Anzahlung ohne Sicherungsschein
Bin ja schon vieles gewöhnt, aber: Vor ca 6 Wochen buchten wir eine Kreuzfahrt über ein eigentlich recht bekanntes Internet-Reisebüro mit dem Schwerpunkt Kreuzfahrten. Zwar hatten wir über dieses Reisebüro noch nie zuvor gebucht, aber da sie schon lange am Markt sind und sehr bekannt, gehe ich mal davon aus, dass es sich um ein seriöses Reisebüro handelt - ebenso wie der Veranstalter selbst, der sicherlich zu den Branchenriesen zählt.
Wir unterschrieben die Reiseanmeldung und gaben die Bankdaten wie verlangt an. Nun wurden 30% Anzahlung abgebucht ( direkt vom Veranstalter ), aber vom Veranstalter selbst haben wir auch nach 6 Wochen weder eine Reisebestätigung geschweige denn einen Sicherungsschein erhalten. Auch in der Abbuchung steht keinerlei Buchungsnummer...
Nun habe ich mich natürlich erstmal per Mail sowohl an den Reiseveranstalter als auch an das Reisebüro gewandt und um Klärung und Übersendung einer Reisebestätigung und des Sicherungsscheines gebeten.
Allerdings frage ich mich, ob ich bis zum Erhalt dieser Unterlagen, die Abbuchung vorsorglich lieber zurückbuchen lassen sollte ? Ncht, dass ich durch das Versäumen von Fristen womöglich die Abbuchung ohne Sicherungsschein akzeptiere bzw. es so ausgelegt wird ? Was meint Ihr, sollte ich der Abbuchung zunächst widersprechen? DANKE
2 Antworten
Normalerweise ist erst mit der Zusendung des Sicherungsscheins die Voraussetzung für die Anzahlung erfüllt. "Gemäss der Änderung reiserechtlicher Vorschriften vom 23. Juli 2001 ...wurde festgelegt....dass Reiseveranstalter und Reisevermittler Zahlungen des Reisenden auf den Reisepreis vor Beendigung der Reise nur fordern oder annehmen dürfen, wenn dem Reisenden ein Sicherungsschein übergeben wurde (gilt für Pauchalreisen)
Ich an Deiner Stelle würde die Buchung rückgängig machen. Dann ist der Reiseveranstalter in Zugzwang. Natürlich solltest Du Dir bewusst sein, dass ggf. der Reisepreis dann nicht mehr gültig sein könnte oder die Reise ausgebucht ist.
In diesem Fall liegt weder ein Sicherungsschein noch eine Bestätigung vor!
Prinzipiell darf es keinerlei Zahlungsaufforderung (und schon gar keine Abbuchung) ohne Sicherungsschein geben. Leider bleiben die E-Tickets, E-Buchungsbestätigungen und sogar E-Sicherungsscheine (!) aber auch häufig mal in übereifrigen Spamfiltern hängen, daher würde ich erst einmal die Antwort des Veranstalters abwarten, au0erdem kannst du auf http://www.tip.de/register/ nachsehen, ob der RV überhaupt eine Insolvenzversicherung hat.
Es gab auch schon einige Fälle in denen der Sicherungsschein getürkt (ungültig) war!