Einreise mit Kind verweigert wegen Kinderreisepass - USA

4 Antworten

dann les mal die meier agb, welche DU selber eingestellt hast. dort steht: wir müssen über die BESTIMMUNGEN informiert werden. und diesen fehler haben sie eingestanden. so long.... gruss sasa p.s. agb gehören lt anwalt zum rechtsgültigen vertrag


AnhaltER1960  11.05.2011, 10:47

Mit Verlaub, ich finde es ziemlich unverschämt, wie Du hier andere User, einerseits um Rat frägst und dann andererseits vollappst.

Dieses Forum ist nicht für Rechtsberatungen eingerichtet. Genau eine solche erwartest Du aber. Du hast Tausende von Euro in eine Reise investiert, warst Dir aber zu schade ein paar Mausklicks zu tun, um die Einreisebestimmungen abzufragen. Dann hast Du aber noch genügend Vollkaskomentalität, andere für Deinen Fehler in Haftung nehmen zu wollen, inklusive derjenigen, die hier in ihrer Freizeit persönliche Ratschläge geben.

Hallo, danke, aber wie soll Otto-Normalverbraucher darauf kommen, das man auf die Seite des Auswärtigen Amtes zu schauen, wenn man schon öfters in den Staaten war und als Deutscher kein Visum braucht? Das wird hier als Holschuld ausgelegt, aber wo kann ich bitte sehen, dass es zwei Arten Pässe für Kinder gibt? Wäre ganz einfach für das Reisebüro - Beratungsfehler und somit greift deren Versicherung. Jetzt mal schauen.... Danke. P.S. super mit den AGB - hilft schon ein bissle weiter


Maxilinde  04.05.2011, 10:35

sei mir nicht böse,ich war auch schon mehrfach in den USA und schaue dennoch immer auf die Seite des AA...kann doch sein das sich etwas verändert hat...bei Euch z.b. ein Kind,das in einigen Ländern anderen Einreisebestimmungen unterliegt.

Roetli  04.05.2011, 15:02
@Maxilinde

@ssaassaa: Wenn Ihr schon so oft ohne extra Visum in den Staaten wart, dann war das nur möglich mit einer ESTA-Genehmigung. Wie habt Ihr denn den ESTA-Antrag für Euer Kind gestellt?

ssaassaa 
Beitragsersteller
 04.05.2011, 15:41
@Roetli

ganz normal - online. wurde genehmigt und gebür eingezogen! .....Gruss Sasa

ssaassaa 
Beitragsersteller
 05.05.2011, 11:02
@Maxilinde

bin dir nicht böse, aber woher weisst Du dann was sich geändert hat? Glaube kaum, dass Du immer den letzten aktuellen Stand irgendwo gespeichert hast. Ausserdem besagt die AGB von Meier, dass informiert werden muss. Dies ist nicht geschehen! Gruss Sasa

Maxilinde  05.05.2011, 19:41
@ssaassaa

ich muß nicht wissen das sich etwas geändert hat,ich schaue bei jeder reise automatisch auf der AA seite nach,ist dooch nicht sooo schwer und dann richte ich mich danach.Allerdings habe ich das Gefühl das Du lieber lesen würdest das Dir hier alle recht geben....also geh zum Anwalt.

ProChiller1982  06.05.2011, 10:15
@ssaassaa

Was vielleicht noch helfen würde, wäre ein Blick auf die Reiseunterlagen. Da sind ja meistens auch alle relevanten Infos noch einmal dabei. Was steht dort zu den Einreisebestimmungen ? Das, was im Internet steht, weniger oder die Aufforderung sich diesbezüglich selbst zu informieren ?

ssaassaa 
Beitragsersteller
 09.05.2011, 23:03
@ProChiller1982

pauschale aussage steht darin - mach dich schlau. das ich rechtlich nicht viel machen kann ist mir eigentlich klar, aber für was geh ich in ein reisebüro wenn ich nicht beraten werde. bin dort seit 7 jahren kunde!! aber die haben die agb von meiers weltreisen mir nicht genannt uns sich auch nicht daran gehalten. morgen weiss ich mehr... gruss sasa

Maxilinde  09.05.2011, 23:59
@ssaassaa

erwartest Du ernsthaft das Dir die kompletten AGB vorgelesen werden?

ssaassaa 
Beitragsersteller
 10.05.2011, 22:58
@Maxilinde

reisebüro muss agb vorlegen - fertig, da gibt es keine diskussion. haben den grössten teil der kosten übernommen. an uns bleiben eur 185,- hängen. damit können wir gut leben. JEDER gewerbetreibende muss dem privatmann auf die agb so hinweisen, dass dieser sie auch wahrnehmen kann. so lautet nun mal das gesetz. danke für die infos. gruss sasa

Maxilinde  10.05.2011, 23:18
@ssaassaa

sorry,jetzt nehme ich Dich nicht mehr ernst...die AGB hattest Du ja nicht nur unterschrieben und zur Kentniss genommen(macht man automatisch bei ner verbindlichen Buchung)...hier ging es doch die ganze Zeit um Einreisebestimmungen die Dir nicht im Reisebüro mitgeteilt wurden?Die stehen doch nicht in den AGB drinnen?

Hallo, also das meiste wurde ja schon gesagt. Ich habe noch einmal die ESTA Seite konsultiert und da steht drin, dass nur maschinenlesbare Reisepässe zulässig sind https://esta.cbp.dhs.gov/esta/WebHelp/ESTAScreen-LevelOnlineHelp1.htm#WP4 - der Link war unter den "Passport Requirements". Das ist wirklich eine ärgerliche Situation, ich kann Sasa nachvollziehen. Gleichzeitig muss man natürlich abwägen, inwiefern Reisebüros wirklich auf jede kleine Besonderheit hinweisen müssen. Zudem steht auch auf der Infoseite gleich im ersten Stichpunkt die Einschränkung "maschinenlesbar". Wenn Du die Reise in einem richtigen Reisebüro, also nicht online, gebucht hast, wäre noch die Frage, inwiefern dir diesbezüglich etwas anderes gesagt wurde oder im Katalog nicht darauf hingewiesen wurde. Allerdings kann ich mir beides nicht vorstellen. Dies wären die Punkte für "nicht ausreichend" informiert zu haben. Auch wenn Du es nicht gerne hören willst, aber aus meiner Sicht liegt die Schuld hier bei dir, weil Du das Wort "maschinenlesbar" für das visafreie Reisen sowohl in dem Hinweis vom Reisebüro, als auch auf der ESTA Seite nicht beachtet hast. Dies sind leider sogar zwei Instanzen, die darauf hinweisen und die Voraussetzungen für ESTA waren nicht gegeben. Wenn es mit der Verschiebung des Reisetermins nicht klappt, könnt ihr ja vielleicht wenigstens den Preis anteilig zurück erhalten. Der Rest ist wohl leider Lehrgeld.

Übrigens: Alle Pässe, die ab dem 26.10.2006 ausgestellt oder verlängert wurden, müssen für das VWP einen Chip haben - wurde der Kinderpass nach diesem Datum ausgestellt, ist die Lage leider noch klarer...auch das steht sowohl bei ESTA (logisch) als auch bei Meyers Weltreisen


ssaassaa 
Beitragsersteller
 05.05.2011, 14:21

der kinderreisepass ist maschinenlesbar hat nur keinen chip!!!

ProChiller1982  06.05.2011, 10:01
@ssaassaa

Dann muss er nach dem 26.10.2006 ausgestellt worden sein. Hier gilt wieder, sowohl ESTA als auch dein Reisebüro weisen darauf hin. (Zitat von der Webseite von Meiers Weltreisen): "Einreise mit Kindern: Deutsche: Der Kinderreisepass ist maschinenlesbar und nur dann für die visumfreie Einreise in die USA gültig, wenn er vor dem 26. Oktober 2006 ausgestellt wurde. Alle Reisepässe, die am oder nach dem 26. Oktober 2006 ausgestellt oder verlängert wurden, müssen elektronische Reisepässe (e-Reisepässe) mit integriertem Computerchip sein, um für visumfreies Reisen benutzt werden zu können. Kinder und Babys benötigen einen eigenen Reisepass. Noch gültige Kinderausweise sind nicht für die Einreise in die USA nutzbar.". Unter diesen Umständen scheint ein Rechtsstreit m.E. leider aussichtslos - außer ein Mitarbeiter im Reisebüro hat dir etwas anderes gesagt. Das müsste allerdings angesichts der Hinweise auf der Webseite beweisbar sein.

ProChiller1982  05.05.2011, 09:11

P.S. Mit Infoseite meine ich den Link von Maxilinde auf die Seite von Meyers Weltreisen

Grundsätzlich ist man als Reisender auch bei Pauschalreisen verpflichtet, selbst die aktuellen Einreisebestimmungen zu beachten und sich um Visum bzw. den richtigen Ausweis zu kümmern. Allerdings gibt#s um den Kinderreisepass durchaus einiges an Verwirrung (weil er eben von den USA, weil er keinen elektronischen Chip hat, nicht anerkannt wird) und viele Reisebüros gar nicht wissen, dass der Kinderreisepass für die USA eben nicht reicht.

Einen Rat zu Deinem Deinem konkreten Fall zu geben, verbietet schon das Gesetz - das dürfen nämlich nur Anwälte, einige Justiziare und Verbraucherzentralen. Ich denke, dass die Frage, ob Du evtl. Anspruche gegen das Reisebüro hast, so stark vom Einzelfall und den genauen Details im speziellen Einzelfall abhängen, dass Dir da wirklich nur ein auf Reiserecht spezialisierter Rechtsanwalt weiterhelfen kann, der das alles ganz genau prüfen kann.


Roetli  04.05.2011, 15:01

Das mit dem 'alektronischen Chip' ist auf jeden Fall eine falsche Auskunft! Der Reisepass muß nur maschinenlesbar sein Aber selbst der Kinderreisepasss ist ja von den USA anerkannt - man kann damit nur nicht am ESTA-Programm teilnehmen, sondern muß damit im Vorfeld ein Visum beantragen!

Aber einen roten Pass kann man auch für ein Kind ohne Probleme bekommen, selbst für Babies!

ssaassaa 
Beitragsersteller
 04.05.2011, 15:40
@Roetli

esta ging problemlos durch - nur hat uns niemand gesagt, dass wir noch zusätzlich ein visum brauchen! darauf wären wir nie gekommen, da wir ja auch keins benötigen! Gruss Sasa

schmucki  28.08.2011, 16:13
@ssaassaa

Etwas spät, aber als Ergänzung: man benötigt nicht zusätzlich ein Visum! Entweder einen Kinderreisepass und Visum, oder einen "normalen" Reisepass mit ESTA.

RatsucherZYX  04.05.2011, 11:53

"Einen Rat zu Deinem Deinem konkreten Fall zu geben, verbietet schon das Gesetz"

Das kann nur jemand schreiben, der keinen Rat geben kann. Rat zu geben ist in keinem Gesetz verboten, schon gar nicht in einem Reiseforum, in dem sich hauptsächlich Amateure tummeln. Verboten wäre allerdings eine Rechtsauskunft, die als solche auch erkennbar wäre. Deine Anregung mit dem Thema zum Anwalt zu gehen, ist allerdings angebracht.