Erstattung bei Reisemängeln?

3 Antworten

Meiner Ansicht zu Folge habt ihr Anspruch auf Minderung, wenn ihr den Mängeln schriftlich widersprochen habt. Wie hoch diese Ausfällt müsst ihr selber beurteilen. Flugzeitenänderungen 4h+ sind Reisemangel (erst seit ~2018). Bei einer kurzfristigen Änderung ( <14 Tage vor Abflug) seitens der Fluggesellschaft könntet ihr sogar Entschädigung nach EU-Fluggastrecht erhalten, was deutlich mehr ist als Entschädigungen bei Pauschalreisen.(müsst ihr individuell prüfen, geht aber leicht)

Höhe der Entschädigung für die Pauschalreise könnt ihr hier abschätzen: ( Aktuellere Urteile haben mehr Aussagekraft)

https://www.adac.de/-/media/adac/pdf/jze/reisepreisminderungstabelle.pdf?la=de-de

Was das Hotel anbelangt muss es einer ähnlichen (oder besseren) Qualität entsprechen ( dazu zählt auch Entfernung zu Strand) falls es unangemessen ist, könnt ihr auch dafür Preisminderung verlangen.

Übersichtlich und informativ finde ich folgende Artikel/Beiträge:

https://www.kanzlei-irion.de/rechtsgebiete/reiserecht/reisepreisminderung

https://www.flugrechte.eu/2711/umbuchung-reiseveranstalter-ausgleichszahlung-entschädigung

Sollte der Veranstalter bzw. Reisebüro nicht kooperieren/zahlen hilft nur ein Anwalt. Euer Recht müsst ihr euch ggf. erkämpfen. Ob sich das Risiko und die Zeit lohnt müsst ihr auch selber entscheiden.

Wir erhielten direkt einen Anruf von einem CHECK24 Mitarbeiter, der unseren Ärger sehr gut verstehen konnte. Er selbst habe jetzt alternative Flughäfen und -Zeiten herausgesucht (eigentlich Aufgabe von TUI) - entweder einen Tag eher fliegen (gegen Aufpreis) um 5:00 Uhr morgens ab Frankfurt oder aber wie geplant am Donnerstag (10.06.) um 5:05 Uhr ab Köln/Bonn. Beides Alternativen, die wir gern akzeptieren würden.

Er meinte dann er würde die Vorschläge an TUI weiterleiten, diese wären bis 18 Uhr erreichbar und er würde sich sofort zurückmelden.

Nun sitzen wir hier. Am 08.06. ohne Rückmeldung von TUI. Die Reiseunterlagen sind nach wie vor auf Abflughafen Stuttgart ausgestellt und wir wissen nicht, ob wir vielleicht schon in weniger als 24h ab Frankfurt fliegen, am Donnerstag 5:05 Uhr ab Köln/Bonn oder doch erst 15:00 Uhr ab Stuttgart.

Leider hat dieses Mal nichts funktioniert, es gibt keinen Service und wenn TUI mal schnell antwortet, dann nur wenn es darum geht, das „kein Reisemängel“ besteht.  

Wir warten jetzt also darauf zu erfahren wann und wo unser Urlaub morgen oder übermorgen starten wird und recherchieren schon einmal für unseren Anwalt, der sich nach diesem erholsamen Urlaub um die ganze Sache kümmern wird.

Nun zu meiner Frage:

  1. unser Hotel wurde geändert
  2. unsere Flugzeiten wurden geändert (statt 5:00 Uhr jetzt 15:00 Uhr)
  3. unser Abflughafen wurde geändert (statt Frankfurt jetzt Stuttgart)
  4. das alles wurde innerhalb einer Woche vor Reiseantritt geändert

…gibt es Chancen auf eine Reisepreisminderung?


Penguin8  08.06.2021, 15:28

Ich arbeite seit über 30 Jahren im Reisegewerbe, und kenne TUI nur so. (Thomas Cook/Neckermann RIP, waren sogar NOCH schlimmer.) TUI wird sich auf "höhere Gewalt" berufen. Das mit dem geschlossenen Hotel läßt sich schlecht diskutieren, allerdings habe ich oft erlebt, daß seitens TUI das behauptet wurde, das Hotel aber geöffnet war. TUI will - aus Vertragsgründen - bestimmte Hotels bevorzugt füllen.

Die geänderten Abflugszeiten sind lt. Reisevertrag aus "logistischen" Gründen oft unvermeidbar und zu akzeptieren. Änderung des Abflughafens allerdings nicht. Aber auch da stellt sich TUI meist stur.

Daß dies alles kurz vor Abflug passiert, ist zwar unangenehm und verständlicherweise extrem stressig, aber auch da wird wohl "Höhere Gewalt" wegen der momentanen Situation durch die Auswirkungen der Pandemie begründet.

Eine "Reisemangel" - nach der offiziellen Version - liegt noch nicht vor. Allerdings kann man mit TUI in solchen Fällen einen "Kulanznachlass" aushandeln, der sich meist so im Rahmen von 200 Euro beläuft. (Auser die Reise kostete über 10 000 Euro. Dann kann TUI sehr kulant sein)

Und falls man damit vor Gericht zieht, sind die Chancen sehr fraglich, wegen der vielen Grauzonen. Meist endet dies dann mit einem "Vergleich". Richter sind auch Menschen und entscheiden manchmal - oder oft - recht willkürlich. Und das magere Ergebnis wird durch die Anwaltskosten geschluckt.

MaRia316 
Beitragsersteller
 08.06.2021, 10:13

Nein, haben wir noch nicht gemacht. Aber wir haben es definitiv vor. Ich wollte gern wissen, ob jemand schon ähnliche Erfahrungen gemacht hat und ob man dafür eine Reisepreisminderung beantragen kann.

Nightwish80  08.06.2021, 10:05

wie ich es verstanden habe, hast du schon einen Anwalt kontaktiert. was sagt er denn zum Sachverhalt?

Ich teile #Penguin9s Einstellung zu TUI. Nicht aber seinen Pessimismus hinsichtlich der Erfolgschancen vor Gericht. Die Pandemie ist keine höhere Gewalt (mehr), sie ist sein über 18 Monaten allgegenwärtig, die Veranstalter müssen sich auf die einstellen. So kurzfristige Änderungen sind für die Reisenden nicht hinzunehmen und stellen eine unangemessene Benachteiligung dar.
Das Problem, über einen Vermittler zu buchen, ist immer ein weiterer Zwischenschritt, der Zeit kostet und bei dem (wie bei der stillen Post) immer was auf der Strecke bleibt. Gültig ist für Euch das, was der Veranstalter als letztes mitgeteilt hat. Check 24 hat da wenig Einfluss (und eigentlich auch kein Interesse daran, wirklich was zu bewegen, die kriegen ihre Provision so oder so).
Besprecht das mit Eurem Anwalt, notiert alle Kosten und jeden Aufwand, den ihr hattet und ärgert Euch nicht mehr, als Ihr für den Urlaub an Erholung haben werdet.