozesses kommt es zu einem Fehler und es taucht die Mittelung auf, dass die Buchung nicht abgeschlossen werden konnte. Zudem kommt auch keine Bestätigungsemail vom Reiseveranstalter im Mailpostfach an. Daher wird der Vorgang mit exakt den gleichen Daten erneut wiederholt. Es wird einzig eine andere Bezahl-Option ausgewählt, nämlich Kreditkarte. Daraufhin kommt eine positive Rückmeldung vom Reiseveranstalter und im Anschluß auch eine Bestätigungsemail im Mail-Postfach an.

Bei Ankunft im Hotel stellt sich nun heraus, dass zwei Buchungen beim Hotel vorliegen. Es stellt sich heraus, dass im System des Reiseveranstalters tatsächlich zwei Buchungen vermerkt sind. Es gibt die Möglichkeit auf der Homepage des Reiseveranstalters sich einzuloggen und die Reisepläne einzusehen. Wie angesprochen eine E-Mail Bestätigung liegt nur für die zweite Buchung vor.

Der Reiseveranstalter beruft sich nun auf die folgende Passage:

"Sie sind verpflichtet, Ihr Profil auf der Reiseveranstalter-Website aufzurufen und die Reisepläne einzusehen, insbesondere wenn Sie wider Erwarten keine Buchungsbestätigung erhalten haben sollten. Die Buchungsbestätigung wird in der Regel innerhalb von 24 Stunden versendet. Sollten Sie innerhalb von 24 Stunden nach Ihrer Buchung noch keine Bestätigung erhalten haben und die Reise auch nicht als gebucht in Ihrem Profil erscheinen, kontaktieren Sie bitte unseren Kundenservice telefonisch."

Es wird mitgeteilt, dass man daher leider keine Kulanz aussprechen kann.

Meiner Meinung nach liegt der Buchende nun im Recht die Kosten einer Buchung zurückerstattet zu bekommen aus folgenden Gründen:

1) Es ist kein Vertrag zustande gekommen, da keine Buchungsbestätigung per E-Mail eingegangen ist. (§§ 145 ff. BGB)

2) Es liegt eine offensichtliche und versehentliche Doppelbuchung vor, da nicht gleichzeitig zwei Hotelzimmer in Anspruch genommen werden können. (Aktenzeichen: 2-24 S 40/11)

Hinzu kommt, dass während Buchungsprozesses die Rückmeldung erscheint, dass der Buchungsvorgang nicht abgeschlossen werden kann. Der Buchende erhält hier fehlerhafte Informationen.

Wie ist die Rechtslage hier?

Und welche der folgenden Möglichkeiten sind hier als sinnvoll anzusehen:

1) Es wird ein Fall eröffnet über Paypal, der genaue Sachverhalt beschrieben und die Rückerstattung des vollständigen Geldbetrags eingefordert.

und/oder

2) Es wird ein Brief per Einschreiben an den Reiseveranstalter geschickt, eine Frist von 14 Tage für die Rückzahlung des Geldes gesetzt und natürlich auch begründet warum man sich im Recht sehe.

Danke schonmal!

Viele Grüße

Reiserecht
Pool kaputt, Restaurant geschlossen, kann ich einen Ausgleich verlangen?

Hallo zusammen, sorry, nochmal der selbe Beitrag, aber jetzt besser zu lesen!

wir haben eine Ferienwohnung in Österreich gebucht. Im Internet, in den Prospekten und bei jedem eMail-Kontakt im Vorfeld wurde mit einem beheizten Aussenpool und mit einem Restaurant mit Bar geworden. Als wir ankamen, war der Pool durch kaputt und das Restaurant wegen Krankheit des Kochs geschlossen. Da wir mit kleinen Kindern unterwegs sind, waren genau diese beiden Punkte für die Buchung dieser speziellen Wohnung ausschlaggebend. Für uns ist es also nicht möglich abends zu zweit einfach woanders essen zu gehen. Das wäre nur im Haus und mit Babyphone möglich gewesen. Da wir in der Vorsaison unterwegs und die einzigen Gäste der Anlage sind, zweilfle ich ohnehin an den Aussagen. Man kann sich ja vorstellen, was das Beheizen eines Pools und das Vorhalten von Essen und Manpower eines Restaurants für Kosten verursacht. Dennoch wurde das Appartement so "verkauft". Für mich mindert das den Wert des Appartements, zudem sind wir mit den Inhabern ja einen Vertrag eingegangen, den dieser nicht wie vereinbart erfüllen kann, da ja entscheidende Leistungen fehlen. Nun (endlich) meine Frage: Kann ich auf einen finanziellen Ausgleich bestehen, bzw. eine Rückerstattung des Mietpreises (im Voraus bezahlt) verlangen? Wenn ja, wie hoch? Vielen Dank für die Antworten!

Ferienhaus, Reiserecht, Entschädigung, Schadensersatz
teilstorno durch mitreisenden

Ich habe eine Frage. Wir haben zu zweit eine Reise gebucht und haben BEIDE auf der Buchungsbestätigung unterschrieben. Es handelt sich um eine Pauschalreise im DZ. Nun möchte der "Mitreisende" von der gemeinsamen Reise zurücktreten bzw. stornieren, obwohl der "Hauptreisende" nicht stornieren will.Wie gesagt, beide haben eine Unterschrift geleistet. Nun meine Fragen: - Kann der Mitreisende einfach stornieren? Ohne meine Zustimmung? - Muss der Mitreisende alle Kosten tragen? Nur die Stornokosten (gesamt) oder auch die Mehrkosten für Änderung auf ein EZ nun? - Hat man als Hauptreisender nun den finanziellen Schaden (mit) zu tragen? - Hat der Hauptreisende nun Pech und bekomt die Mehrkosten nicht ersetzt? - Was passiert, wenn der Hauptreisende dem Storno einfach nicht zustimmt? HINWEIS: Es gibt keine RR-Versicherung! - Was kann man tun? - Die beiden Parteien haben nun keinen Kontakt mehr -> aber der Mitreisende trägt die Schuld bzw. hat dies herbeigeführt und will sich nicht an den gemeinsam eingegangenen Vertrag halten - Oder darf der Reiseveranstalter nicht mehr für ein EZ nun nehmen (habe ich irgendwo gelesen: "Der Rücktritt darf für die Mitreisenden keine Auswirkungen haben, z.B. darf keine zusätzliche Einzelzimmerpauschale von Mitreisenden gefordert werden") - Eine Ersatzperson ist übrigens nicht vorhanden - Muss sich der Hauptreisende nun einen Anwaltt nehmen udn wer trägt die Kosten (es besteht keine Rechtsschutzversicherung) - Wie sind die Chancen? Weiss jemand Rat? Bitte keine Spekulationen! Nur Fakten! DANKE - EILT ÜBRIGENS! -> Reiseantritt ist in ca. 3,5 Monaten - Was passiert mit den Anzahlungen? Der Reiseveranstalter will etwa 140 Euro Storno plus einer der bereits geleisteten Anzahlungen. Änderung auf ein EZ würde ca. 500 Euro kosten zusätzlich!!!

Pauschalreise, Reiserecht, Reiserücktritt, Storno

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