Abitur verschoben, Reiserücktrittsversicherung zahlt?


26.03.2020, 16:30

Gem. Vertrag/AGB: Wiederholung von nicht bestandenen Prüfungen an einer

Schule/Berufsschule/Universität /Fachhochschule/College.

Dies sofern diese wiederholt werden müssen, um

eine Verlängerung des Schulbesuchs/Studiums zu vermeiden

oder den Schul-/Studienabschluss zu erreichen.

Voraussetzung ist, dass die versicherte Reise vor dem

Termin der nicht bestandenen Prüfung gebucht wurde.

Außerdem muss der Termin für die Wiederholungsprüfung

unerwartet in die versicherte Reisezeit fallen.

4 Antworten

Kann man so nicht sagen. Es kommt darauf an, welche "Fälle" mitversichert waren. Das siehst Du in den Bedingungen Deines Vertrages.

Oeff :( Ich hoffe das klappt alles!

Ich schreibe derzeit meine Bachelorarbeit und ich bin fröh das ich noch kein Urlaub gebucht habe.

Viel Erfolg!

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Das ist eine recht spannende Frage:

Nach dem Wortlaut der Versicherungsbedingungen besteht eindeutig kein Anspruch und zwar deswegen nicht, weil es sich ja nicht um eine Wiederholungsprüfung, sondern um eine erstmalige Prüfung handelt.

Allerdings ist die Ausgangssituation durchaus vergleichbar. Der Termin der Abiturprüfung stand bei Abschluss des Versicherungsvertrags fest und wurde durch Ereignisse verschoben die niemand absehen konnte.

Da es in der deutschen Nachkriegsgeschichte noch keinen vergleichbaren Fall gegeben hat, wird Dir niemand eine bestandsfeste Antwort auf Deine Frage geben können.

Meine Einschätzung ist, dass der Versicherer nicht zahlt. Wie dann im Falle einer klageweisen Geltendmachung das Urteil lauten würde ist ebenfalls nicht absehbar.

BTW: Sieht der Versicherungsvertrag eigentlich auch Ausschlußklauseln für allgemeine Notlagen wie Kriegsereignisse oder Katastrophen vor? Solche Klauseln sind nicht selten und würden die nächste Hürde bilden.


rossi4000 
Beitragsersteller
 28.03.2020, 10:42

ja, du hast recht, die Bedingung schließen Leistungen bei Seuchen aus, allerdings würde ich ja aktuell nicht wegen der Seuche im Reiseland zurücktreten, sondern wegen der verschobenen Prüfung, wir reisen erst in 3 Monaten/Reisebeginn/ident/Prüfungstermin, da weiß man akuell ja nicht wie es dann im Reiseland aussieht.

Wann ist denn dieser reise Beginn?

das solltest du deine Versicherung fragen bzw in den AGBs nachlesen.