Reiserücktrittversicherung: Schwerer Krankheitsfall von Vater - Erstattung der Reisekosten?
Im Dezember 2015 haben wir eine Reise (Flug, Ferienhaus, Mietauto) gebucht. Da wir mehrmals im Jahr verreisen und für 2016 schon einige Reisen gebucht haben, haben wir im März 2016 eine Jahres-Reiserücktrittversicherung "TravelSecure" abgeschlossen. Beinhaltet auch nahe Verwandte u.a. Eltern und Schwiegereltern als Risikopersonen. Jetzt 3 Wochen vor Beginn dieser Reise müssen bzw. wollen wir die Reise stornieren. Mein Vater wurde vor 3 Wochen ins Krankenhaus zu einer Untersuchung (Harnweginfektion) eingeliefert. Innerhalb dieser Zeit hat sich der Gesundheitszustand rapide verschlechtert u.a. Lungenentzündung, Schluckbeschwerden, Sprachschwierigkeiten, etc. Ausserdem wurde Parkinson festgestellt. Vor 2 Tagen nun die Aussage des behandelten Arztes, dass keine Hoffnung mehr auf eine Genesung besteht. Eine evtl. nötige, langfristige Zwangsernährung hat mein Vater lt. Patientenverfügung abgelehnt. Nach dem Krankenhausaufenthalt soll er in ein Hospiz eingeliefert werden. Niemand will bzw. kann die Frage beantworten, ob er evtl. in den nächsten Tagen oder Monaten stirbt. Deshalb möchten wir zumindest die nächsten Wochen zuhause beleiben, um bei ihm zu sein und auch alles zu regeln. Frage: Ist für die Reiserücktrittversicherung dies ein Grund (unerwartete schwere Erkrankung) für eine Erstattung der Reise?
6 Antworten
Auf jeden Fall UMGEHEND die Versicherung kontaktieren und nachfragen - mehr findest Du hier http://www.reiseversicherung.com/nuetzliche_informationen/reiseurteile/urteile_reiseruecktritt/reiseruecktritt_nach_dem_tod_des_partners.html
Das wird in den AGB stehen.....
ICH würde folgendermaßen vorgehen: Die Versicherung umgehend schriftlich über den eingetretenen Fall informieren.
Ebenso umgehend ein ärztliches Attest nachreichen. Die Versicherung wird natürlich nachfragen ob es eine unerwartete Erkrankung ist. Sollte dem nicht so sein - sehe ich schwarz.
Aber mal ganz ehrlich: Wenn das mein Vater wäre und die Versicherung würde eine Zahlung ablehnen - egal. Das Geld wirst du verschmerzen können - alles andere würde dich vielleicht ein Leben lang verfolgen.
Ich drücke dir - für alles - die Daumen.
Im Normalfall ist dies ein Grund fuer eine Erstattung der anfallenden Ruecktrittsgebuehren,da schwere Erkrankung von nahen Angehoerigen eingeschlossen sind. Aber du solltest sicherheitshalber einfach bei der Versicherung anrufen und dich absichern.
Das muss in den AGB stehen, die du von deiner Versicherung hast. Gerade gestern las ich AGBs meiner Kreditkarte (die eine Reiserücktrittsversicherung resp. -abbruchversicherung beinhaltet) und versicherte mich dass drin steht auch bei Krankheit / Tot eines nahen Angehörigen. Ich hatte aber auch schon Versicherungen wo dies nicht mit abgedeckt war.
Ich denke schon, dass dies ein Grund ist.
Da dein Vater nicht fähig ist, die Reise anzutreten. Am besten ist es wenn ihr das mit der Versicherung mal klärt.
Also würde ich heute Anrufen, Schreiben oder hingehen und dann denen die Lage erklären und dann wirst du sehen, was passiert.