Storno Ferienwohnung, muss ich wirklich 100% Stornogebühren zahlen?

2 Antworten

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Wie hast du gekündigt? Telefonisch oder schriftlich, sonst würde ich noch mal per Einschreiben kündigen und wenn die Wohnung schon wieder vermietet ist, entsteht dem Vermieter ja kaum ein Schaden. Soweit ich weiß, sind die Stornogebühren gestaffelt und dann könnte er nur eine eventuell vorhandene Differenz zwischen eurem Mietpreis und dem neu erzielten in Rechnung stellen, und eventuell eine Bearbeitungsgebühr, mehr aber nicht.


Minimilk 
Beitragsersteller
 06.06.2013, 16:12

Ich habe per E-Mail gekündigt. Die Buchung lief auch über's Internet. Auf der Homepage des Vermieters gibt es einen Belegungsplan und laut diesem ist die von mir stornierte FW schon wieder vermietet.

Vanis  06.06.2013, 18:51
@Minimilk

Bei den meisten Belegungsplänen steht das Datum der letzten Aktualisierung. Da kannst du ja sehen, ob der Belegungsplan aktuell ist und dieFW zu deinem Termin wieder vermietet. War die FW nach deiner Absage frei und ist jetzt wieder als belegt vermerkt? Dann hat der Vermieter doch das Glück, das er keinen großen Ausfall hat. Bei dem Haus das wir mal gemietet hatten, gab es gestaffelte Stornogebühren: Der Mieter hat bei Vertragsrücktritt bis 45 Tage vor Mietbeginn 10%, bis 35 Tage 25%, bis 21 Tage 40%, bis 14 Tage 60% und ab dem 13. Tag vor Mietbeginn 80% der vereinbarten Miete zu zahlen. Die zu zahlende Miete reduziert sich um das Entgelt, das der Vermieter durch anderweitige Vermietung der Vertragszeit erhält. Wir haben zwar die Reise angetreten, hätten aber bei Rückritt genau gewußt, was wir hätten zahlen müssen. Ich würde nochmal eine Email schicken und auf die neue Vermietung hinweisen, sollte er Lastminute gemacht haben und sonst eine Bearbeitungsgebühr haben wollen, muß er sich ja noch mal melden. Das würde ich erst mal abwarten, den du hast ja noch nicht bezahlt. Wenn die Vermieter sogar die Endreinigung entweder in den Mietpreis integrieren müssen oder als optionale Zubuchung deklarieren müssen, können Sie ja wohl kaum für den gleichen Zeitraum 2x Miete verlangen.

Hi, meine Frage zum Thema Reiserücktritt, hast du eine Eine Reiserücktrittsversicherung, die evtl. sogar günstigenfalls eine Jahresversicherung ist?

Oder auch hast du die Ferienwohnung im voraus evtl. Mit Kreditkarte bezahlt, auch da gibt es meines Wissens eine Versicherung. Frag dann mal bei deinem Kreditkarten-Unternehmen nach.

Dann kommt es beim Einreichen der Kosten bei der Versicherung, jedoch auch noch auf die speziellen Gründe an, warum du die Reise nicht antreten kannst, nicht warum du das evtl. Nicht möchtest. Steht alles in den Unterlagen der Versicherung.


Minimilk 
Beitragsersteller
 04.06.2013, 12:51

Nein, dafür habe ich jetzt keine Reiserücktrittsvers. Ich musste auch keine Kreditkarte hinterlegen. Die Zahlung der Ferienwohnung sollte dann in Bar vor Ort gemacht werden und zwar am vorletzten Tag der Abreise.

ManiH  04.06.2013, 21:38
@Minimilk

Ja, wenn du noch nicht bezahlt hast, kannst du wie bei deiner 2. frage beantwortet, denke ich, doch noch recht gut verhandeln!!??