Welche Rechte habe ich von einem Reisevertrag zurückzutreten?

Hallo,

ich habe bei LTur eine Last Minute Reise nach Fuerteventura gebucht. Das Hotel im Angebot besitzt LTur zufolge 4 Sterne. Daheim habe ich nochmal bei holidaycheck.de nachgeschaut und dort festgestellt, dass das Hotel in Wirklichkeit nur 3 Sterne hat. Der Blick auf andere Seiten hat dies bestätigt. Im LTur-Laden wollten sie uns abwimmeln und meinten, dass LTur diesem Hotel wohl einen höheren Standard bescheinigt, als die Sterne es auszudrücken vermögen. Meine Einschätzung ist eher, dass ich kräftig an der Nase herumgeführt werde. Das Angebot der LTur-Verkäuferin bestand im Wesentlichen nur in ein anderes Hotel zu gehen, den entsprechenden Mehrpreis zu zahlen und zusätzlich noch eine Aufwandspauschale von 25€ p.P. zu löhnen, die ich mir bei der Rechtsabteilung ja wieder erstreiten könne. Die Umbuchung würde nur im selben Land erfolgen. Alles in Allem eine Frechheit.

Kann mir vielleicht jemand einen Tipp geben, wie ich in dem Fall weiterverfahren kann? Ich habe definitiv die Nase voll von LTur und möchte komplett vom Vertrag zurücktreten, wo es auf Seiten von LTur nur hieß, dass dies mit einer 100% Stornogebühr verbunden sei (laut AGB). Ich bin allerdings der Meinung, dass bei Vortäuschung falscher Tatsachen, ein Vertragsbruch seitens LTur stattfindet und ich aus meinem Vertrag herauskomme. Ich würde mich über Antworten freuen!

Viele Grüße, Marcel

Reiserecht, Reiserücktritt
teilstorno durch mitreisenden

Ich habe eine Frage. Wir haben zu zweit eine Reise gebucht und haben BEIDE auf der Buchungsbestätigung unterschrieben. Es handelt sich um eine Pauschalreise im DZ. Nun möchte der "Mitreisende" von der gemeinsamen Reise zurücktreten bzw. stornieren, obwohl der "Hauptreisende" nicht stornieren will.Wie gesagt, beide haben eine Unterschrift geleistet. Nun meine Fragen: - Kann der Mitreisende einfach stornieren? Ohne meine Zustimmung? - Muss der Mitreisende alle Kosten tragen? Nur die Stornokosten (gesamt) oder auch die Mehrkosten für Änderung auf ein EZ nun? - Hat man als Hauptreisender nun den finanziellen Schaden (mit) zu tragen? - Hat der Hauptreisende nun Pech und bekomt die Mehrkosten nicht ersetzt? - Was passiert, wenn der Hauptreisende dem Storno einfach nicht zustimmt? HINWEIS: Es gibt keine RR-Versicherung! - Was kann man tun? - Die beiden Parteien haben nun keinen Kontakt mehr -> aber der Mitreisende trägt die Schuld bzw. hat dies herbeigeführt und will sich nicht an den gemeinsam eingegangenen Vertrag halten - Oder darf der Reiseveranstalter nicht mehr für ein EZ nun nehmen (habe ich irgendwo gelesen: "Der Rücktritt darf für die Mitreisenden keine Auswirkungen haben, z.B. darf keine zusätzliche Einzelzimmerpauschale von Mitreisenden gefordert werden") - Eine Ersatzperson ist übrigens nicht vorhanden - Muss sich der Hauptreisende nun einen Anwaltt nehmen udn wer trägt die Kosten (es besteht keine Rechtsschutzversicherung) - Wie sind die Chancen? Weiss jemand Rat? Bitte keine Spekulationen! Nur Fakten! DANKE - EILT ÜBRIGENS! -> Reiseantritt ist in ca. 3,5 Monaten - Was passiert mit den Anzahlungen? Der Reiseveranstalter will etwa 140 Euro Storno plus einer der bereits geleisteten Anzahlungen. Änderung auf ein EZ würde ca. 500 Euro kosten zusätzlich!!!

Pauschalreise, Reiserecht, Reiserücktritt, Storno