Muss eine Reiserücktrittsversicherung bei einer ANGEORDNETEN Reha die Rücktrittskosten übernehmen?
Meine Lebensgefährtin hatte vor 1,5 Jahren eine Fuß-OP, deren Heilung nicht wie geplant verlaufen ist (Schmerzen im Fuß, Ursache nicht feststellbar). Die Krankenkasse hat sie zur Anstragstellung einer Reha aufgefordert, die auch bewilligt wurde. Eine Verschiebung wurde ausdrücklich ausgeschlossen. Eine vor längerer Zeit gebuchte Reise musste wegen Terminüberschneidung mit der Reha abgesagt werden, die Versicherung weigert sich, die Stornierungskosten zu übernehmen. Eine Reha sei nicht ein Grund für deren Eintritt. Auf meinen Einwand, dass die Reha angeodürdnet wurde und nicht verschoben werden durfte, blieb die Versicherung bei ihrer Meinung.
Reiserecht