Kleine Kreuzfahrt gebucht, aber nie angezahlt..Rechtslage?
Ich habe eine Mini Kreuzfahrt für Juli 2019 gebucht, die ich bis zum 24.5 bezahlen sollte. Erst dann sollte ich alle Reiseunterlagen zugeschickt bekommen. Ich habe aber nie überwiesen, da wir im Mai schon wussten, dass wir die Reise nicht antreten können. Vor einigen Tagen erst, also 10 Wochen nach der Zahlungsfrist und viele Wochen nach der Reise, die wir nie angetreten sind, nun die Aufforderung, dass ich das Geld für die Reise bitte überweisen soll. Wie schätzt ihr die Rechtslage ein?
4 Antworten
... wie ich es einschätze? Dass Du ganz schlechte Karten hast....Warum habt Ihr nicht gehandelt, als Ihr wusstet, dass es nicht klappt? Ich würde spätestens jetzt mal unverzüglich nachträglich mit viel "mea culpa" stornieren, auf irgendeine besondere Situation verweisen (Krankheit oder dergleichen) und sehen was an Kosten auf Dich zukommt.... Aber aus einem abgeschlossenen Vertrag kommt man niemals durch "Nichtbezahlung" raus.... Die Forderung an Dich dürfte zu 100% rechtswirksam sein.
irgendwie macht mich das ganze etwas skeptisch. Man bucht doch nicht seinen Urlaub und bezahlt ihn dann nicht.
Ich sehe es wie tauss. Die Rechtslage ist klar, du bist einen Vertrag eingegangen und hast zu bezahlen.
mir stellen sich bei dieser Thematik einige Fragen:
- Warum buchst du eine Reise und bezahlst sie nicht?
- und wen du schon zwei Monate vorher weißt, dass du die Reise nicht antreten kannst, warum stornierst du sie nicht bzw meldest du dich nicht dort wo du gebucht hast?
Theoretisch kann der Veranstalter noch Mahngebühren verlangen. Ich würde den Veranstalter kontaktieren und ganz freundlich den Sachverhalt erklären. Mehr kannst du nicht tun.
PS: hier sind nur Laien unterwegs, wenn du eine Rechtsberatung brauchst, solltest du aber zu einem Anwalt gehen.
Wie schätzt ihr die Rechtslage ein?
Die ist ebenso eindeutig wie kompliziert: Du hast zwar einen rechtskräftigen Vertrag, da nie storniert. Der ist meiner Meinung nach auch jetzt nicht mehr kündbar, da die Leistung nicht mehr erbringbar. Damit wären 100 Prozent Zahlung fällig. Das steht mit Sicherheit auch so in den AGB. Aber in den AGB steht viel …
Im Grunde musst Du dem Veranstalter Schadenersatz leisten. Also den Ausfall der Kosten, die er hatte, den entgangenen Gewinn etc. Allerdings: Du bist die Reise nicht angetreten, dadurch hat der Veranstalter Kosten gespart. Das allerdings dürfte (es sei denn, es war ein Flug dabei) nicht besonders hoch sein. Und: Du hast Dich nicht einmal gemeldet und gesagt, dass Du nicht mitfährst. Dadurch bist Du Deiner Schadensminderungspflicht nicht nachgekommen. Dass der Veranstalter Dich nicht erinnert hat zu zahlen, könnte man dem gegenrechnen. Oder hat er?
Wie man es auch dreht und wendet – Du wirst die Reise wohl bezahlen müssen, und zwar ziemlich nahe der 100 %. Alles andere würde mich wundern bzw. wäre eher der Kulanz des Veranstalters geschuldet. Darauf würde ich setzen, vielleicht auch mit dem Hintergrund, die Reise zu einem anderen Zeitpunkt anzutreten und dafür dann einen guten Nachlass zu bekommen.
Jetzt einfach so aussitzen wollen, würde wohl auf ein Mahnverfahren rauslaufen, bei dem Du auf sehr dünnem Eis stehst.
Das ist der übliche Weg. Deshalb habe ich ja nachgefragt (ohne Antwort). Wahrscheinlich wurde das ignoriert, weil "man" ja eh nicht fahren wollte.
Vielleicht hat er ja nur die Frage gestellt, aber wollte keiner Antwort ... duck und weg.
Wenn du eine Reise buchst und nicht antretest, musst du trotzdem zahlen. Wenn du bei Reisen gleich storniert kann sein das du nicht alles zahlen musst. Wenn es die Kreuzfahrt ist, die ich denke und du den Economy Tarif gebucht hast bekommst du beim Storno nichts zurück und musst 100 % zahlen.
Forderungen verjähren normal erst nach 3 Jahren. Also schnell zahlen bevor noch Mankosten und dann noch weitere Kosten drauf kommen.
Wer auch immer der Veranstalter ist, wird sicher an die Zahlung erinnert haben? Warum sollte er dies nicht tun, dann wäre er schön blöd.