Storno Ferienwohnung, muss ich wirklich 100% Stornogebühren zahlen?
Ich habe eine gebuchte Ferienwohnung aus privaten Gründen stornieren müssen. Die Anreise wäre Mitte Juli gewesen, also in ca. 6 Wochen. Nun verlangt der Vermieter dass ich den Preis für die Ferienwohnung trotzdem komplett bezahle, also 100% Stornogebühren. Ist dies Rechtens? Es gab keine AGB's auf der Homepage der Ferienwohnung, da diese von einer Privatperson vermietet wurde. Auch bei der damaligen Buchungsbestätigung gab es keine Hinweise auf irgendwelche Stornogebühren. Ich habe mir gestern Abend extra nochmals alle Unterlagen und die Homepage durchgelesen. Es gibt nirgends AGB's oder Hinweise auf Stornogebühren. Was nun? Wer ist in diesem Fall im Recht? Vor allem wie will der Vermieter diese hohen Gebühren dann in Beweis stellen? Was würdet Ihr mir Raten?
2 Antworten
Wie hast du gekündigt? Telefonisch oder schriftlich, sonst würde ich noch mal per Einschreiben kündigen und wenn die Wohnung schon wieder vermietet ist, entsteht dem Vermieter ja kaum ein Schaden. Soweit ich weiß, sind die Stornogebühren gestaffelt und dann könnte er nur eine eventuell vorhandene Differenz zwischen eurem Mietpreis und dem neu erzielten in Rechnung stellen, und eventuell eine Bearbeitungsgebühr, mehr aber nicht.
Bei den meisten Belegungsplänen steht das Datum der letzten Aktualisierung. Da kannst du ja sehen, ob der Belegungsplan aktuell ist und dieFW zu deinem Termin wieder vermietet. War die FW nach deiner Absage frei und ist jetzt wieder als belegt vermerkt? Dann hat der Vermieter doch das Glück, das er keinen großen Ausfall hat. Bei dem Haus das wir mal gemietet hatten, gab es gestaffelte Stornogebühren: Der Mieter hat bei Vertragsrücktritt bis 45 Tage vor Mietbeginn 10%, bis 35 Tage 25%, bis 21 Tage 40%, bis 14 Tage 60% und ab dem 13. Tag vor Mietbeginn 80% der vereinbarten Miete zu zahlen. Die zu zahlende Miete reduziert sich um das Entgelt, das der Vermieter durch anderweitige Vermietung der Vertragszeit erhält. Wir haben zwar die Reise angetreten, hätten aber bei Rückritt genau gewußt, was wir hätten zahlen müssen. Ich würde nochmal eine Email schicken und auf die neue Vermietung hinweisen, sollte er Lastminute gemacht haben und sonst eine Bearbeitungsgebühr haben wollen, muß er sich ja noch mal melden. Das würde ich erst mal abwarten, den du hast ja noch nicht bezahlt. Wenn die Vermieter sogar die Endreinigung entweder in den Mietpreis integrieren müssen oder als optionale Zubuchung deklarieren müssen, können Sie ja wohl kaum für den gleichen Zeitraum 2x Miete verlangen.
Hi, meine Frage zum Thema Reiserücktritt, hast du eine Eine Reiserücktrittsversicherung, die evtl. sogar günstigenfalls eine Jahresversicherung ist?
Oder auch hast du die Ferienwohnung im voraus evtl. Mit Kreditkarte bezahlt, auch da gibt es meines Wissens eine Versicherung. Frag dann mal bei deinem Kreditkarten-Unternehmen nach.
Dann kommt es beim Einreichen der Kosten bei der Versicherung, jedoch auch noch auf die speziellen Gründe an, warum du die Reise nicht antreten kannst, nicht warum du das evtl. Nicht möchtest. Steht alles in den Unterlagen der Versicherung.
Nein, dafür habe ich jetzt keine Reiserücktrittsvers. Ich musste auch keine Kreditkarte hinterlegen. Die Zahlung der Ferienwohnung sollte dann in Bar vor Ort gemacht werden und zwar am vorletzten Tag der Abreise.
Ich habe per E-Mail gekündigt. Die Buchung lief auch über's Internet. Auf der Homepage des Vermieters gibt es einen Belegungsplan und laut diesem ist die von mir stornierte FW schon wieder vermietet.