Hotelkosten nach Abreise?
Es wurde auf einer Buchungsplattform eine mehrtätige Reise nach Polen gebucht. Die Anreise erfolgte mit dem eigenen PkW. Es wurde festgelegt, dass die Zahlung bei Abreise im Hotel erfolgt. Beim Auschecken wurde eine Rechnung über Kurtaxe und Nutzung des Hotelparkplatzes erstellt und bezahlt. Weitere Kosten wären nicht offen.
Nach 4 Monaten erfolgt ein Anruf des Hotels, dass die Übernachtungskosten noch offen sind und nun eine Rechnungsstellung per Mail erfolgt. Muss die Rechnung gezahlt werden?
4 Antworten
Muss die Rechnung gezahlt werden?
Wenn die Hotelkosten nicht wirklich noch offen sind, dann natürlich. Dann ist da ein Fehler passiert, kann vorkommen.
Ich kenne jetzt die polnischen Gesetze nicht (sind ja manchmal etwas eigenartig), aber in Sachen Verjährung von Forderungen dürften die sich nicht grob von denen in Deutschland unterscheiden.
Wenn nur der Parkplatz und die Kurtaxe bezahlt wurden, dann steht ja offensichtlich die Zahlung für die Übernachtungen noch aus.
Keine Ahnung wie's in Polen ist. In Deutschland tritt die Verjährung nach 4 Monaten nicht ein.
Und egal was es da für ein Missverständnis da vorgelegen hat, Du hast gewusst dass das Hotel nicht umsonst ist.
Wenn dir aufgrund eines Irrtums des Hotels die Uebernachtungskosten bei der Abreise nicht berechnet wurden, darf das Hotel die natuerlich nachtraeglich verlangen. Du hast ja schliesslich dort uebernachtet.
Du wirst ja wohl eine Rechnung und eine Quittung erhalten haben ;)
Ja. Natürlich auf polnisch. Wenn dann da was fehlt kann ich doch nichts dafür.
Na ja. Wenn ich weiß, eine offene Rechnung nicht bezahlt zu haben, bezahlte ich sie, auch wenn es wohl beiderseits ein Missverständnis gab.
Du wusstest ja von vornherein was das Hotel kostet. Und dass ein Zimmer „etwas“ teurer als eine Parkgebühr ist und somit etwas nicht stimmt , dürfte man dann im Laufe der Zeit auch bemerkt haben.
Die Bezahlung ist ja dann letztlich auch nur fair gegenüber Menschen an der Rezeption, die möglicherweise einen Fehler gemacht und jetzt Ärger haben.
Im Übrigen ist die Forderung auch nicht verjährt, sodass sie innerhalb der EU auch durchaus vollstreckt werden kann.
Ich hatte so etwas mal selbst in Frankreich, wo entgegen meiner Annahme und der der Rezeptionistin mein Kreditkarte trotz Eingabe und warum auch immer später nicht belastet worden war.
Selbstverständlich habe ich mit viel Mercy dann auch nachträglich noch bezahlt und mich nicht auf „Pech gehabt“ oder mich zu Unrecht auf was auch immer berufen.
Das hat dann m. E. nicht nur was mit dem Ansehen eines Deutschen im Ausland zu tun, sondern schlicht mit Kinderstube und der angesprochenen Fairness. Sorry.
Das mag wohl sein. Trotzdem wurde man nach Zahlung mit der Aussage "es ist nichts offen" herzlich verabschiedet. Letztendlich war ja auch eine komplette Zahlung bei Abreise vereinbart. Sollte das Hotel zu diesem Zeitpunkt einem Irrtum unterlegen sein, kann dies doch 4 Monate später nicht mein Problem sein?