Einreise mit Scheidungskindern, Einverständnis des anderen Elternteils erforderlich?

Support

Liebe/r tantehuberta,

herzlich Willkommen bei reisefrage.net! Wenn du Fragen zu deinem Reiseziel hast, dann bist du hier richtig. Deine Frage gehört aber eher in ein Juristenforum oder zu einem Anwalt, der auf Familienrecht spezialisiert ist, denn hier kann dir keiner eine rechtsverbindliche Auskunft geben.

Herzliche Grüsse

Lena vom reisefrage.net-Support

2 Antworten

Das kommt wahrscheinlich darauf an, ob der Vater der Kinder auch sorgeberechtigt ist - darüber hinaus halte ich es aber auch so, wie Lena vom support: Solche Fragen kann Dir nur ein Anwalt für Familienrecht rechtsverbindlich beantworten!

Habt Ihr denn das gemeindsame Sorgerecht?

Leben die Kinder überwiegend bei dir?

Wenn die Kinder überwiegend bei Dir leben, dann liegt das sog. Aufenthaltsbestimmungsrecht bei Dir. Das heißt, dass Du mit den Kindern reisen darfst (eigentlich egal wohin), Du musst keine "Erlaubnis" vom Kindsvater einholen. Allerdings musst Du ihm sagen, in welches Land Du mit den Kindern reist und wie lange Du vsl. bleibst. Du musst KEINE Angaben über die besuchten Orte machen, auch kann er keine Angabe über die genaue Adresse verlangen.

Da ich jedoch nur aus Erfahrung sprechen kann (ich bin der Vater, der gerne Angaben über den Aufenthaltsort seiner Kinder hätte und dazu nur die oben angegebene Auskunft sowohl von meinem Anwalt als auch vom Anwalt meiner Ex bekommen habe) und KEIN Jurist bin, rate ich Dir DRINGEND den Gang zum Familienrechtler. Nur dieser kann Dir verbindliche Auskunft geben, ob das alles in Ordnung ist, was Du vor hast bztw welche Angaben Du dem Kindsvater machen musst bzw was er untersagen kann.

Sollte von seiner Seite der berechtigte Verdacht bestehen, dass Du die Kinder z.B. nach USA entführen willst (weil Du evtl US-Bürger bist), dann kann er diesen Verdacht auch der deutschen Polizei melden und Du wirst die Ausreise aus D nicht schaffen. Verdacht der Kindesentführung wird schnell verfolgt und auch ebenso schnell unterbunden (das ist KEINE persönliche Erfahrung von mir)

Aber da Ihr ja hoffentlich beide erwachsene Menschen seit, würde ich Dir empfehlen, die Reise mit ihm nochmal durchzusprechen und auch in Erfahrung zu bringen, warum ihm das nicht recht ist, dass die Kinder mit Dir reisen. Auch würde ich es als fair empfinden, wenn Du ihm evtl. die besuchten Orte mitteilst bzw zumindest eine Kontakttelefonnummer, unter der er im Notfall Dich oder die Kinder errreichen kann.

In diesem Sinne, viel Spaß in den Staaten


tantehuberta 
Beitragsersteller
 19.01.2012, 14:48

Danke für die ausführliche und gute Antwort! Ja, es gibt gemeinsames Sorgerecht und die Kinder leben überwiegend bei mir. Mein Ex weiß wohin die Reise geht und wie lange wir bleiben. Alles wird über die Anwälte geregelt. Einzig er will nicht, dass wir reisen. Dass man es da immer mit erwachsenen Menschen zu tun hat, wagt man manchmal zu bezweifeln...