Mit russischem Pass aus Deutschland in die Vereinigten Arabischen Emirate reisen und zurück?
Hallo, als sogenannter Russlanddeutscher habe ich das Privileg zwei Staatsangehörigkeiten zu besitzen ohne mich für eine der beiden entscheiden zu müssen. Jetzt möchte ich bald aus privaten Gründen in die Vereinigten Arabischen Emirate reisen; dafür brauche ich aber einen Reisepass. Und hier stehe ich vor einem Problem: der neue sogenannte "ePass" der 10 Jahre Gültigkeit hat, verlangt die Abgabe von Fingerabdrücken; diese möchte ich aber aus persönlichen Gründen nicht abgeben. D.h. also, keine Fingerabdrücke = kein Reisepass (ePass). Um dieses Problem zu umgehen, habe ich mir immer einen vorläufigen Reisepass ausstellen lassen, der aber immer nur ein Jahr gültig ist, d.h. ich muss jedes Jahr aufs Neue Geld für diesen "Vorläufer" ausgeben um keine Fingerabdrücke abgeben zu müssen ;) Darum meine konkrete Frage: Kann ich mit meinem russischen Reisepass, der die Abgabe von Fingerabdrücken nicht kennt, von Deutschland aus in die VAE einreisen und von dort aus wieder nach Deutschland zurück? Oder wird man mich irgendwo an der Rückreise nach Deutschland hindern, da ich ja keinen deutschen sondern russischen Reisepass dabei habe. Zur Not habe ich ja immer noch meinen deutschen Personalausweis in der Tasche.
1 Antwort
Hallo Engelmann,
also das sind ja gleich zwei Fragen: ;-)
Einreise in die VAE: Reisende mit Russischem Pass sind nicht von der VISA-Pflicht befreit. Mit dem deutschen Reisepass hättest du diese Möglichkeit. D.h. ja, du kannst in die Emirate reisen, benötigst aber ein Visum. Dieses Visum bekommst du ausnahmsweise NICHT bei der Botschaft, sondern entweder über dein Reisebüro, eine emiratische Fluglinie (fliegst du mit einer?) oder über das gebuchte Hotel. Reist du also individuell und nicht mit einer emiratischen Fluglinie, musst du das Hotel schon vorher buchen, damit du ein Visum bekommst! Eine Alternative ist über eine emiratische Firma von der du eingeladen wurdest.
Rückkehr nach Deutschland: Das kommt auf deinen genauen Auffenthaltstitel an. Wenn du Staatsbürgerschaft hast, hast du keine Probleme. Liegt aber ein Titel wie Duldung etc. vor, sieht das anders aus. Diese erlischt zum Beispiel bei Verlassen des Landes.
Ich hoffe, ich konnte dir helfen. Wenn noch Fragen da sind, schreib einfach.
liebe Grüße
Chris
Hallo Engelmann,
super, dann kannst du genauso reisen, wie du es vorhattest. Und genau: Den deutschen Ausweis darfst du nicht vergessen, sonst wird es sehr anstrengend. ;-)
liebe Grüße und eine schöne Reise!
Chris
Mit dem Personalausweis hätte ich ja dann meine deutsche Staatsbürgerschaft belegt.
Das ist ein Irrtum: Der deutsche Personalausweis oder Reisepass reichen allenfalls zur widerlegbaren Glaubhaftmachung des Besitzes der deutschen Staatsangehörigkeit; sie begründen lediglich die Vermutung, dass der Ausweisinhaber deutscher Staatsangehöriger ist.
Der Staatsangehörigkeitsausweis (auch Staatsangehörigkeitsurkunde) der Bundesrepublik Deutschland ist ein amtliches Dokument, das den Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit mit urkundlicher Beweiskraft dokumentiert. Mit einem solchen Ausweis ist die Staatsangehörigkeit verbindlich nachgewiesen.
Diese Urkunde braucht man aber normalerweise nie!
Ja, das ist schon klar ;-) Für einen Nichtjuristen ist der Unterschied nur völlig unerheblich. Es ging hier nur um die Frage, ob Engelmann wieder einreisen kann und das kann er. Insofern hab ich mir einfach mal - ganz frei - die exakte Ausführung gespart. ;-)
Hallo Chris, danke für deine detaillierte Antwort.
PS: Ein Titel wie Duldung etc. liegt nicht vor; alles im grünen Bereich.