Wegen Krankheit früher als geplant abreisen mussen,bekommt man mehr bezahlte Hotelkosten zurück?
Mein Mann und ich haben einen 3 Wochen Urlaub in einem Hotel in Süddeutschland durch einer Internet gebucht. Am 11 April wir sind in diesem Hotel angekommen und eingecheckt und auch für 3 wochen Aufenthalt bezahlt. Am selben abend hat der Chef vom Hotel uns gefragt ob wir die Buchung bei der Internet stornieren würden, dadurch würde er die Vermittlungsgebühr sparen. Weil die Stornierenszeit vorbei war,hatten wir zuerst bedenken. Als er uns zusicherte, dass alles Ok sein würde, haben wir eingewilligt gaben ihm unser Handy , wo die Hotel Buchung gespeicht war. Nach einer Woche war mein Mann erkrankt. In der Nacht der 17 April hat mein Mann stark Bauchschmerzen, Überkeit und übergibt sich. Ich habe 112 angerufen. Nach einer ambulanten ärztlichen Behandlungen und Beratungen entschieden wir nächsten Tag, also am 18 April heimreisen. als wir den Hotel Chef fragten ob er den mehr bezahlte Hotelkosten rückerstatten, hat er geweigert und sagte, er musste seinen Steuerberater fragen, danach würde er uns anrufen. Bis jetzt haben wir weder Anrufen noch Geld bekommen.
2 Antworten
Wie tauss schon schreibt, das Eine hat mit dem Anderen nichts zu tun. In der Regel aber muss man die volle Zeit bei Abbruch zahlen, alles andere wäre Kulanz des Wirtes. Ausser natürlich ihr habt eine Reiseabbruch (nicht Reiserücktritt - denn ihr habt die Reise ja angetreten) -Versicherung, dann würde die wohl greifen.
Das eine Thema (Internet) hat mit dem anderen Thema (vorzeitige Abreise) zunächst nichts zu tun. Es dürften aber die Reisebedingungen der ersten Buchung gelten. Das und deren Inhalt wäre zunächst zu prüfen.