Wie ist der An-und Abreisetag bei Pauschalreisen definiert.
Bei uns hat sich der Abflugtermin soweit nach hinten geschoben, dass wir planmäßig erst um 23.50 landen und dann gegen 2.30 im Hotel sind. Mir ist bewußt das der An- und Abreisetag bei einer Pauschalreise als Reisetag zählen. Doch für mein Empfinden komme ich erst am zweiten Tag an und habe dann keine 13 tägige Reise mehr sondern 12 Tage. Weil der Reiseveranstalter(Pauschalreise) so früh losfliegen kann/muß das es mir möglich ist mein Ziel innerhalb des Reisetags zu erreichen. Ansonsten öffne ich ja Tür und Tor indem ich als vorraussichtle Abflugzeit Mittag 12 in mein Angebot schreibe. Aufgrund dieser Angabe wähle ich als Kunden diese Pauschalreise aus und fliege dann im Extremfall um 23.55 los. So ist ja nicht nur ein Tag kaputt sondern 2 und wenn es beim Rückflug genauso ist wird aus einem bezahlten 13 Tage Urlaub nur noch 9 Tage echter Urlaub. Da könnte man arglistige Täuschung unterstellen. Das sich Flüge verschieben ist normal und bei 1-2 Stunden auch sicher kein Thema, Hat hier jemand schon Erfahrung bzw. Gerichtsurteile
2 Antworten
Die Änderung der Flugzeiten bei Pauschalreisen ist in den AGB der Veranstalter geregelt. Du fliegst ja noch am Reisetag ab, da sehe ich wenig Spielraum. Klar ist das ärgerlich, ist uns aber auch schon passiert. Mit Gerichtsurteilen sieht es im Internet recht schwammig aus. Das Amtsgericht Düsseldorf urteilte am 14.10.2008, das bei Charterflügen Flugzeitänderungen erst dann einen Reisemangel ausmachen, wenn nicht nur der erste und der letzte Reisetag betroffen sind.
Danke für die Info. In den AGB steht ohnehin das man kein Recht hat. Aber mich ärgert es, dass man als Kunde Freiwild ist. ich probiere es auf jeden Fall aber dann mehr auf Kulanz als die harte Linie.
Hallo,
bei Deiner Buchung wird bereits darauf hingwiesen, dass sich Flugzeitenänderungen ergeben können. Damit hast Du wenig Spielraum und muss mit dem Risiko leider leben. Mir ist es auch schonmal passiert, aber Gott sei Dank nicht so grenzwertig.