Muss man eine Flugstreckenänderung einfach so hinnehmen?
Ich hatte vor Monaten eine Pauschalreise über den Reiseveranstalter "Schauinsland Reisen" gebucht. Die Flugstrecke wurde damals nonstop ab/ bis Düsseldorf nach Teneriffa-Nord angeboten. Heute habe ich eine Nachricht bekommen, dass der Hinflug mit Air Berlin nun via La Palma umgebucht wurde. Die Strecke scheint im Winter nun immer mit Zwischenstopp von der Airline geflogen zu werden. Gab es nicht ein Urteil, welches besagt, dass die Fluggesellschaften die Strecken nicht einfach so ändern dürfen? Muss ich die Zwischenlandung einfach so hinnehmen? Wer kennt sich aus?
3 Antworten
Also ich nehme an die Zwischenlandung ist in Palma de Mallorca und nicht in La Palma, das wäre nämlich eine kleine Insel der Kanaren (Palma = Hauptstadt von Mallorca - Las Palmas = Hauptstadt der Kanaren - La Palma = kleine Insel der Kanaren).
Palma ist Base von Air Berlin, dahin geht es im Winter sternförmig von den deutschen Flughäfen, die Passagiere werden neu sortiert und die Flotte schwärmt die Iberische Halbinsel und die Kanaren an. Ich mache das öfters und es ist total entspannt, man bekommt sofort gesagt zu welchem Gate man muss, hat meist kurze Wege und nur kurze Umsteigezeit. Und im Gegensatz zu anderen hier hatte ich bei Air Berlin noch nie eine Zeitenänderung.
Eine Zwischenlandung ist etwas absolut normales und ich kann mir nicht vorstellen dass es ein Urteil geben soll dass dies verbietet. Resultat wäre nämlich dass Maschinen nur halbleer oder sogar nur viertel besetzt fliegen und die Tickets so teuer würden dass man locker 5000 Mücken auf die Kanaren zahlen würde. Das Problem ist eher dass inzwischen Flüge so früh gebucht werden dass die Flugpläne noch gar nicht richtig erstellt ist.
Nein, ich meine La Palma, die Kanareninsel (Code: SPC). Der Flugplan nach Teneriffa-Nord stand bei Buchung schon, ich hatte Flugnummer und Flugzeiten.
Hallo Pfauenauge,bin auch schon auf La Palma mit Air Berlin gewesen.Auch hier wurde im Winter der Flug so gelegt wie jetzt bei Dir.Man ist bei solchen Aktionen eigentlich machtlos.In den AGB muß dafür irgendein Passus stehen .Hatte es vor einigen Jahren viel Schlimmer.
Wir hatten für meinen behinderten Schwager (Rollstuhl) extra den Urlaub umgelegt um einen durchgängigen Flug Leipzig-Monastir (Tunesien) zu bekommen.einige Tage vorher bekamen wir eine Umbuchung über Nürnberg wo Air Berlin immer innerdeutsch die Passagiere sammelt und dann wieder auf die Urlaubsgebiete verteilt. Bei den mittelalterlichen Bedingungen in Nürnberg für Behinderte, eine Tortur für Behinderte und Transporteure.Auf dem Wüstenflugplatz Monastir kam eine Hydraulikbühne ans Flugzeug und die Behinderten wurden samt Rollstuhl aus dem Flugzeug gerollt:Armes,reiches Deutschland..Viel Spaß auf Teneriffa gerade im Norden ist es zu jeder Jahreszeit schön Dietrich aus Halle/saale
Es kommt drauf an, was genau Du in Deinem Reisevertrag stehen hast. Aus der Ferne können wir da wenig zu sagen. Es kommt da auf die genaue Formulierung an und oft bilden sich Pauschalreisende auch ein eine Leistung erhalten zu haben, die sie, bei genauem Hinschauen, gar nicht bestellt hatten. Die blumigen Worte der Veranstalter täuschen da gerne über die tatsächlichen Gegebenheiten hinweg.
Solltest Du tatsächlich einen Non-Stop-Flug ohne Wenn und Aber vereinbart haben oder gar einen Aufpreis dafür bezahlt haben und diesen Flug nun nicht bekommen können, weil es die Verbindung gar nicht mehr gibt, so hättest Du das Recht vom Vertrag zurückzutreten, da dies eine wesentliche Änderung ist. Alternativ könntest Du am Preis drehen.
Solltest Du aber irgendwelchen einschränkenden Formulierungen in Deinem Reisevertrag finden (wie Direktflug, Beispielsangebot, Flugdaten unverbindlich, o.ä.), so schaut es schlecht aus, solange halbwegs christliche Reise- und Umsteigezeiten dastehen. Ich halte diesen Fall für den weitaus wahrscheinlicheren.
Ein Urteil, dass Fluggesellschaften Strecken nicht einfach so ändern dürfen, gibt es nicht. Flugpläne machen in DE nicht die Gerichte. Es mag Urteile geben, wonach die Fluggäste nicht gezwungen werden jede Änderung mitzumachen. Aber dann müssen sie laufen/schwimmen oder zu Hause bleiben. Einen einklagbaren Anspruch auf das ursprüngliche Angebot gibt es nicht.