Reiserücktrittsversicherung bzw wer zahlt welche Stornokosten?
Folgende Situation :
Ich habe eine Reiserücktrittsversicherung und kann mit einer Person nicht fliegen. Person hat keine Reiserücktritt. Jetzt argumentiert die andere Seite das sie ja mit mir geflogen wäre und da ich nicht fliege sie die Stornokosten nicht zahlen will.
Ich habe die Reise gebucht bin also Vertragsnehmer.
Gibt es jetzt eine Möglichkeit durch meine Krankheit auch Ihre Kosten erstattet zu bekommen ? Weil man nicht erwarten kann das die Person alleine fliegt ?
Bzw muss ich jetzt ihre Storno Kosten zahlen weil ich ja krank geworden bin und sie nicht alleine fliegen will und das ganze jetzt auch mich abwälzt ?
Wer weiß Rat ?
Danke sehr.
8 Antworten
Wenn du nur für dich eine Versicherung abgeschlossen hast, dann gilt die auch nur für deine Stornokosten. Normalerweise schließt man soetwas für die gesamtte Buchung (alle beiden Namen stehen auf der Police) ab. Falls sie nur für dich gilt, dann hast du Pech gehabt und bleibst auf den Kosten sitzen. Keine Chance eine Ersatzperson zu finden? Das wäre in so einem Fall das günstigste.
Ich habe noch einmal über deine Frage nachgedacht und bin der Meinung stelle sie doch auch einmal in "Finanzfrage.net" ein, dort kennt und klärt man gerade solche Fragen auch. Gefunden habe ich leider nur ältere Beiträge und stelle sie dir mal als Link ein und dann noch dies hier, kann sich jedoch zwztl geändert haben.
http://www.welt.de/finanzen/article2699169/In-welchen-Faellen-springt-die-Versicherung-ein.html
Ich bin eigentlich der Meinung, dass deine Freundin sich selbst mit einer Reiserücktritt-Versicherung hätte absichern müssen. Jedoch bleibt dann immer noch die Frage, hätte die Versicherung bei der Erkrankung deinerseits Stornokosten überhaupt gezahlt? Müsste sie, die Reise dann nicht ebenfalls allein antreten, genau wie auch beim jetzigen Schadensfall, durch deiner Erkrankung??
Das ist doch auch zumutbar, wenn auch ihr evtl nicht angenehm!!
Sie kann dich doch jetzt nicht dafür verantwortlich machen, dass du aufgrund einer Erkrankung reiseunfähig bist und sie Unlust, Ängste oder Bedenken verspürt, allein zu reisen.
Ich halte es nicht für fair, dass zusätzlich zu deiner Erkrankung nun ein Streit entsteht und sie die Kosten der Reise, welche sie nicht antreten will, aber antreten könnte, auf dich abwälzt.
Wie du nun an dein Geld kommst, wenn sie sich verweigert, ist nun die große Frage. Gut wäre irgend ein Kompromiss zu finden.
Das ist wohl leider nur der Fall wenn wir verheiratet wären oder aber sie mit mir in meiner Wohnung, also selbe Wohnanschrift, wohnen würde :/
Hi, eine RRV schließt man üblicherweise auf alle reisenden Personen ab. Wenn Ihr zu Zweit fliegt und nur Du eine RRV hast, ist das, hart gesagt, Blödsinn. Die Versicherungen wird Dir Deine Kosten erstatten (wenn es denn ein Versicherungsfall ist), aber nicht die der unversicherten Person. Warum auch?
Wenn Du Vertragsnehmer bist und die mitreisende Person nur deswegen storniert, weil Du nicht reisen kannst, kann ich verstehen, dass der/diejenige die Kosten auf Dich abwälzen möchte. Ursache für die Kosten bist ja Du.
bye
Rolf
Lange Rede kurzer Sinn - wenn du eine Reiserücktrittsversicherung abgeschlossen hast hast du die AGBs bekommen und da müsste das drin stehen. Soviel ich weiss gibt es da Unterschiede. Aber eigentlich müsste die Versicherung auch für einen Reisepartner gelten wenn einer wegen Krankheit die Reise nicht antreten kann. War jedenfalls bei meiner Versicherung so.
Ja, das kenne ich auch so, aber wie du schon richtig abmerkst, mal in die AGB schauen.
Hier noch ein Link
http://www.finanzfrage.net/frage/reiseruecktrittskostenversicherung-wie-is-es-bei-unverheirateten-paaren