Wer trägt die Kosten bei teilstornierung?
Hallo, ich will gar nicht lange drum herum reden und habe bereits etwas im Forum gefunden bin aber nicht ganz schlüssig daraus geworden.
Kurze situationsbeschreibung:
Reise von mir für 2 (mich & mittlerweile EX Freundin) gebucht. Nun der Fall der Fälle man hat sich getrennt.
Anzahlung in Höhe v. 300€ bereits geleistet (jeder 50%) Gesamtreisepreis liegt bei 1.200€
Ist natürlich selbsterklärend das ich nicht mehr mit ihr in den Urlaub fahren will also nun zu meinen Fragen:
- ist das ein Grund um die reiserücktrittsversicherung in Anspruch zu nehmen?
- Was habe ich für Möglichkeiten (so bahnt es sich meiner Meinung nach nämlich an) wenn sie sagt, sie wüsste nix von dem Urlaub usw? Kann ich trotzdem die Restzahlung von ihr einfordern? Sie steht als 2. Reisender drin
- Darf / ist es rechtlich „ok“ wenn sie auf Nichtswissend tut / habe ich dann irgendeine Chance oder bleibt der Rest von preis an mir hängen?
- Eine ersatzperson wie es vielerorts erwähnt wird habe ich bis dato nicht aber angenommen es findet sich jemand: muss ich die Kosten zur Namensänderung tragen oder sie mir diese erstatten?
tauchen sicher nach der ersten Antwort noch ein paar fragen auf.....
habe eifnach nur „schiss“ // keine Lust auf 900€ zu hocken…
Urlaub,
Kosten,
Reiserecht,
Reiserücktritt