Neben der DKB Bank ist auch die Postbank Sparcard zu empfehlen. 10 Abhebungen im Ausland pro Jahr kostenfrei. Man muesste natuerlich auch noch wissen, in welches Land du reisen willst.
Generell behalten sich die Reisegesellschaften Flugzeitenaenderungen vor. Bei einer solch gravierenden Aenderung gewaehren die Gesellschaften auch meistens ein kostenloses Ruecktrittsrecht ein. Ausschlaggebend fuer evtl. Ansprueche waere, wielange vor Reiseantritt die Gesellschaft diese Aenderung mtigeteilt hat.
Da du von ausserhalb der Eu und mit einer Nicht EU Fluggesellschaft geflogen bist, wirst du keine Entschaedigung erhalten. Uebersichtliche Infos gibt es hier: https://www.claimflights.de/ihre-fluggastrechte
Wozu einen 2. Pass beantragen? Beantrage doch einen neuen Reisepass (ggf. per Express). Dazu reicht die Zeit. Entweder kann das Visum uebertragen werden oder aber du reist mit beiden Paessen. Das kannst du ja noch abklaeren. Ansonsten kannst du mit einem Reisepass (6 Monate gueltig) einreisen. Allerdings kannst du dann nicht das volle Jahr deines Visums ausnutzen. Wenn du dir in Australien einen neune Reisepass besorgst, ist dieser nahezu doppelt so teuer. Also besser hier noch veruschen.
Im Normalfall ist dies ein Grund fuer eine Erstattung der anfallenden Ruecktrittsgebuehren,da schwere Erkrankung von nahen Angehoerigen eingeschlossen sind. Aber du solltest sicherheitshalber einfach bei der Versicherung anrufen und dich absichern.
Es findet ja keine Reisepreiserhoehung statt, sondern nur eine Neuberechnung der Buchung, da eine Person nicht gereist ist. Allerdings ist es so das die Kosten fuer ein Einzelzimmer (1 Pers.) nicht hoeher sind als fuer ein Doppelzimmer (2 Pers.). Das scheint nicht serioes zu sein. Anwalt oder Verbraucherzentrale wuerde ich empfehlen.
Um deine Frage zu beantworten, bräuchte man doch mehr Infos. Welche Fluggesellschaft, Von wo nach wo ging der Flug? Was war der Grund für die Verspätung. Von der Länge der Verspätung her, wäre ein Anspruch denkbar. Wie gesagt, hängt es aber noch von weiteren Faktoren ab. Hier www.claimflights.de kannst du genaue Informationen nachlesen.
Sicher ist es richtig sich mal als erstes an die Fluggesellschaft zu wenden und die Ansprüche geltend zu machen. Meine Erfahrung und was man so alles in den verschiedenen Foren liest, zeigt, das die Fluggesellschaften die Bearbeitung herauszögern oder aber Gutscheine als Erstattung anbieten. Dabei sind die Dinge ganz klar geregelt. Wenn due schnell und problemlos ans Ziel kommen willst, dann solltest du das an einen Profi abgeben. Dann wissen die Fluggesellschaften auch von Anfang an, dass sie keine Spielchen treiben können. Wir haben gute Erfahrungen mit www.claimflights.de gemacht und die nehmen meines Wissens auch die geringsten Gebühren im Erfolgsfall.
Bei einer Pauschalreise kannst du deine Ansprüche bei der
Reisegesellschaft stellen. Allerdings sind die Erstattungssätze niedriger als wenn du dich direkt an die Fluggesellschaft wendest. Die Hoehe richtet sich nach verschiedenen Kriterien. Näheres kannst du hier nachlesen : http://www.claimflights.de nachlesen. Über die kann man auch seine Ansprüche geltend machen.
Nach der EU Fluggastrechteverordnung wirst du keine Ansprüche stellen koennen, da keine EU Fluggesellschaft und auch kein Flug in die EU. Genauere Infos kannst du hier nachlesen: https://www.claimflights.de/ihre-fluggastrechte
Habe das des öfteren schon gelesen, das die Fluggesellschaften sich erstmal weigern zu erstatten. Sobald man eine Firma wie http://www.claimflights.de einschaltet, kommt ganz rasch eine Antwort bzw. schon die Erstattung. Denn dann wissen die direkt, das da Profis und spezialisierte Anwälte am Werk sind. Also das lohnt sich immer.
Nachdem die Fluggesellschaft eine Erstattung abgelehnt hatte, haben wir uns yunächst in anderen Foren und im Internet schlau gemacht. Und danach ist eindeutig, das nach der eu fluggastrechteverordnung bei Verspätung oder Anschlussflug verpasst ein Anspruch auf Erstattung besteht. Die Höhe richtet sich nach Dauer, Flugstrecke etc. Wir wollten uns den Ärger und den Stress mit der Fluggesellschaft ersparen und haben uns daher an http://www.claimflights.de gewandt.Schon nach kurzer Zeit war die Erstattung da. Das ist einfach zu empfehlen.
Du hast ja noch was Zeit mit deinem Antrag. Also wie schon aufgeführt, erstmal bei der Fluggesellschaft anmelden. Und sollte dann nichts oder eine Ablehnung kommen, kannst du dich immer noch an einen Anwalt oder eine der Firmen, die sich ausschließlich mit sowas befassen wenden. Es gibt übrigens auch Gesellschaften die weniger als 30 % verlangen. Dazu habe ich http://www.claimflights.de gefunden. Und du musst auch nur im Erfolgsfall zahlen.
tepih: Hast du denn Geld zurück bekommen? Was ist aus deiner Sache geworden. Wäre schoen wenn es Infos über den Verlauf geben würde.
Mach den Anspruch auf Entschädigung einfach mal geltend. Ich habe das letztens wegen der Flugverspätung eines Weiterflugs von Bahrein nach Frankfurt hier gemacht: http://www.claimflight.de. Die haben mit alle Arbeit abgenommen und ich habe Geld zurück bekommen.
Amadeus ist ein Reserveirungssystem für viele Fluggesellschaften. Über die dort getätigte Reservierung wird dann auch das Flugticket ausgestellt. Da gibt es auch noch einen bekommst(Buchstaben/Zahlen 5 od. 6 stellig) der au ch bei checkmytrip auftaucht. Daher hast du auch das Ticket bzw. die email von Amadeus. Das richtige Datum findest du bei der Flugstrecke im Ticket.