Welche Flugzeitänderung muss der Gast akzeptieren (reine Flugbuchung, Mitteilung zeitlich >= 14 Tage vor Abflug)?

1 Antwort

Flugzeit vershiebungen können immer mal wieder vorkommen. Du kannst sicher kostenlos stornieren oder umbuchen, wenn sie dir nicht passen.

Was für eine Airline und Vermittler ist es denn?


meier3267 
Beitragsersteller
 06.07.2017, 18:13

ABB sagen: "Das XYZ fly Flugportal und der ausführende Luftfrachtführer sind nach besten Kräften bemüht, Fluggäste und Gepäck möglichst pünktlich zu befördern. Bekannt gegebene Flugzeiten können aus flugbetrieblichen Gründen Änderungen in angemessenem Umfang unterliegen. Der ausführende Luftfrachtführer wird sich bemühen, Änderungen von Flugzeiten auf das notwendige Maß zu reduzieren und das XYZ fly Flugportal wird Fluggäste frühzeitig darüber informieren."
Frühzeitig informiert worden bin ich; die Frage: "Nennen sie mir die flugbetrieblichen Gründe!", ist NIE bewortet worden! Mir bleibt der Gerichtsweg?! Oder?



Nightwish80  06.07.2017, 18:16
@meier3267

Was bringt dir das denn, wenn du die Gründe kennst? Bist du Rechtsschutzversicht sonst wird es teuer.

Wie schaut es denn mit umbuchen und kostenlos stornieren aus?

Roetli  06.07.2017, 18:20
@meier3267

Da wird das Gericht auch nicht helfen können - man hat in so einem Fall ja das Recht der kostenlosen Stornierung. Die Flugvermittler habe doch nur begrenzt Einfluss auf die Fluggesellschaften und werden i.d.R. von denen auch nicht über 'flugbetriebliche Gründe' informiert. Die Frage müsstest Du der Fluggesellschaft stellen, aber die ist wiederum nicht Dein Vertragspartner.

Also besser stornieren und den Flug als Linienflug buchen - ist wahrscheinlich deutlich teurer, aber Anwalt und Gericht würden ja auch was kosten...

meier3267 
Beitragsersteller
 06.07.2017, 19:30
@Roetli

Deine Sicht kann ich nicht teilen: Storno heißt, den vor langer Zeit geschlossenen Vertrag verlassen (Ich hatte ÜBERLEGT diesen Flug gewählt, weil Tag und Zeit passten!!!) Und nun veränderT der große "David", weil er es unbegründet möchte oder weil sehr viele Leute immer wieder ihren Schwarz einziehen?!? Meine Frage war:
Welche Flugzeitänderung muss der Gast akzeptieren

meier3267 
Beitragsersteller
 06.07.2017, 19:34
@Nightwish80

Beides abgewogen und verworfen.

Trotzdem Danke, kannst Du helfen, wenn ich mich frage:
Welche Flugzeitänderung muss der Gast akzeptieren?

Nightwish80  06.07.2017, 19:35
@meier3267

Auch wenn du klagst oder dich beschwerst ändert es nichts und interessiert die Airline nicht. Du hast genaue zwei Möglichkeiten: die Änderung akzeptieren oder nicht. Sie doch froh, dass du die Möglichkeit hast aus dem Vertrag auszusteigen.

Es gibt keine Garantie auf genau diese Uhrzeit.

Ich will gar nicht wissen wie du reagierst bei Streik oder etwas ähnlichem.

meier3267 
Beitragsersteller
 06.07.2017, 19:42
@Nightwish80



Was bringt dir das denn, wenn du die Gründe kennst? 

Dann weiß ich, ob eine Recht auf Veränderung gegeben ist ODER NICHT!

meier3267 
Beitragsersteller
 06.07.2017, 19:51
@Nightwish80

Die Ausschlüsse sind in den Fluggastrechten genau und zufriedenstellend geregelt (z.B. Streik).
HABE ich KEIN RECHT auf Vertragserfüllung mit Flugzeit?
Bestellst Du Neuwagen beim Händler in weiss, und nimmst schwarz ab?!
Wo steht im BGB: Ich muss mich bei Flugzeiten anpassen?

Nightwish80  06.07.2017, 20:35
@meier3267

Sorry aber du vergleichst Äpfel mit Birnen. Klage doch und Berichte uns.

tauss  07.07.2017, 06:13
@meier3267

Dieses "Recht" hast Du nicht, weil Du darauf auch ausdrücklich, vor allem bei Pauschalflügen, im Wesentlichen verzichtest. Das ist auch der Grund für billige Fliegerei.  

Aus diesem Grunde ist natürlich jeder Gang zum Anwalt und zum Gericht unbenommen, möglicherweise spannend aber nicht erfolgversprechend. 

Im Übrigen: Einige hier, so wie ich, sind nur die Überbringer der schlechten Nachricht. Du musst Dich über die Antworten daher nicht aufregen. 

meier3267 
Beitragsersteller
 07.07.2017, 14:31
@tauss

Vielen Dank taus, 
Ich gebe dir volles Recht, wenn wir über das Paket der Pauschal-Reise reden. Hier ist der Flug, ein kleiner Teil des Ganzen.

Meine Frage bezieht sich auf eine REINE Flugbuchung!
Damit habe ich ein sogenannten Fixkauf getätigt.
https://de.wikipedia.org/wiki/Fixkauf

Nightwish80  07.07.2017, 15:13
@meier3267

Davon abgesehen, das Wikipedia Einträge keine Rechtsgrundlage sind, aber Kauf bezieht sich auf das Flug Ticket und nicht auf die Sekunden genaue Flugzeit.

Die Diskussion ist irgendwie total sinnlos. Verklagst du auch die DB weil dein Zug unpünktlich war, aber auf deinem Ticket eine Uhrzeit stand?

meier3267 
Beitragsersteller
 11.07.2017, 15:53
@Nightwish80

Sorry Nightwish80, du willst es wohl nicht verstehen:
NICHT "weil dein Zug unpünktlich war"
 sondern "SEIN WIRD". (Zukunft!)

Du bestellst Dir ein weißes Kleid, ... erhälst aber ein schwarzes, weil deinem Vertragspartner danach ist.
Ich sag mal, die Hochzeit ist gelaufen.

Bleib doch bitte sachbezogen. In den ABB's (eingangsstehend!) kannst Du nachlesen:

Bekannt gegebene Flugzeiten können aus flugbetrieblichen Gründen Änderungen in angemessenem Umfang unterliegen.

ES ist eine Frechheit, wenn flugbetriebliche Gründe dem Kunden einfach nicht mitgeteilt werden, obwohl diese Angabe eine Pflichtangabe des Überbringers der schlechten Nachricht ist! 
Danach folgt dann der angemessene Umfang einer Zeitverschiebung!

Nightwish80  11.07.2017, 18:40
@meier3267

Hmmm wie soll ich das sagen. Meiner Meinung nach vergleichst du weiterhin Äpfel mit Birnen und drehst dich absolut um Kreis. Ein Produkt kannst du umtauschen. Die Zeit eben nicht zurück drehen oder in die Zukunft schauen.

Der Gast muss eben nicht akzeptieren und kann kostenlos stornieren.

Dann verklag doch die Airline mit Verweis auf die AGBs. Mal schauen was dabei rum kommt.