dann les mal die meier agb, welche DU selber eingestellt hast. dort steht: wir müssen über die BESTIMMUNGEN informiert werden. und diesen fehler haben sie eingestanden. so long.... gruss sasa p.s. agb gehören lt anwalt zum rechtsgültigen vertrag
Antwort
Antwort
Hallo, danke, aber wie soll Otto-Normalverbraucher darauf kommen, das man auf die Seite des Auswärtigen Amtes zu schauen, wenn man schon öfters in den Staaten war und als Deutscher kein Visum braucht? Das wird hier als Holschuld ausgelegt, aber wo kann ich bitte sehen, dass es zwei Arten Pässe für Kinder gibt? Wäre ganz einfach für das Reisebüro - Beratungsfehler und somit greift deren Versicherung. Jetzt mal schauen.... Danke. P.S. super mit den AGB - hilft schon ein bissle weiter