Wie hast du gekündigt? Telefonisch oder schriftlich, sonst würde ich noch mal per Einschreiben kündigen und wenn die Wohnung schon wieder vermietet ist, entsteht dem Vermieter ja kaum ein Schaden. Soweit ich weiß, sind die Stornogebühren gestaffelt und dann könnte er nur eine eventuell vorhandene Differenz zwischen eurem Mietpreis und dem neu erzielten in Rechnung stellen, und eventuell eine Bearbeitungsgebühr, mehr aber nicht.
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