Muss ich die Stornokosten zahlen, wenn ich die Reise nicht gebucht habe?
Hallo,
Ich habe mich vor kurzem von meinem Freund getrennt. Für den Sommer war eine Reise mit seiner Familie inkl. Flug und Hotel geplant. Sie haben mich im Dezember mit dazu gebucht und jetzt wieder raus. Daraufhin hat er mir eine Rechnung vom Reisebüro mit den Stornokosten geschickt. Ich habe nie eine Rechnung, Nachweis oder eine Info was das ganze genau kostet bekommen, obwohl ich ständig nachgefragt habe. Muss ich die Kosten bezahlen? Ich habe von mir aus angeboten, dass wir uns so einigen und ich einen Teil übernehmen würde, aber da ich jetzt wortlos die Rechnung bekommen habe frage ich mich, ob ich überhaupt zahlen muss🤔
Danke für eure Hilfe!
3 Antworten
Da Du Dich getrennt hast fände ich es fair, wenn Du Dich mit Deinem Anteil beteiligst. Rechtlich bist Du aber wohl raus. Du hast offensichtlich nicht gebucht. Und wenn es im Dezember war könnte man evtl. sogar argumentieren, dass es ein (vorgezogenes?) Geschenk ist, das ohnehin nicht zurückgefordert werden könnte.
Rein rechtlich gesehen, muss natürlich derjenige die Stornokosten zahlen, der die Reise auch gebucht hat, resp. auf wessen Namen sie läuft. Und da das ja dein Freund war, obliegt es ihm, zu zahlen. Aber ich gehe mal davon aus, dass er dich ja nicht zu dieser Reise gezwungen hat und du mit wolltest. Da wäre es nicht mehr wie recht und fair, wenn du jetzt auch deine (natürlich nur deine) Stornokosten tragen würdest, egal wie ihr jetzt zueinander steht.
Rechtlich ist das Ganze eindeutig: Wer die Reise gebucht hat, egal ob Dein Freund, oder jemand anders aus der Familie, ist "Vertragspartner" und für die Gesamtkosten zuständig. Auch für eventuelle Umbuchungen, Stornierungen oder sonstige Änderungen.
Niemand kann Dich - legal - verpflichten, oder gar verklagen daß Du Dich beteiligst.
Wurde die gesamte Reise storniert? oder wurdest nur Du storniert? Oder Du UND Dein EX?
In jedem Fall besteht natürlich eine "menschliche" Verpflichtung, Deinen und nur DEINEN Anteil zu übernehmen. Aber das sollte eindeutig zu erkennen sein, wie hoch dieser tatsächliche Anteil ist.
Im Falle daß Dein EX Dich "rausgeschmissen" hat, und natürlich Dich dann nicht mehr mit auf Reise nehmen will, könnte man natürlich auch argumentieren, daß Du an diesem "Folgeschaden" keine Schuld hast, und er sich das selbst zuzuschreiben hat.