Wer trägt die Kosten bei teilstornierung?

3 Antworten

  1. Ich kenne die AGB deiner Reiserücktrittversicherung nicht aber ich gehe nicht davon aus das dies ein Grund ist ihr wart ja nicht verheiratet
  2. Da die Reise auf dich gebucht ist bleibst du auf den Kosten sitzen wenn sie dir das Geld nicht bezahlt, der "Buchende" haftet
  3. Jeder Anwalt kommt dir leider teurer als die 900 € - ich würde versuchen vernünftig die Situation zu klären bzw. vl hätte sie ja eine Ersatzperson
  4. Ja die Kosten müssen auch von dir getragen da der Vertrag auf dich lautet normalerweise gehts hier aber nur um 40-50€ und solltest du eine Ersatzperson finden könntest du ihr ja das von der Anzahlung abziehen

weflop 
Beitragsersteller
 17.04.2018, 07:51

Danke für deine Antwort

  1. Wurde bei der Berlin-Direktversicherung abgeschlossen sofern das was hilft -> kann hier glaube ich kein PDF / Screenshot mit hochladen oder?
  2. Das heißt für mich wenn sie tatsächlich „auf blöd“ tut kann man auf gut deutsch sagen Pech gehabt?
  3. Ein Anwalt kommt natürlich teurer und da stellt sich mir die Frage sowas vor Gericht zu ziehen im Fall der Fälle ist vermutlich zu langwierig? Stehen hierbei meine Aussichten gut denn bei „Gewinn“/Zuspruch müsste sie ja somit auch die Gerichts- und Anwaltskosten tragen oder?
  4. Geht das Bezüglich der Ersatzperson beiderseits also könnte sie auch sagen das sie z. B. mit einer Freundin fliegen will und ich somit aus dem Vertrag raus komme ? Oder geht dies nur wenn ich eine Ersatzperson finde ?
Melly2505  17.04.2018, 11:01
@weflop
  1. soweit ich sehe und hätte mich auch gewundert wenns so wäre sind sind nur folgende Riskien versichert : gesundheitsbedingte, eigentumsbedingte, beruflich bedingzte
  2. Ja leider so hart wie es ist hast du Pech gehabt, den der Veranstalter holt sich von dir das Geld ob du willst oder nicht - du hast gebucht du haftest somit auch
  3. Sowas zahlt sich nicht ansatzweise aus bei 900€ ein Gerichtsverfahren zu eröffnen, eine Möglichkeit wäre einen Brief vom Anwalt zu schicken (den aber auch du bezahlen musst 150-300€ je nach Anwalt) und sie aufzufordern der Zahlung nachzukommen. Aber ich muss dir ganz ehrlich sagen wenn ich sie wäre ich würde dir die 900€ auch nicht bezahlen wenn du statt mir alleine in den Urlaub fliegst und in der Sonne liegst und ich bin zuhause und habe auch 1.200€ bezahlt. Entweder ihr findet eine Ersatzperson du oder sie oder ich würde die Reise stornieren. Kommt vermutlich günstiger vielleicht je nach AGB ist dann nur die Anzahlung weg.
  4. Doch das geht auch ich hatte mal so einen Fall da gabs dann einfach eine Namensänderung und meine Freundin wurde statt ihren Freund quasi als Vertragspartner angeführt - wurde aber damals im Reisebüro gebucht nicht online aber ich denke wird kein Problem sein. Denen ist egal wer fliegt hauptsache es wurde bezahlt.

Wie lange ist es noch bis zum Reisebeginn ? Du sprichst vom vollen Reisepreis als Verlust, aber wie teuer wäre ein Storno heute wirklich ?

Zu den Fragen:

ad 1 Rücktrittsversicherung. Wenn ich wetten müsst, nein, gibt nix. Aber, wenn Du eine hast, frag sie, nicht uns. Die haben die Antwort.

ad 2, Restzahlung. Viel Spass dabei. Ich verstehe zwar nicht, wie Du auf die Idee kommst, sie könnte sagen, sie wüsste nichts von der Reise, wenn sie andererseits ihren Anteil der Anzahlung geleistet hat. Aber egal. Der springende Punkt ist freilich Dein Ansatz "Ist natürlich selbsterklärend das ich nicht mehr mit ihr in den Urlaub fahren will". Sie braucht nur sagen ich will aber fahren, dann liegt der Schwarze Peter aber sowas von bei Dir.

ad 3 Unwissenheit. Dito

ad 4 Ersatzperson. Keine Ahnung, was das in den Fall kostet. Aber willst Du wirklich in der Situation wegen 100 Euro (geschätzt) n Fass aufmachen ?

Zusammengefasst. Ja, Du kannst versuchen auf juristischem Wege ihren Anteil einzufordern. Die Chancen ,hmmm naja.... mein Tipp, Du landest eher in der Silvesterzeitung des Amtsgerichts als einen Erfolg. Vor allem, lass niemand hören, Ist natürlich selbsterklärend das ICH nicht mehr mit ihr in den Urlaub fahren will. Einen Dritten für Deinen Willen bezahlen zu lassen wird nix.

Okay, der Reihe nach:

  1. Mir ist keine RRV bekannt, bei der die Trennung vom Partner als versicherter Grund gilt. Mag sein, dass es das irgendwo gibt, aber bei 99,99% der RRVs mit Sicherheit nicht.
  2. Das ist eine Beweisfrage. Als Buchender bist du der alleinige Ansprechpartner des Reiseveranstalters und haftest für den gesamten Reisepreis. Im Innenverhältnis zwischen dir und deiner Ex haftet diese zwar dir gegenüber für die Kosten, wenn sie denn mit der Buchung einverstanden war und von dieser wusste. Und da wird's in der Konstellation kompliziert. Wenn sie nämlich sagt, dass es nicht so war, steht Aussage gegen Aussage und ein Nachweis dürfte schwierig werden.
  3. Ganz theoretisch "darf" sie das nicht, sondern müsste ggf vor Gericht die Wahrheit sagen. Nur, wer will ihr das nachweisen?
  4. Wieder: theoretisch müsste sie für die Schäden, die durch ihr Verhalten anfallen, aufkommen, also auch für etwaige Umbuchungsgebühren (womit sie letztlich billig bei weg käme). Nur hast du auch hier wieder das selbe Nachweisproblem. Wenn ihr die Kenntnis und die Einwilligung hinsichtlich der Buchung nicht nachzuweisen ist, wird sie auch für keinerlei Kost aufkommen.

Ansonsten... wie hoch ist denn die Stornosumme tatsächlich (siehe AnhaltERs Frage)?