Namensänderung im Reisepass nach Hochzeit?
Hallo Leute,
zwei Fragen zu folgender Situation:
auf unserer kürzlichen Kambodscha/Thailand-Rundreise hat meine Freundin meinen Heiratsantrag angenommen :-) Bis zur Hochzeit und der dazugehörigen Reise werden noch einige Monate vergehen, aber folgende Fragen stellen sich mir jetzt schon:
Wenn ich einige Monate vor der Hochzeit die Flüge für die Hochzeitsreise buchen, hat meine Freundin ja noch ihren Geburtsnamen, aber bei Antritt des Fluges wird sie ja dann meinen Namen tragen. Wie vermeidet man, dass es Scherereien wegen der Namensänderung und man möglicherweise noch irgendwelche Gebühren zahlen muss?
Nach der Hochzeit wird sie ja bei der Gemeine auch ihren Reisepass ändern lassen müssen. Wir würden vermutlich wenige Tage nach der Hochzeit bereits im Flieger sitzen wollen, aber funktioniert das überhaupt, wenn sie dann nach ihrer Namensänderung erst einen neuen Pass beantragen muss, was vermutlich auch seine Zeit dauert?
Ich nehme mal nicht an, dass wir die ersten sind, die diese Situation erleben werden, deswegen kann mir hier bestimmt jemand helfen :-)
2 Antworten
Erstmal Glückwunsch.
Zur ersten Frage: Bei der Buchung musst Du ja keinen Ausweis vorlegen. Was hindert Dich also daran, ggf. schon auf den neuen Namen zu buchen ?
Zweitens: Ja, muss sie, aber nicht sofort. Ich weiss jetzt nicht, wie lange die Fristen sind, aber gleich nach der Hochzeit könnte sie evtl. noch mit dem alten Pass reisen. Einfach mal beim Standesamt nachfragen, da müsst Ihr ja eh im Vorfeld hin. Dann natürlich aufpassen wegen oben - entweder/oder. Ansonsten könnte Deine Braut auch noch schnell einen einjährigen Reisepass holen. Den gibts bei der Gemeinde sofort. Gilt aber nur ein Jahr und ist nicht gechippet und nicht maschinenlesbar - je nach Reiseziel (zB. USA) kann das andere Visaerfordernisse nach sich ziehen. Also im Vorfeld der Buchung genau recherchieren.
Ja - 'auf den neuen Namen buchen' und dann einen vorläufigen Reisepass holen, mit dem sie evtl. nicht reisen können! Ist ja vielleicht ein wenig mißverständlich :-)
Guten Morgen, wir haben im April eine Reise nach Thailand auf unseren Namen für Oktober gebucht und am 12.08.16 geheiratet. Meine Frau hat meinen Namen angenommen.Pflichtbewusst wie wir waren sind wir beim Bürgeramt vorstellig geworden um unsere Reisepässe zu beantragen. Ich weil mein Pass den letzten Urlaub nicht überstanden hat.
Meine Frau mußte ihn beantragen, wie schon gesagt weil sie meinen Namen angenommen hat.
Jetzt zur Geschichte, die Reise wurde über Holidaycheck gebucht. Wir haben bei der Buchung(im April) u.a angegeben das wir in die Flitterwochen fliegen werden. Meine Frau hat dann ende August dort angerufen um eine Kopie von der Heiratsurkunde dem Reiseveranstalter zukommen zu lassen. Man sagte uns das wäre kein Problem den Nachnamen meiner Frau vom alten auf den neuen zu buchen natürlich gegen eine Gebühr ,ich dachte das ist normal weil bei na Hochzeitsplanung überall die Hand aufgehalten wir. Wir haben mit einer Gebühr von 10-50 Euro gerechnet. Doch dann kam der Hammer. 815+10 Gebühr. Sagte uns man muss den Flug durch den Nachnamen Wechsel stornieren und neu einbuchen, das ist einen normaler Vorgang. Das habe ich nicht so hinnehmen wollen. Ich habe mich schlau gemacht und war am Flughafen beim customer Service
Fakt ist man braucht 1-2 beglaubigte Abschriften von der Heiratsurkunde für das Ausland auf englisch.
Alles andere ist quatsch was man erzählt bekommt.
Ich hoffe das ich helfen konnte.
Mfg Manuel
Mit dem neuen Namen buchen und dann vielleicht (gezwungenermaßen) mit dem alten Pass reisen gäbe auf jeden Fall große Probleme! Dann lieber alles vorerst beim alten lassen...