Flugzeiten und Flughafen geändert....?

5 Antworten

Ich war auch mal in einer ähnlichen Lage und muss dir leider sagen, dass du da nicht viel machen kannst.

Nu atme erstmal tief aus, warst/bist ja im Urlaub.

Das Übrige findet sich zu Hause. Bei Pauschalreisen gelten Änderung der Flugzeiten innerhalb des Reisetages als zumutbar. Nicht aber die Änderung des Reisedatums (jetzt kommst Du nach Mitternacht an) und erst recht nicht des Zielflughafens. Vor Reiseantritt hättest Du das Recht zum kostenfreien Storno. Jetzt, nach Reiseantritt, nutzt Dir das nicht viel.

Was in Deinem Fall "zumutbar" ist, wird im Einzelfall am Ende ein Richter feststellen müssen, wenn es denn soweit kommt. Hängt von den Umständen der Reise ab (Dauer, Personenanzahl, reisen kleine Kinder mit, Änderung in Bezug auf die Ankunft am Heimatort usw.). Dass der Veranstalter Busse zum ursprünglichen Zielflughafen anbietet, setze ich voraus, ebenso eine Übernachtung dort. Denn nachts um zwei oder drei wird kaum ein Zug fahren.

Teile der Reiseleitung schriftlich mit, was Du erwartest und dass Du die Rückreise nur unter dem Vorbehalt weiterer Kompensationen antrittst. Alles Weitere zu Hause beim Anwalt. Wenn es wirklich die Rückreise zerschiesst, 50 km und drei Stunden klingen auch wieder nicht sooo dramatisch.

In Düsseldorf darf zwischen 22 und 23 Uhr nur gelandet werden, soviel ich weiss handelt es sich um 33 Flugbewegungen. Kann sein dass die ausgereizt sind und der Flieger daher nach Köln muss. Oder er hat einen voraussichtlichen Slot (Zeit zu der er bei einem bestimmten Punkt unterwegs sein muss) der nicht mehr reichen würde um vor 23 Uhr zu landen)

Ich finde es immer wieder faszinierend - ständig jaulen die Leute wegen Nachtflugverbot, aber wehe sie trifft es dann mal selbst und sie bekommen zu spüren was es heisst nachts auf einem anderen Flugplatz zu landen (diese Bemerkung ist allgemein und nicht an den Fragesteller gerichtet!)


BudspencerHD 
Beitragsersteller
 09.07.2017, 16:23

Sei mir nicht böse, aber Deine Antwort trägt leider nichts zur Beantwortung der Frage bei. Grund für die Verlegung ist mir recht zweitrangig. Mag sich etwas kleinkariert anhören, aber die Rückreise wird aufgrund der auftretenden Änderungen deutlich beschwerlicher und daher würde ich einfach nur gern wissen, welche Rechte ich in diesem Falle habe und wie ich sie geltend mache 

Nach meinen Erfahrungen hast du schlechte Karten. Die von  der Airline eingeleiteten Massnahmen befinden sich im Bereich des Zumutbaren und dir entsteht kein finnazieller Nachteil.