Nach den AGB, welchen du zugestimmt hast, ist das schon in Ordnung.

Nachdem der Kunde seine Buchung bestätigt hat, erhält er eine Rechnung mit allen Details. Um die Reservierung unserer Kunden zu bestätigen, verlangen wir eine Anzahlung von 50 % des Reisepreises und eine Vorauszahlung von 100 % für die Flugtickets. Der Restbetrag für die Reise ist 65 Tage vor Reiseantritt fällig. Bei Buchungen, die innerhalb von 65 Tagen vor Reiseantritt getätigt werden, ist die vollständige Vorauszahlung (100 %) zum Zeitpunkt der Buchungsbestätigung fällig.

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Keiner wird dich fragen, was dein Rufname ist. Völlig egal, welchen du angibst. Hauptsache einer, der auch in deinen Dokumenten steht.

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Meine Meinung, eine Reiserücktrittsversicherung greift bei unvorhersehbaren Ereignissen. Die Sache mit dem Fuß besteht seit 1,5 Jahren. Da kann immer mal etwas in diesem Zeitraum eintreten, wenn noch Beschwerden sind. Damit muss man rechnen. Wäre jetzt durch einen Unfall der Fuß gebrochen, das wäre dann ein Fall für die Versicherung.

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Ohne den konkreten Text der Reiseausschreibung zu kennen, ist es kaum möglich hier einen Rat zu geben. Deswegen, lies dir die Ausschreibung noch mal durch. Hast du etwas übersehen? Was wird konkret angeboten? Notfalls, wenn es dir wert ist, kannst du zivilrechtlich gegen TUI vorgehen.

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Aus eigener Erfahrung: Google Maps funktioniert weltweit . Einzige Voraussetzung, du brauchst eine Internetverbindung.

https://www.nperf.com/de/map/TR/-/-/signal?ll=39.029696892211625&lg=35.240000000000016&zoom=4

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Besser Sitzplätze mit z. B. mehr Beinfreiheit sind an den Notausgang oder hinter der Zwischenwand. Diese sind aber auch immer teurer. Ich bin in den letzten Jahren wirklich viel geflogen, und immer in der Economy. Da braucht es keine Reservierung, man muss nicht stehen und alle Plätze sind gleich unbequem.

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Das kannst du selbstverständlich machen. Vielleicht bekommst du sogar einen Preisnachlass, wenn du sagst, das du es nur allein nutzen möchtest. Einfach mal nachfragen.

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Gehört eigentlich nicht hier ins Forum. Aber trotzdem: in Deutschland sind Doppelnamen für Kinder (noch) nicht zulässig.

Bei unverheirateten Paaren erhält das Kind automatisch den Namen der Mutter - es sei denn, Vater und Mutter erklären vorher gemeinsam, dass das Kind den Namen des Vaters tragen soll.

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Nein, ihr dürft nicht in einem Hotel einchecken. Auch nicht mit Erlaubnis der Eltern. Ihr könnt versuchen in einer Jugendherberge unterzukommen.

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Wenn du unabhängig voneinander zwei Flüge gebuücht hast, must du in Mumbai samt Gepäck neu einchecken. Bei einer Buchung sollte es eigentlich auf der Buchungsbestätigung vermerkt sein, ob du wechseln musst. Spätestens, wenn du in D dein Gepäck aufgibt wird dir gesagt, bis wohin dieses geht.

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Ich habe es eigentlich nur erlebt beim Eichecken für den Hinflug. Ohne Ausreisetiket kein Einchecken. Manchmal wird nur gefragt ob manchmal musste man es vorzeigen.

Das Zauberwort heißt Onwardtiket. Dieses kann man online buchen, im Voraus, für ein bestimmtes Datum, für einen beluebigen Abflugort. Das Tiket ist ein gültiges Flugtiket. Nur, es ist lediglich für 1 oder 2 Tage gültig, kann also nicht tatsächlich benutzt werden und kostet etwa 12 $ pro Person.

https://dummyticket247.com/?gclid=Cj0KCQjwy4KqBhD0ARIsAEbCt6ibVpKTegS6PBqogyoegCdNC685lSxSRh9ShOOhzLUr-gSR-Dt8OGEaAl8wEALw_wcB

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Februar/März ist dort Sommer. Wintersachen brauchst du also nicht. Trotzdem empfehle ich leichte lange Bekleidung und ausreichend Sonnen- und Mückenschutz. Nachts kann es allerdings auch sehr kalt werden, guter Schlafsack ist empfehlenswert.

Aber mal ehrlich, in 3 Wochen diese Route? Du bist nur am Fahren und bekommst nicht wirklich einen Eindruck von den Ländern.

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Wurde dir denn das Ticket erstattet? Also durch.meine Erfahrungen, würde ich.nicht von einer Betrugsmasche durch booking.com ausgehen. Da scheint ein allgemeiner Fehler im System zu sein. Ich hatte ähnliches mit zwei ganz anderen Gesellschaften. Letztendlich hab ich mir mein Geld durch die Kreditkartengesellschaft zurück geholt. Dazu musst du die Zahlung beanstanden. Ist ein bissen umständlich, weil du einige Sachen einreichen musst, aber es hat bei mir zum Erfolg geführt.

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Ein kleiner Rucksack geht immer. Ein 65l Wanderrucksack geht nur als Aufgabegepäck. Das erlaubte Gewicht ist immer brutto. Wenn der Rucksack 7 kg wiegt, darfst du nur noch 1 kg reinpacken.

Wird das Handgepäck wegen Größe oder Gewicht nicht akzeptiert, kann es sehr teuer werden. Dann musst du noch den Preis für Aufgabegepäck zahlen.

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1. Möglichkeit, der Betrag ist auf der Kreditkarte nur geblockt. Diese Blockade wird automatisch von Visa wieder aufgehoben.

2. Möglichkeit, du versuchst es über booking.com zu klären. Dabei alle Korrespondenzen aufheben.

3. Möglichkeit, kommt nach der 2. Du lässt das Geld von Visa zurückziehen. Dafür musst du aber beweisen, daß es zu Unrecht abgezogen wurde. (deswegen, alles aufheben)

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Die Türkei ist Vertragspartei des Europäischen Übereinkommens über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedsstaaten des Europarates vom 13.12.1957.

Die Einreise kann auch mit Reisepass, vorläufigem Reisepass, Personalausweis oder Kinderreisepass erfolgen, wenn das Dokument seit höchstens einem Jahr abgelaufen ist, ....

Sagt das auswärtige Amt

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