Reise gebucht, 2 Tage später Geld abgebucht...dann Anruf vom Veranstalter das Reise wegen falschen..
Hallo!
Hab folgendes Problem: Ich hab eine Reise für 2 Personen gebucht. 2 Tage später wurde die Anzahlung von meiner Kreditkarte abgebucht. Nun ruft mich eine Dame vom Reiseveranstalter an und meint das die Reise storniert werden muss, da der Preis falsch ausgeschrieben war.
Welche Rechte habe ich nun? Schliesslich wurde mit doch der Kaufvertrag durch die Abbuchung auf der Kreditkarte bestätigt, oder? Was sollte ich nun tun? Steht mir nun eine vergleichbare Reise zu meinem gebuchtem Preis zu, oder kann ich da nix machen?
Danke im Voraus für Eure Hilfe! Frage-Themen
1 Antwort
Das Ersatzangebot kannst Du ablehnen. Falls Du keine schriftliche Bestaetigung hast, gibts keine weiteren Moeglichkeiten. Falls Du die hast, kannst Du eine Betrugsklage einreichen, oder zumindest damit drohen. Auf diese Weise habe ich es in mehreren Faellen.... fuer meine Kunden.... erreicht, dass sie die Reise zu dem vereinbarten Preis bekamen. Auch Veranstalter sind an Vertraege gebunden. es gibt dann die Einschraenkungen des Kaufmaennisch zumutbaren. Veranstalter wissen, dass sie in solchen Faellen vor Gericht schlechte Chancen haben, falls die Bestaetigung vorliegt. Der Nachteil ist, dass sich so etwas hinzieht, und dann der Reisetermin verfallen ist. Da gibts dann die Einstweilige Verfuegung, und dann das Verfahren hinterher. Auf jeden Fall kann das juristisch sehr kompliziert werden. ich fasse zusammen. Hast Du KEINE Bestaetigung? Hol das Geld zurueck und vergiss das Ganze. Hast Du diese? Dann verlange vom Veranstalter diese oder eine gleichwertige Reise zum vereinbarten Preis. falls das nicht klappt, ueberlege, ob es den Stress und das Gerichtsverfahren wert ist. GUter Anwalt findet entsprechend e Prezedenzfaelle. Ein Balireisender, der vom Veranstalter von der Reise..... boeswillig..... ausgeschlossen wurde, musste das FUENZIGFACHE des Reisepreises als Entschaedigung zahlen. Das Verfahren dauerte allerdings fast vier Jahre.
Upps, da habe ich mich missverstaendlich ausgedrueckt. natuerlich musste der Veranstalter, damals Feria Reisen, den Schadensersatz an den Kunden zahlen. das war etwa um 1990 ging ueber drei Instanzen, die letzte, Verhandlung vor dem BGH, wurde nicht zugelassen. Der Veranstalter verlor alle drei Instanzen, und in jeder wurde die Summe nochmals aufgestockt. Es ging um eine Differenz von 800 DM urspruenglich. Reisepreis war 2100.
Nur damit ich das richtig verstehe: Zitat aus deinem Post "Ein Balireisender, der vom Veranstalter von der Reise..... boeswillig..... ausgeschlossen wurde, musste das FUENZIGFACHE des Reisepreises als Entschaedigung zahlen. "
Also der Reisende!! musste das 50-fache des Reisepreises als Entschädigung zahlen? Das erscheint mir doch bisschen seltsam. Möchtest du bitte einen zugehörigen Link zu diesem Rechtsstreit schicken?