Muss ich einen Einzelzimmer Zuschlag zahlen, wenn mein Reisepartner die Reise nicht angetreten hat?
Wir hatten eine Studienreise gebucht. Und meine Freundin ist nicht am Flughafen erscheinen. Ich habe die Reise also alleine machen müssen. Nun möchte das Unternehmen im nach herein einen Einzelzimmer Zuschlag. Ich wurde nicht vor Ort darüber informiert, sonder ein paar Tage danach, per Brief.
Mir ist das unverständlich, weil die Reiseagentur doch sowieso 95% der im gezahlten Summe meiner Freundin behält. Somit ist doch das Zimmer , Flug, HP u.s.w bezahlt.
Dürfen die das ?
3 Antworten
Da würde ich nochmal nachhaken, kann natürlich sein, dass derjenige, der dir den Brief schrieb nicht gecheckt hat, dass die 2. Person ja gezahlt hat. Ein Einzelzimmerzuschlag ist ja ein Ersatz, weil du als einzelne Person einen Platz beanspruchst, den man für zwei Personen verkaufen könnte, insbesondere wenn es nur 2-Bett-Zimmer gibt. Da jetzt aber eine zweite Person voll bezahlt hat ist das nicht einzusehen. Notfalls von einem Anwalt beraten lassen.
Nein musst du nicht.
In diesem Falle nein. Lehne die Forderung schriftlich ab, und warte - im Extremfall - auf die Klage. Sie wird garantiert abgelehnt. Du musst nur stets - schriftlich - Widerspruch einlegen. Falls sie sich auf irgendeine Klausel berufen, kannst Du in diesem Falle mit "sittgenwidrig" erklären, kontern. Auf die Diskussion, warum Die Begleiterin die Reise nicht antrat, musst Du Dich nicht einlassen. Wer hat den Vertrag abgeschlossen ?