Recht auf Auskunft als Mitreisender?
Meine nun Exfreundin hat eine Reise für sich und mich auf ihren Namen gebucht und mich als zweiten Reisenden eingetragen. Nachdem sie sich getrennt hat bekomme ich keine Auskunft von ihr über den Verbleib der Reise. Ich möchte gerne wissen, ob ich als Mitreisender aus dem Vertrag herausgenommen wurde oder die Reise storniert wurde. Muss mir der Reiseveranstalter diese Auskunft geben, oder darf er dies nicht tun? Am Telefon wurde mir ständig etwas von Datenschutz gesagt und das ich mich an die Person wenden soll, die die Reise gebucht hat.
5 Antworten
Meine Exfreundin hat den Kontakt vollkommen abgebrochen und ist für mich nicht mehr erreichbar.
Erster Stand war das sie nach einer Ersatzperson sucht, was wohl nicht funktioniert hat. Danach wollte sie stornieren und ich sollte die Hälfte der unverschämt hohen stornokosten tragen. Da ich nicht vorhabe soviel Geld für nichts zu zahlen war mein Vorschlag die Reise noch gemeinsam anzutreten (mit vorheriger Umbuchung auf Einzelzimmer). Das wollte sie absolut nicht und wollte versuchen den Zeitpunkt der pauschalreise ändern zu lassen, damit ihre Ersatzperson mit kann.
Da ich nicht weiter über den Ausgang informiert wurde habe ich eine Woche später selber beim Reiseveranstalter angerufen und die Buchungsnummer durchgegeben. Zwecks Datenschutz dürfen die mir aber nichts weiter sagen. Nachdem ich darauf hingewiesen habe das ich lediglich Auskunft über meine Person haben möchte wurde mir gesagt das ich in der Reise noch namentlich aufgeführt bin.
Heißt das nun das die Reise weder storniert ist noch eine Ersatzperson eingetragen wurde und offensichtlich auch der Zeitpunkt nicht geändert wurde?
Mir geht es dabei auch noch um die Anzahlung die ich bereits geleistet habe.
Erstmal danke für deine ausführliche Antwort. Der reiseveranstalter durfte mir mittlerweile tatsächlich Auskunft geben, natürlich nur was meine Person betrifft und mir wurde gesagt das an der Reise bisher noch immer nichts verändert wurde.
Die Gesamtsumme liegt irgendwo bei etwa 3000 Euro. Es ist eine pauschalreise. Genaue Angaben habe ich nicht, da sie alles geregelt hat und alle Unterlagen vom Veranstalter an sie gehen.
Dann will ich hoffen das es nicht vor Gericht geht was die stornokosten angeht. Ich bin ja nach wie vor bereit die Reise unter veränderten Bedingungen anzutreten.
In diesem Fall würde ich mich an einen Anwalt wenden.
was sollen Dir die Leute hier raten?
versuch mit deiner ex zu reden. Klar, gibt Dir der Reiseveranstalter keine Auskunft.
Hast du denn schon mit der reisefirma geredet?
Wenn würde ich trotzdem mit einem Anwalt reden. Was du tun kannst oder was nicht.
Muss mir der Reiseveranstalter diese Auskunft geben, oder darf er dies nicht tun?
Nein, das darf das Unternehmen nicht. Vertragspartner ist (wohl nur) die Freundin. Wenn Du zu ihr keinen Kontakt hast, dann ist das schlecht.
Dennoch ist sie zunächst in der Pflicht. Das heißt, Stornogebühren etc. muss sie tragen. Die kann sie von Dir im Innenverhältnis wieder holen. Oder es versuchen. Aber mal der Reihe nach.
Wird die Reise nicht angetreten, will der Veranstalter Stornogebühren. Ich gehe mal von einer Pauschalreise aus, also nicht nur von Flug. Die Gebühren dürfen nicht mehr pauschal verlangt werden wie früher, sondern müssen belegt werden. Das macht es für Dich schwerer, da Du erst einmal keinen Überblick hast, was auf Dich zukommt. Dass Du die Hälfte tragen musst, ist einigermaßen klar. (Einigermaßen, weil im Falle eine Falles vor Gericht immer ein Risiko für beide Seiten besteht.) Wenn Deine Freundin nun rumzickt und sich nicht kümmert und spät storniert und nichts belegen lässt, dann können die Kosten schon ganz schön hoch sein. Ihr dann nachzuweisen, dass diese geringer sein hätten können, dürfte ziemlich schwer werden. Dennoch muss sie die Kosten von Dir holen und ist in der Beweispflicht.
Die Anzahlung wird da wohl insgesamt kaum reichen. Um welche Gesamtsumme handelt es sich denn? Da solltest Du vorher genau überlegen, ob sich ein Anwalt lohnt.
Tritt sie die Reise doch mit jemand anderem an, dann kannst Du von ihm die Anzahlung holen. Auch das geht notfalls nur über Gericht.
Schau auf jeden Fall, ob die Reise (wenn Pauschalreise) ausgebucht ist. Wenn Nurflug oder Reisebaustein ist das hinfällig.