Es zählt doch einzig, was im bei der Reise verwendeten Pass steht. Ob ihr zwischenzeitlich verheiratet seid, weiss doch keiner. Wichtig ist freilich, dass der Pass, egal ob alt oder neu, noch wie von den besuchten Reiseländern gefordert gültig ist. Das kann eben auch mal 6 Monate über die Ausreise hinaus sein.
Worin liegt die Panik einen Flug mit dem neuen Namen jetzt schon zu buchen? Der Name des Zukünftigen und damit Dein zukünftiger Name steht ja fest. ;-) Flüge buchen und asap Pass besorgen. Oder, wenn dazu keine Zeit im Sommer 2015 bleiben sollte, auf den Alten buchen und mit dem Alten fliegen.