Flüge buchen vor der Hochzeit - mit welchem Namen?
Hallo zusammen,
so Einiges habe ich bereits zu dem Thema gefunden, trotzdem nicht zu 100%.
Also, geheiratet wird Ende Juli 2015 - bis dahin ist auch mein altes Reisepass gültig. Das heisst, so oder so hätte ich einen neuen beantragen müssen.
Im August 2015 geht es in die Flitterwochen. Die Flüge sollen aber nun sehr frühzeitig spätestens nächsten Monat gebucht werden. Die Reise geht nach Japan und dann weiter nach Bora Bora, d.h., die USA werden nicht angeflogen. Wie gehe ich da nun vor?
Die Hochzeit beim Standesamt anmelden können wir erst im Januar 2015. Ich werde meinen Namen ändern.
Soll/kann ich jetzt schon Flüge auf meinen neuen Namen buchen, eine Ausstellung eines neues RRP im Januar 2015 anmelden und dann im August 2015 mit neuem RP fliegen?
Oder lieber jetz noch mal einen neuen "alten" RP ausstellen lassen und dann nächstes Jahr noch mit meinem Mädchennamen fliegen?
5 Antworten
Warum stellst du diese Frage nicht mal in einem Reisebüro, dort hat man doch viel Erfahrung mit Hochzeitsreisenden und bekommt in jedem Fall ein fachlich kompetente Antwort.
Wenn du verheiratet bist und deinen Namen geändert hast, kannst du nicht mit dem Reisepass der auf deinen Mädchennamen ausgestellt ist reisen, sondern du musst deinen Personalausweis und den Reisepass ändern lassen.
Hallo ManiH,
ja, in ein Reisebüro werden wir auch noch gehen, aber nicht die Flüge hierüber beziehen, weil die Buchung im Internet günstiger kommt. Wollte mich im Vorfeld einfach schon mal informieren, vielleicht hatte jemand schon mal die Gleiche Situation.
Ich würde unbedingt auf dem Standesamt oder gleich auf dem Passbüro (oder beides) fragen. Im Reisebüro weisst du ja doch nicht, ob du am Ende die richtige Antwort bekommst. Leider kann ich dir sonst nicht weiterhelfen.
Es zählt doch einzig, was im bei der Reise verwendeten Pass steht. Ob ihr zwischenzeitlich verheiratet seid, weiss doch keiner. Wichtig ist freilich, dass der Pass, egal ob alt oder neu, noch wie von den besuchten Reiseländern gefordert gültig ist. Das kann eben auch mal 6 Monate über die Ausreise hinaus sein.
Worin liegt die Panik einen Flug mit dem neuen Namen jetzt schon zu buchen? Der Name des Zukünftigen und damit Dein zukünftiger Name steht ja fest. ;-) Flüge buchen und asap Pass besorgen. Oder, wenn dazu keine Zeit im Sommer 2015 bleiben sollte, auf den Alten buchen und mit dem Alten fliegen.
Ich schließe mich den anderen an, kann dir aber dazu noch eine Info geben. Faustregel ist, man sollte nach der Heirat zeitnah einen Pass mit dem neuen Namen beantragen. Zeitnah ist dabei ein dehnbarer Begriff. Es gibt keine vorgeschriebene Zeit. Aber es sollte in den darauf folgenden Monaten passieren (Aussage der Bundespolizei). Also kannst du sorglos alles auf deinen Mädchennamen buchen. Achte nur darauf, dass dein jetziger Pass noch lange genug gültig ist. Für viele Länder muss er bei Einreise noch 6 Monate gültig sein, bei manchen sogar bei Ausreise noch 6 Monate.
Du wirst einen Reisepass mit Deinem neuen Namen erst beantragen können, wenn Du die entsprechende Heiratsurkunde vorlegen kannst - und das ist erst Ende Juli möglich, nicht schon im Januar. Innerhalb von drei Werktagen bekommst Du einen Express-Pass. Abgesehen von den Mehrkosten für diese Art von Pass kommt es also darauf an, wieviel Tage nach der Hochzeit Ihr fliegen wollt (z.B. bei Hochzeit an einem Freitag kann der Pass am Montag beantragt werden, wird er frühestens am Donnerstag ausgeliefert).
Entweder Ihr bucht die Flüge entsprechend oder Du buchst die Flüge ganz pragmatisch auf Deinen alten Namen. Kein Mensch interessiert sich letztendlich dafür, welchen Namen Du nach der Heirat offiziell trägst - Hauptsache, Deine Flüge und Hotelreservierungen stimmen mit dem Namen auf dem Pass (und evtl. Kreditkarten) überein. Fast überall auf der Welt ist es eher unüblich für Frauen, nach der Hochzeit einen anderen Namen zu tragen, daher wird niemand fragen (der es ja auch nicht weiß, wenn Du ihm nicht Deine Heiratsurkunde mit Deinem neuen offiziellen Namen unter die Nase hältst).
Nach Deiner Rückkehr könntest Du dann alles Relevante möglichst bald mit Deinem neuen Namen versehen lassen - von den Kosten her wäre die Variante (normalen Pass 2x oder Express-Pass) ziemlich gleich.
Bedenke auch, daß evtl. Kreditkarten, die Du benützen willst, auch erst nach Vorlage der Heiratsurkunde geändert werden. Manchmal wird, gerade in Japan oder im pazifischen Raum, bei Bezahlung mit Karte nach dem Pass gefragt - dann könnte es mit unterschiedlichen Namen zusätzlich Probleme geben.
Sorry Roetli der Kommentar ist mir unvollständig verloren gegangen. Schau mal nach meiner Antwort, die Lösung des Problems für Hochzeiter ist ganz einfach.
Bei der Kreditkarte gehe ich mal ganz altmodisch davon aus, dass der Ehemann bezahlt :-} und er ändert seinen Namen ja wohl nicht, also auch hier kein Problem.:-}
Also irgendwie kann ich nur den Kopf schütteln - es kann doch absolut mal passieren dass einer alleine ein Geschäft betritt. Ich würde wahnsinnig wenn mein Mann ständig wie ein Hündchen neben mir stünde (umgekehrt genau so).
Und was passiert wenn eine Kreditkarte verschwindet? So hat man noch die Karte des Ehegespons (so es sich nicht um eine Partnerkarte handelt, die dann mitgesperrt wird!)
Es geht auch anders.