REise im Mai nach Holland?

2 Antworten

Habe mich in der Zwischenzeit rechtlich erkundigt. Der Vermieter ist im Recht. 

Wer sagt das und warum? Nach deutschem Recht gilt immer noch: Keine Leistung, kein Geld. Das dürfte in Holland nicht viel anders sein. Es sei denn, der Vermieter kann die Wohnung wie gebucht im Mai zur Verfügung stellen. Dann käme er seiner Pflicht nach.

Das ist ja wirklich dreist von dem Vermieter - hier würde ich auf jeden Fall den Rat eines Fachanwalts für Reiserecht einschalten! Ein Beratungsgespräch bzw. ein mögliches Schreiben von dem an den Vermieter kostet nicht die Welt!


Barbara56 
Beitragsersteller
 01.04.2020, 23:24

Habe mich in der Zwischenzeit rechtlich erkundigt. Der Vermieter ist im Recht. 😨

Roetli  02.04.2020, 20:03
@Barbara56

Habe eben in der ZDF-Sondersendung zu Corona gehört, daß grundsätzlich gelten soll "wenn keine Leistung erbracht wird/werden kann, kann auch kein Geld gefordert werden". Selbst Gutscheine müßte man derzeit noch nicht akzeptieren, diese Regelung soll erst ab nächster Woche gültig sein. Hat man schon bezahlt, hat man, sollte die Reise nicht angetreten werden können, ein Anrecht auf Rückzahlung.

Kann natürlich sein, daß diese Regelung (noch) nicht für die Niederlande gilt. Vielleicht doch nochmal den Anwalt dahingehend rückfragen!