Wann ist eine Nachprüfung unerwartet im Rahmen einer Reiserücktrittsversicherung?
Hallo, ich habe eine Sprachreise gebucht. Leider bin ich durch die Abschlussprüfung von meinem Studium gefallen. Der Nachprüftermin fällt in den Reisezeitraum. In der Reiserücktrittsversicherung ist eine nicht bestandene Prüfung mit abgesichert. Allerdings irretiert mich die Angabe "Voraussetzung ist, das der Termin für die Wiederholungsprüfung unerwartet in die versicherte Reisezeit fällt". Ich bin zwar unerwartet durch die Prüfung gefallen, allerdings gibt es immer ganz bestimmte Zeiträume für die Nachprüfungen, die auch vorher einsehbar sind. Ist das dann immernoch unerwartet? Vielleicht kann mir jemand bei dieser Frage weiterhelfen.
2 Antworten
Die AGB sagen Dir doch eindeutig, was Sache ist - "... der Termin für die Wiederholungsprüfung unerwartet in die versicherte Reisezeit fällt"!
Es steht da nichts davon, daß eine Nachprüfung unerwartet für Dich gekommen ist. Da die Termine für die Nachprüfung offenbar vorher einsehbar waren, sind sie nicht unerwartet in die versicherte Reisezeit gefallen.
Ist halt die Frage, wie weit die Versicherung bei der Uni nachfragen würde, ab wann die Termine bekannt gemacht wurden...
Ich denke nicht, dass dir da jemand verlässliche Angaben machen kann. Wir sind ja alles nur Laien,
Der einfachste Weg ist die Versicherung anzurufen,