Antwort
Meinem Kenntnisstand zufolge müssen die Stornogebühren gestaffelt sein, da sie ansonsten unwirksam sein können.
Laut einem Gerichtsurteil, kann ein Vermieter den ihm entgangenen Gewinn dir in Rechnung stellen, muss sich - sofern er die Wohnung nicht anderweitig vermietet bekommt - die nicht in Anspruch genommene Endreinigung und Wäschepakete anrechnen lassen, hierbei max. 80 % des Gesamtpreises.
Wenn er nachweist, dass er einen höheren Schaden hatte, könnte je nach Mietpreis der Wohnung auch über 80 % durchsetzbar sein.