Hotelkosten nach Abreise?

4 Antworten

Muss die Rechnung gezahlt werden?

Wenn die Hotelkosten nicht wirklich noch offen sind, dann natürlich. Dann ist da ein Fehler passiert, kann vorkommen.

Ich kenne jetzt die polnischen Gesetze nicht (sind ja manchmal etwas eigenartig), aber in Sachen Verjährung von Forderungen dürften die sich nicht grob von denen in Deutschland unterscheiden.

Wenn nur der Parkplatz und die Kurtaxe bezahlt wurden, dann steht ja offensichtlich die Zahlung für die Übernachtungen noch aus.


Fischer1973 
Beitragsersteller
 09.11.2021, 13:38

Das mag wohl sein. Trotzdem wurde man nach Zahlung mit der Aussage "es ist nichts offen" herzlich verabschiedet. Letztendlich war ja auch eine komplette Zahlung bei Abreise vereinbart. Sollte das Hotel zu diesem Zeitpunkt einem Irrtum unterlegen sein, kann dies doch 4 Monate später nicht mein Problem sein?

Helefant  09.11.2021, 21:49
@Fischer1973

Keine Ahnung wie's in Polen ist. In Deutschland tritt die Verjährung nach 4 Monaten nicht ein.

Und egal was es da für ein Missverständnis da vorgelegen hat, Du hast gewusst dass das Hotel nicht umsonst ist.

Wenn dir aufgrund eines Irrtums des Hotels die Uebernachtungskosten bei der Abreise nicht berechnet wurden, darf das Hotel die natuerlich nachtraeglich verlangen. Du hast ja schliesslich dort uebernachtet.


Fischer1973 
Beitragsersteller
 10.11.2021, 10:44

Vielen Dank für deinen Kommentar

Du wirst ja wohl eine Rechnung und eine Quittung erhalten haben ;)


Fischer1973 
Beitragsersteller
 09.11.2021, 13:39

Ja. Natürlich auf polnisch. Wenn dann da was fehlt kann ich doch nichts dafür.

tauss  10.11.2021, 04:36
@Fischer1973

Na ja. Wenn ich weiß, eine offene Rechnung nicht bezahlt zu haben, bezahlte ich sie, auch wenn es wohl beiderseits ein Missverständnis gab.

Du wusstest ja von vornherein was das Hotel kostet. Und dass ein Zimmer „etwas“ teurer als eine Parkgebühr ist und somit etwas nicht stimmt , dürfte man dann im Laufe der Zeit auch bemerkt haben.

Die Bezahlung ist ja dann letztlich auch nur fair gegenüber Menschen an der Rezeption, die möglicherweise einen Fehler gemacht und jetzt Ärger haben.

Im Übrigen ist die Forderung auch nicht verjährt, sodass sie innerhalb der EU auch durchaus vollstreckt werden kann.

Ich hatte so etwas mal selbst in Frankreich, wo entgegen meiner Annahme und der der Rezeptionistin mein Kreditkarte trotz Eingabe und warum auch immer später nicht belastet worden war.

Selbstverständlich habe ich mit viel Mercy dann auch nachträglich noch bezahlt und mich nicht auf „Pech gehabt“ oder mich zu Unrecht auf was auch immer berufen.

Das hat dann m. E. nicht nur was mit dem Ansehen eines Deutschen im Ausland zu tun, sondern schlicht mit Kinderstube und der angesprochenen Fairness. Sorry.